Mit Dank an René Sternke. Der Originalartikel erschien bei ihm unter dem link https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/10/13/massives-und-wahlloses-toten-im-dringenden-klimaschutzinteresse/ Die Europäische Vogelschutzrichtlinie verbietet das massive und wahllose Töten der im Anhang 1 genannten Vogelarten, zu denen auch der Rotmilan gehört, grundsätzlich. Die Windenergie wird darin unter den Gründen, aus denen Abweichungen gestattet werden, nicht aufgezählt.
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