Nachstehend zitiere ich zunächst vollständig das Statement des energiepolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag MV Wolfgang Waldmüller auf dessen Website: „Schluss mit Entschädigungszahlungen für abgeregelten Strom – Redispatch-Vorbehalt als Lösung“. Anschließend liefere ich noch zwei ergänzende Zitate aus dem Nordkurier-Artikel „Windmüller sollen für nicht gelieferten Öko-Strom kein Geld mehr bekommen“ von Torsten Roth. Besonders amüsant ist das Argument der Windindustrie gegen die CDU-Initiative.
Dr. Peter Altmaier hatte die Auswahl der Standorte für Windkraftanlagen auf dem Windgipfel 2019 folgendermaßen erläutert: „Aber dass wir durch vernünftige, sinnvolle Regelungen erreichen, dass mehr Flächen zur Verfügung stehen, die übrigens sehr oft auch dort sind, wo weniger Menschen wohnen und wo man Windkraftanlagen ohne Widerstand aus der Bevölkerung erreichen kann“ (vgl. „Minister Altmaiers Konsens-Lüge auf dem Windgipfel“). Dieses Kriterium hatte dazu geführt, dass beispielsweise in Vorpommern vor allem in solchen Gebieten Windkraftanlagen gebaut wurden, wo der Strom nicht benötigt wird und aus denen er nicht abtransportiert werden kann.
Die Abregelung der Anlagen und die Ausgleichszahlungen an die Betreiber führten dann und führen immer noch zu einer starken finanziellen Belastung der Anwohner, die durch die verfassungswidrigen Schadwirkungen der Windkraftanlagen und die Verschandelung ihres Lebensumfeldes bereits ohnehin geschädigt werden. Zudem wurden vorzugsweise solche Gebiete ausgewählt, in denen zahlreiche bedrohte und seltengewordene Greifvogel- und Fledermausarten lebten, denen unter Verstoß gegen Europäisches Recht ihre Lebensräume genommen wurden.
Diese Vorgehensweise macht deutlich, dass es bei dem Bau von naturzerstörerischen gegen Art. 20a GG verstoßenden Windkraftanlagen überhaupt nicht um Umweltschutz und nicht in erster Linie um Energieversorgung, sondern vor allem um Kapitalumverteilung und -akkumulation geht und dass Windkraftanlagen in erster Linie Finanzprodukte sind. Wenn die CDU tatsächlich beginnt, an dem Gerüst zu sägen, auf welchem die Abzocke beruht, wird das ganze schändliche und wirtschaftsschädigende Gebäude der Selbstbedienung und Korruption bald zusammenfallen.
Schluss mit Entschädigungszahlungen für abgeregelten Strom – Redispatch-Vorbehalt als Lösung
Die CDU-Fraktion hat für den kommenden Landtag einen Antrag auf den Weg gebracht, dessen Ziel es ist, dass Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen in überlasteten oder voraussichtlich überlasteten Netzgebieten keine Entschädigungen für abgeregelten Strom mehr erhalten. Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt soll den Ausbau erneuerbarer Energien besser an die vorhandenen Netzkapazitäten anpassen und dadurch die Kosten für Verbraucher senken. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
„Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen in überlasteten Netzgebieten sollen künftig keine finanziellen Ausgleichszahlungen mehr für nicht eingespeisten Strom erhalten. Das schafft Anreize, erneuerbare Energieanlagen in Regionen mit ausreichender Netzkapazität zu errichten. Eine fehlende politische Steuerung hat dazu geführt, dass der Ausbau von Wind- und Solaranlagen deutlich schneller voranschreitet als der Netzausbau. Das Ergebnis sind immer mehr Abschaltungen, insbesondere von Windkraftanlagen, für die die Betreiber jedoch weiterhin Entschädigungen erhalten – obwohl der produzierte Strom nicht genutzt wird. Die Kosten tragen die Verbraucher über den hohen Strompreis.
Mit dem Redispatch-Vorbehalt beenden wir diesen volkswirtschaftlichen Unsinn. Investoren, die sich heute bewusst in Gebieten mit unzureichender Netzkapazität engagieren, dürfen keine EEG-Vergütung mehr erhalten, wenn ihre Anlagen abgeschaltet werden. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin für neue Anlagen in überlasteten Gebieten bezahlen, zumal die großen Industrienetze im Süden ungenutzt bleiben. Die Netzbetreiber sollen bei Vertragsabschluss künftig ihrerseits nachweisen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau laufen. Sollte der Ausbau innerhalb eines definierten Zeitraums, etwa acht Jahren, nicht abgeschlossen sein, würden anschließend Entschädigungszahlungen fällig. Nach meiner Vorstellung soll die Regelung nicht rückwirkend gelten und im Netzanschlussvertrag festgelegt werden.
