Das VG Osnabrück hat entschieden, dass die Genehmigung für den Windpark in Glandorf wirksam ist, keine Verfahrensfehler vorliegen und eine unzumutbare Beeinträchtigung durch Schallimmissionen nicht zu erwarten ist. VG Osnabrück entscheidet am 10.04.2019 mit Aktenzeichen: 2 B 22/18, 2 B 2/19Quelle: juris Rechtsportal nach Pressemitteilung des VG Osnabrück Nr. 9/2019
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