Tötungsrisiko für Rotmilan erfordert „Ablenkflächen“- Windkraftprojektierer weigern sich

Die „Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen“ gehen vor Gericht und legen erfolgreich Widerspruch ein – Gratulation! „Gegen den Bescheid vom 14. Oktober 2016 legte der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen Widerspruch ein. Er sieht Verfahrensvorschriften verletzt und rügt ein signifikantes Tötungsrisiko für den Rotmilan trotz der Ablenkflächen. Auch die Betreiberfirma legte Widerspruch ein

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Az 2 A 263/15 – VG Göttingen urteilt zugunsten des Vogelschutzes und des Rotmilans

„Handelt es sich um ein faktisches Vogelschutzgebiet und liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, sind nur überragende Gemeinwohlbelange wie etwa der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen oder der Schutz der öffentlichen Sicherheit geeignet, das Beeinträchtigungs- und Störungsverbot des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der VRL zu überwinden.

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