Art. 20 a GG – Art. 2 Abs 2. GG – § 44 BNatSchG – Europäische Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG…
Die fortwährende Missachtung der oben genannten und weiterer Gesetze zum Schutz des Wohles und der Gesundheit von Mensch und Tier beweist mit dem neuesten Angriff aufs Bundesnaturschutzgesetz, auf die Europäischen Vogelschutzrichtlinien und viele weitere Richtlinien zum Schutz unserer Fauna, aber auch der Flora, dass sie gerade jetzt einen neuen unrühmlichen Höhepunkt erreicht hat. Wieder einmal soll per Gesetzesänderung der Schutz unserer Avifauna zugunsten der verwöhnten Wirtschaftbranche mit Füßen getreten werden, aufgrund der Forderung der starken Windkraftobby, die von Staatsseite seit dreißig Jahren zulasten der Stromkunden und Mensch und Tier im ländlichen Raum gefördert wird.
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