Termin nicht verpassen!!

ACHTUNG – Es kursiert ein falscher Abgabetermin für die EU-Stellungnahmen! Abgabeschluss für die Einreichung Ihrer Einwendungen ist und bleibt  FREITAG der 03. APRIL! https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12165-Access-to-Justice-in-Environmental-matters Liebe Leserinnen und Leser von Windwahn.com, liebe EPAW-Mitglieder, Mitstreiter, Kläger und Klagewillige vom Regionalverband Taunus (RVT), von DSGS, von Aefis, VLAB und NI und all den

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Verbesserung im EU-Umweltklagerecht

Mitmachen – Notwendigkeiten anzeigen – Vorschläge machen Öffentliche Beteiligung zum Thema Klagemöglichkeit im EU-Umweltrecht – Nur noch bis zum 03.April 2020!Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen! Während die deutsche Politik auf Druck der Windkraftbranche das Klagerecht für Naturschutz- und Umweltverbände insbesondere zu Großprojekten wie Windindustriezonen, zynisch “Parks” genannt, lieber

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Vorsorgeprinzip als Hauptprinzip des deutschen Umweltrechts – in Politikerkreisen und deutschen Amtsstuben unbekannt?

Zumindest sind die beiden Dimensionen des Vorsorgeprinzips, Risikovorsorge und Ressourcenvorsorge, Politikern und Behörden nur dann bekannt und werden berücksichtigt, wenn sie mit der Staatsdoktrin kompatibel sind. Wenn es um die goldenen Kälber der großen Transformation geht, werden diese nicht berücksichtigt, so wie auch die Artikel 2.2 und 20a des Grundgesetzes.

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