„Grüne Scheinbeteiligung“

Naturschutzinitiative wehrt sich auf juristischem Weg Das Bundesumweltministerium hat den bundesweit anerkannten Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben. Hierfür wurde den Verbänden Zeit gegeben von Freitag Abend (10.06.2022) bis Montag Morgen, 13.06.2022, 09.30 Uhr. Es ist offensichtlich, dass an einer echten Beteiligung gar kein Interesse

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VLAB nimmt Stellung zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetz

13. Juni 2022 in Artenschutz, Biodiversität, Erneuerbare Energien, Landschaftsschutz, Windkraft/von VLAB Im Rahmen der Beteiligung der Verbände nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien nahmen wir am 13. Juni 22 fristegerecht zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetz Stellung. Das Schreiben des Bundesumweltministeriums ging am Freitag, den 10.06.22 nach Geschäftsschluss um

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Rettet unsere Gesetze!

Art. 20 a GG – Art. 2 Abs 2. GG – § 44 BNatSchG – Europäische Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG…


Die fortwährende Missachtung der oben genannten und weiterer Gesetze zum Schutz des Wohles und der Gesundheit von Mensch und Tier beweist mit dem neuesten Angriff aufs Bundesnaturschutzgesetz, auf die Europäischen Vogelschutzrichtlinien und viele weitere Richtlinien zum Schutz unserer Fauna, aber auch der Flora, dass sie gerade jetzt einen neuen unrühmlichen Höhepunkt erreicht hat. Wieder einmal soll per Gesetzesänderung der Schutz unserer Avifauna zugunsten der verwöhnten Wirtschaftbranche mit Füßen getreten werden, aufgrund der Forderung der starken Windkraftobby, die von Staatsseite seit dreißig Jahren zulasten der Stromkunden und Mensch und Tier im ländlichen Raum gefördert wird.

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Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – Vorbereitung des nächsten Angriffs auf die Demokratie

Einschränkung des Umweltrechtes und Wegfall des Klagerechtes Bald soll darüber entschieden werden… “Den Abgeordneten von Union und SPD, die nun bald das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz im Bundestag beschließen sollen, sei gesagt: Schnelle Planung muss mit guter, fachlicher Planung einhergehen. Dazu gehört die Einhaltung des Umweltrechts und der Erhalt der Klagerechte. Hoffentlich haben

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Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz, kurz MgvG, versus Umweltverbandsklagerecht

Angedrohte Maßnahmen der Regierung zur Einschränkung von Klagen gegen das Klagerecht betroffener Bürger, klagebefugter Vereine und Umweltverbände sollen zum 31.Januar 2020 verabschiedet werden.Zunächst sollen zwölf Bauvorhaben betroffen sein. Werden die demokratischen Rechte erst einmal eingeschränkt, so können wir sicher sein, dass diese  scheibchenweise künftig weitergehend beschnitten werden, bis Interessenvertreter in

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Gesetzesänderung zum Tötungsverbot

Morgen will Frau Hendricks, SPD, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vor der Sommerpause eilig durchwinken Heute erreichte uns diese Eilmeldung vom VLAB: Bundesregierung setzt Lockerung d. Tötungsverbotes f. Windkraft für morgen auf Tagesordnung “Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Mitstreiter und Naturfreunde, vollkommen unerwartet wird am morgigen Donnerstag, 22. Juni nun

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