Beschwerde des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld beim Bundesverfassungsgericht

Jahrelang haben der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich, René Sternke, teilweise zusammen mit weiteren Mitgliedern des verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstands gegen Windkraft im Außenbereich, immer wieder gewählte und verantwortungtragende Vertreter des Staates (unter ihnen der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, sämtliche Mitglieder des vorigen Bundestages) darüber informiert, dass die Privilegierung der Windkraft

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Klima-Nationalismus ist keine Lösung

FAZ: STAAT UND RECHT Das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Politik vor Ein neuer Beitrag des emeritierten Staats- und Umweltrechtlers an der Universität Freiburg, Prof. Dr. Dietrich Murswiek Nach Artikel 20a des Grundgesetzes sind alle Staatsorgane verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen. Die staatliche

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Verfassungsrechtlicher Merksatz für das Klimakabinett am 20. September:

„Windkraft-Ausbau ohne Folgenabwägung wäre verfassungswidrig“  „Der Windkraftausbau lässt sich nur rechtfertigen, wenn die durch den Einsatz der Windkraft vermiedenen Umweltbeeinträchtigungen größer sind als die durch ihren Einsatz verursachten Umweltbeeinträchtigungen. Solange es eine solche konkrete Folgenabschätzung und Folgenabwägung nicht gibt, verstößt eine klimapolitische Entscheidung der Bundesregierung, welche die Weichen in Richtung

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