Aufrufe 4.689 Windkraftlobby fordert “sachgerechten” Umgang bezüglich der überzogenen, unverhältnismäßigen Auslegung des Artenschutzes“, also im Sinne der Windkraftlobby und bezeichnet Tötungsverbot gefährdeter Wildtiere nach § 44 BNatSchG als absolutes Planungshindernis. Diesmal geht es nicht um mehr Subventionen und einzigartige Privilegien. Die wurden dieser Branche bereits 1991 in die Wiege gelegt
Weiterlesen![](https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2018/04/mafia.jpg)