Horstkontrollen in der Hand der Antragsteller zur Genehmigung von WEA Methode “Selbstkontrolle” in der WindkraftbrancheRegierungspräsidium Gießen erteilt der sächsischen UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co KG als Antragsteller im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Genehmigung und den Betrieb von Windenergieanlagen und als Träger der Eingriffs- und Ausgleichsplanung die Zustimmung zur Horstkontrolle
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