Zuschläge – Bundesnetzagentur informiert

Informieren Sie sich über die Zuschläge – Werden Sie aktiv! Ge­bots­ter­min 1. Mai 2018 Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge: Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 4,30 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert liegt bei 6,28 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,73 ct/kWh. Lesen! https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_05_2018/Gebotstermin_01_05_18_node.html Mit

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Liste der bundesweiten Zuschläge für Windkraftprojekte

Wichtig für alle Betroffenen – Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten zur Stellungnahme, Einwendungen, Nachweisen zum Natur- unmd Artenschutz und ggf. Klagen – Transparenz einfordern zu den Auslegungen und Deadlines für Stellungnahmen beachten! Ggf. Informationsfreiheits- bzw. Informationszugangsgesetz und/oder Umweltinformationsgesetz nutzen, falls Transparenz nicht gewährt wird. JR Zuschläge vom 01. Februar 2018 

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Wieder große Geschenke für die Windkraftlobby in der Weihnachtszeit

Wir erinneren uns an die deutschlandweiten skandalösen Genehmigungen für Windkraftprojekte am laufenden Band im letzten Dezember (2016), für die in Ämtern und Genehmigungsbehörden sogar auf die Urlaubstage zwischen Weihnachten und Neujahr verzichtet wurde (hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier). Diesmal dürfen sich Beamte und Angestellte der Ämter ausruhen,

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WEA-Gebotszuschläge vom 1. November 2017

Liste der Standorte, Anzahl der WEA und der Bieter Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge Bekanntmachung der Ausschreibung Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 2,20 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert liegt bei 3,82 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 3,82 ct/kWh. Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse

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