Jahrelang haben der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich, René Sternke, teilweise zusammen mit weiteren Mitgliedern des verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstands gegen Windkraft im Außenbereich, immer wieder gewählte und verantwortungtragende Vertreter des Staates (unter ihnen der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, sämtliche Mitglieder des vorigen Bundestages) darüber informiert, dass die Privilegierung der Windkraft
WeiterlesenKlima-Nationalismus ist keine Lösung
FAZ: STAAT UND RECHT Das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Politik vor Ein neuer Beitrag des emeritierten Staats- und Umweltrechtlers an der Universität Freiburg, Prof. Dr. Dietrich Murswiek Nach Artikel 20a des Grundgesetzes sind alle Staatsorgane verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen. Die staatliche
WeiterlesenVernuftwende Bündnis NRW zum Art. 20a GG
„Darf der Staat, dem mit Artikel 20a GG der Schutz von Natur und Landschaft zur Pflicht gemacht worden ist, mit dem Bau von immer mehr WEA zerstören, was er schützen muss?“
WeiterlesenVerfassungsrechtlicher Merksatz für das Klimakabinett am 20. September:
„Windkraft-Ausbau ohne Folgenabwägung wäre verfassungswidrig“ „Der Windkraftausbau lässt sich nur rechtfertigen, wenn die durch den Einsatz der Windkraft vermiedenen Umweltbeeinträchtigungen größer sind als die durch ihren Einsatz verursachten Umweltbeeinträchtigungen. Solange es eine solche konkrete Folgenabschätzung und Folgenabwägung nicht gibt, verstößt eine klimapolitische Entscheidung der Bundesregierung, welche die Weichen in Richtung
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