Zusätzlich zum Redispatch-Vorbehalt muss das Vorhandensein ausreichender Netzkapazitäten als Kriterium in die regionale Raumplanung einfließen, um unnötige Abregelungen zu vermeiden. Schließlich gilt der Grundsatz: Strom, der vor Ort verbraucht wird, muss nicht transportiert werden. Leider ist die Industriepolitik von Rot-Rot darauf ausgerichtet, die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen, die genau diesen Strom vor Ort nutzen könnten, eher noch zu behindern.“
Aus: Thomas Roth (Nordkurier): „Windmüller sollen für nicht gelieferten Öko-Strom kein Geld mehr bekommen“
„Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz musste im vergangenen Jahr in seinem Netzgebiet in MV und den anderen neuen Ländern und Hamburg mit 195 Millionen Euro für die Abregelung von Windanlagen in überlasteten Netzen aufkommen. Allein in Mecklenburg schlugen bei der Netztochter des Regionalversorgers Wemag die Kosten, die aufgrund der Abregelung im Stromnetz entstanden sind, mit 3,5 Millionen Euro zu Buche, teilte das Unternehmen mit.“
„Bei den Windmüllern fallen die CDU-Pläne allerdings durch: Nicht praktikabel, lehnte Johann-Georg Jaeger, Chef des Landesverbandes erneuerbarer Energien (LEE), ab. Da es Entscheidung der Netzbetreiber sei, welche Anlage bei einer Überlastung der Netze ausgeschaltet würden, würden unterschiedliche Ausgleichsreglungen für bestehende und neue Anlage nicht streitfrei bleiben.“
Vorliegender Kommentar bezieht sich auf den anschließenden Diskussionsbeitrag vom Berliner.
Zu der Frage, was an dem Vorschlag vernünftig ist, habe ich mich in einem an Reiner Vogel, der ebenso wie Der Berliner argumentiert hat, gerichteten Kommentar geäußert (vgl. den Kommentarteil unter https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2024/10/15/ein-vernunftiger-vorschlag-von-der-landtagsfraktion-der-cdu-mecklenburg-vorpommern/).
Jutta Reichardts Vorschlag, die Windräder in die Städte zu bringen, war provokativ. In der Tat leben die ideologisch verblendeten Wähler der Grünen, die nicht genug Windräder bekommen können, in den Zentren der Großstädte, wo sie sie nicht sehen.
Mely Kiyak sieht in einem Beitrag in „Die Zeit“ in den Windrädern ein Problem der Landbevölkerung: „Landbevölkerung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Bewohner die Wohnungen über ihren eigenen oder in direkter Nachbarschaft dazu kaufen, aus Angst, dass Mitbürger unterm selben Dach wohnen. Wenn sich jetzt in der Ferne auch noch Metall dreht, dann macht ihr das Angst, dann ist das zu viel Welt im Umkreis vom eigenen Dunstkreis. […] Würde man jedem Dorfbewohner, der sich gegen Windkraft engagiert, sowie seinen Freunden bei AfD und CDU einen Propeller auf den Kopf schrauben, […].“ Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/11/27/mely-kiyak-macht-petting-mit-dem-windrad/
Prof. Dr. Christian Stöcker schrieb in „Der Spiegel“: „Heute lebe ich gut 500 Meter von einer sechsspurigen Autobahn und 180 Meter von einer Bundesstraße entfernt. Zwölf Prozent aller Flüge vom und zum Hamburger Flughafen starten oder landen über unser Stadtviertel, der Flughafen ist gut zehn Kilometer entfernt. Vor unserem Haus liegt der durchschnittliche Schallpegel mal bei 45, mal bei 55 Dezibel, mal höher. Fragen Sie mich mal nach nicht wahrnehmbaren ‚Infraschall‘. […] Ich beklage mich nicht. […] Wenn wir im Urlaub waren, konnte ich die ersten Nächte oft nicht einschlafen, weil es so still war.“ Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/11/20/der-spiegel-positioniert-sich-gegen-grundgesetz-und-rechtstaat-obwohl-er-sich-bei-windwahn-com-informiert/
In einer ARD-Sendung wurde darauf hingewiesen, dass in den Städten nicht einmal Kleinwindkraftanlagen wegen der drohenden Körperverletzungen aufgestellt werden dürfen: „Aber auch bei diesen Anlagen bleiben Vibrationen und Störgeräusche die größte Herausforderung.“ Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/10/15/die-ard-prasentiert-von-der-windindustrie-begangene-rechtsverstose-als-akzeptable-probleme/
Kann man von der Landbevölkerung wirklich erwarten und verlangen, dass sie in die Städte gehe, um die Städter über die Gesundheitsschädigung durch den von den Windkraftanlagen emittierten Infraschall aufzuklären und ihnen zu erklären, wo die Ursache ihrer Schlaflosigkeit und verschiedener Erkrankungen zu finden ist?
