Privilegierung einer Lobbygruppe ./. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aller und der Tiere

§ 35 BauGB Absatz 1 Nummer 5 versus Artikel 20a GG – Ein Normenkonflikt Dr.René Sternke: Auseinandersetzung mit einer Genehmigungsbehörde Artikel 20 a Grundgesetz“Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe

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