Der Wattenrat aus Ostfriesland schreibt dazu – mit Dank an Manfred Knake: Auszug: “Der Europäische Gerichtshof (EuGH) war dem Antrag der deutschen Generalanwältin Juliane Kokot in seinem Urteil vom 04. März 2021 (Rechtssachen C-473/19 und C-474/19) nicht gefolgt, die Absenkung des EU-Artenschutzrechtes zu unterstützen. Häufigere Vogelarten sollten nach ihrem Plädoyer
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