!Top-Thema der Woche! Eine Auswahl bemerkenswerter Leitsätze des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein: “Im Ergebnis muss der Tatrichter jede einzelne Immission (Lärm, Infraschall, Licht, Schatten, elektromagnetische Strahlung, Eiswurf, Disko-Effekt) und schließlich auch die Gesamtwirkung aller Immissionen zusammen umfassend beurteilen und würdigen.” Was man ausgerechnet im lobbygesteuerten und von Ideologie gestützten Schleswig-Holstein nicht erwartet
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