Rotmilan: Im Norden zuhauf getötet durch WEA und WK-Profiteure – in Oberbayern herzlich willkommen

Das wird die Windkraftprofiteure im Norden freuen. Können sie doch darauf hoffen, ihre brutalen illegalen Tötungen und schmutzigen Vergrämungsaktionen vielleicht irgendwann einstellen, dank der Intelligenz des Rotmilans, der genau das tun kann, was so viele Zwangsanwohner von WEA in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und anderswo lieber heute als morgen täten: FLÜCHTEN –

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WEA als Kunstobjekt – seit Jahren garantiert frei von Stromerzeugung

Wuppertal Flügelhügel: Windradverkäufer wegen Betrugs verurteilt vom 11.06.2018 Von Martin Wosnitza Drei Verantwortliche der Sternberg AG mussten sich seit Ende vergangenen Jahres vor Gericht verantworten. Sie erhielten jeweils Bewährungsstrafen von einem Jahr samt Geldauflage. http://www.wz.de/lokales/wuppertal/fluegelhuegel-winSdradverkaeufer-wegen-betrugs-verurteilt-1.2699710 Mit Dank für die Info an Bernd B.!

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Müssen Windräder wegen neuer Lärmschutz-Berechnungen bald nachts still stehen?

Anfang des Jahres hat die Landesregierung ein neues Schallprognoseverfahren in Kraft gesetzt. Es soll den Lärmschutz bei Windkraftanlagen verbessern. Die Beurteilung gilt nicht nur für neue, sondern auch für Bestandsanlagen. LN online berichtete am 07.06.2018 Holger Diedrich, Geograf aus Ostholstein, nimmt in Schleswig-Holstein neue Berechnungen entsprechend dem Schallprognoseverfahren, nach den

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Vogelschlag zum Zweiten – Auch die Rotoren im Meer töten Zehntausende jährlich

Worauf Gegenwind Sylt, der Wattenrat und Windwahn seit Jahren hinweisen, stellt nun auch der NABU fest… Meeresumwelt-Symposium: Offshore-Windräder können für Vögel zur tödlichen Falle werden Quelle: https://www.shz.de/20108232 ©2018 “Offshore-Windenergie und Seevögel“ heißt eins von fünf Themen, die von Fachleuten am Dienstag und Mittwoch anläßlich des  28. Meeresumwelt-Symposiums in Hamburg diskutiert

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Zuschläge – Bundesnetzagentur informiert

Informieren Sie sich über die Zuschläge – Werden Sie aktiv! Ge­bots­ter­min 1. Mai 2018 Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge: Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 4,30 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert liegt bei 6,28 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,73 ct/kWh. Lesen! https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_05_2018/Gebotstermin_01_05_18_node.html Mit

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