Es wäre nötig, dass in den Städten Informationsveranstaltungen zu Körperverletzungen durch Windkraftanlagen durchgeführt werden. Am 23. Mai 2019 hat DSGS e.V. in Berlin eine solche Veranstaltung durchgeführt. Dadurch habe ich über diesen wissenschaftlich belegten Sachverhalt, der in der Presse oft wie eine Art vages Gerücht behandelt wird, zum ersten Mal gründliche Informationen erhalten. Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/05/25/infraschall-deutschland-schafft-sich-ab/
Vielleicht kann Der Berliner einmal in Berlin eine Informationsveranstaltung organisieren. Ich würde ihn mit einem Vortrag unterstützen.
Vielleicht gibt es auch noch mehr Städter, die windwahn.com lesen.
scheinbar ist es in den ländlichen regionen und bei den immobilienbeitzern immer noch nicht angekommen, dass menschen an den folgen von schallinitierten erkrankungen sterben und nicht nur der wert ihres grundstücks verfällt.
was ist hier als vernünftiger vorschlag zu sehen? das schachern um das ausmaß der opferzahlen, wieviele tote pro windkraftanlage hinzunehmen sind? ich erinnere mich an einen kommentar von jutta, der mir damals schon ziemlich aufstieß. sie wünschte die windkraftanlagen in die städte, damit die städter erfahren, was den wert regionaler immobilien in den keller treibt, ohne zu realisieren, wie stark städtische ballungsgebiete bereits betroffen sind und wie schmal der informationsfluss dort ist.
dass städte wie berlin zu dem zeitpunkt schon so umbaut waren, das 4 millionen größtenteils unwissende menschen direkt seit jahren betroffen sind, schien sich der ländlichen wahrnehmung nicht zu erschließen.
und das ist das grundsätzliche problem. in ländlichen gebieten regional betroffene realisieren nicht wirklich, wie schlimm die situation tatsächlich bundesweit ist. statt die informationen in die städte zu tragen und direkt das sterben von menschen politisch anzusprechen, die anonymität der städte aufzubrechen, wähnt man sich als wichtigste und einzig betroffene, weil man die veränderung optisch wahrnehmen kann.
dies bagatellisiert die thematik in der argumentation schon allein deshalb für die politik, weil das sterben von vögeln und insekten in den vordergrund gestellt wurde. auf dem lande fallen halt vögel und fledermäuse vom himmel, in der stadt fallen die langzeitbetroffenen um.
es kann keine vernünftigen vorschläge geben, um das leiden und sterben von menschen für profit und profilierung der windkraftlobbyisten zu beschönigen.
solange regional betroffene in ländlichen gefilden nicht realisieren, dass stadtbewohner nicht ihre feinde und verursacher der politik, sondern ebenfalls betroffene sind und informationen nicht in die unwissenden städte getragen werden, wird sich in der sache nichts bewegen.
jeden tag leiden und sterben menschen an den folgen der energiewende, jeden verdammten tag.
jeden verdammten tag wirkt sich das leiden eines betroffenen in irgendeiner form auf sein soziales umfeld aus und strahlt von da in die gesellschaft ab. wie ein stein, der kreise zieht wenn er ins wasser geworfen wird.
jeden verdammten tag werden menschen diskriminiert, diskreditiert und isoliert, weil die wahrheit über die ursächlichkeit ihres leidens politisch unterdrückt wird. der umkehrschluss würde bedeuten, dass leiden und sterben der bevölkerung ausdrücklich erwünscht wird.
ab wann wird aus einer profitorientierten verschwörung zur fortgesetzten körperverletzung mit billigender inkaufnahme von todesfolgen ein gewinnorientierter mordversuch?
grundgesetz und strafgesetzbuch sind eigentlich sehr eindeutig formuliert. dass justiz und verfassungsgericht bezüglich einer im stgb formulierten gemeinen gefahr seit jahren hochverrat am bürger begehen, ist mittlerweile von der größenordnung durchaus mit umständen vergleichbar, für die es noch vor wenigen jahrzehnten ein internationales tribunal gab.
merkel, altmaier und spahn (um nur einige zu nennen) haben sich bereits politisch aus dem staub gemacht. ihre nachfolger das erbe im vollsten wissen angenommen. hans joseph fell wird als aktivist der erneuerbaren energien prämiert und ist im eigentlichen ein anstifter zum massenmord, auf globaler ebene, mit chinesischer rückendeckung.
wie hätte ein kompromiss mit den lagern der nazis oder mit den selbstschussautomaten der ddr augesehen?
der einzige vernünftige vorschlag in der sache wäre ein baustopp für alle windenergievorhaben, kompletter rückbau und die wieder inbetriebnahme von atomkraft und kohleenergie. dann wären akteure und profiteure zur verantwortung zu ziehen für millionenfache körperverletzung, korruption, anweisungen zu straftaten auf dem dienstweg, amtsmissbrauch etc.
ebenso justiz und die intendanten der landeseigenen rundfunkanstalten. die gez war unter anderem ein deal zum verschweigen genau solcher vitaler informationen, politische desinformation gegen enorme gehälter und rentenbezüge auf seiten der landesrundfunkanstalten zu kosten der vorsätzlich geschädigten bürger.