Rechtsgutachten zur Rechtswidrigkeit Baden-Württembergischer Verwaltungsvorschriften

Die Bürgerinitiative Pro Naturraum im Schwarzwald führt in das Rechtsgutachten ein – mit Dank!! 11.09.2017 Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten. Da insbesondere Greifvögel wie der Rotmilan

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