Lobbyismus und Ideologie töten (auch) den kritischen Geist 

Corona – Eine Chance für den wissenschaftlichen Verstand für Nachhaltigkeit und die untergehende Soziale Marktwirtschaft Prof. Werner Mathys „Im Bereich der Energiepolitik bestünde jetzt Gelegenheit dafür, Mehrheiten zu organisieren, um die Wirtschaftspolitik wieder zukunftsfähig zu machen. Lange genug haben sich teure und ineffiziente Regelungen wie ein Mehltau auf die Wirtschaft

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Milliarden fürs EEG – auch in Zeiten von Corona

„Wir müssen erkennen, dass die realitätsnegierenden politischen Prioritäten in der Vergangenheit falsch gesetzt waren, was zu einer bitteren und folgenschweren Vernachlässigung wirklich systemrelevanter Bereiche geführt hat. Dies muss umgehend geändert werden. Das EEG ist ersatzlos zu streichen. Alle Privilegien der EE müssen fallen.“ schreibt Prof. Werner Mathys in seinem Osterbrief

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Interview mit Prof. Mathys zu Infraschall von Windkraftanlagen und Gesundheit

Lokalzeit Münsterland auf YouTube im Januar 2020 Mit prozessierenden Anwohnern, dem vertretenden Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei und einem Interview mit Dr. Werner Mathys, ehemaliger Leiter des Bereichs Umwelthygiene und Umweltmedizin am Institut für Hygiene in Münster zum Thema Infraschall und Gesundheit. Der Gesetzgeber muss nachbessern.

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Art.20a Gundgesetz – Verfassungsmäßigkeit der Windenergienutzung

Schutzgüter Tiere, Natur- und Artenvielfalt, Landschaft in Gefahr! Nutzen Sie das Aufklärungs- und Argumentationspapier von Prof. Werner Mathys – mit Dank! – für Ihre Stellungnahmen und Ihre Klagen als klagebefugte Natur-, Artenschutz-, Landschafts- und Umweltschutzvereine und Verbände! Download: https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2020/02/Windkraft-und-Grundgesetz-Art.-20a-01020.pdf

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Lobbyismus, Ideologie oder Dilettantismus?

Ignoranz der Politik im Umgang mit Artikel 20a des Grundgesetzes Mit wichtigem Interview zu Art. 20a GG von windwahn.com mit RA Norbert Große Hündfeld und Prof. Dr. Werner Mathys Prof. Dr. Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg: „Solange es eine solche konkrete Folgenabschätzung und Folgenabwägung

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