Vorbemerkung
Dominique van Eick hat unter anderm auf diesem Blog einen „Aufruf zu Stellungnahmen gegen die Überplanung mit Windkraft in Vorpommern“ veröffentlicht. Der Arzt Heiner Timm hat mir gestattet, seine Stellungnahme zu veröffentlichen, damit sie anderen Bürgern als Muster und Anregung dienen kann.
Stellungnahmen können bis zum 07. Oktober 2024 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
- per Online-Beteiligung unter: https://beteiligung.raumordnung-mv.de/vorpommern9
- per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de
- schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder
- mündlich (zur Niederschrift)
Stellungnahme des Arztes Heinz Timm zur Fortschreibung des RREP VP 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entsetzen habe ich festgestellt, dass die Fortschreibung des RREP VP 2024 weitere Windkraftanlagen im Amtsbezirk Löcknitz-Penkun vorsieht, in dem es bereits eine sehr hohe Anzahl von Windkraftanlagen gibt und die bundespolitischen Vorgaben bereits übererfüllt werden. Ich lehne die Fortschreibung des RREP VP 2024 aus folgenden Gründen ab:
1) Windenergieanlagen allgemein und damit auch die o.g. genehmigten verstoßen gegen Art. 2, Abs. 2 GG. Sie sind gesundheitsschädlich, wie viele nationale und internationale Studien sowie unzählige Erfahrungsberichte Betroffener belegen (vgl. https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos) – und dies bis zu einer Entfernung von ca. 10 km durch Infraschall. Das Gegenargument des UBA, Schall, den man nicht hört, könne auch nicht schaden, wurde wörtlich und sichtbar (wiederholend) vorgetragen als Antwort des UBA auf meine medizinischen Einwände von Frau Elberskirch anlässlich der Antworten zu Einwänden der Bürger gegen Grünz I mit drei Windanlagen. Es gibt Infraschall-Waffen – die schaden nicht? Und es gibt eine Kirchenorgel mit einer 64 Fuß Pfeife aus Beton, die Infraschall vom 8 Hz erzeugt. Diese darf jedoch nur in ausgesprochen seltenen Fällen zum Einsatz kommen, da sich Regelmäßig an der Kirche Risse bilden. Natürlich kommt es auf die Intensität an. Jedoch mit zunehmender Größe und Anzahl kumuliert der Schalldruck. Dieses o.g. „Argument“ zeugt von Unkenntnis der Realität und Missachtung wissenschaftlicher Arbeiten und beleidigt den gesunden Menschenverstand. Elektrischen Strom, elektromagnetische und radioaktive Strahlung, einige Giftgase u.a. kann man auch nicht mit den Sinnen wahrnehmen. Sind sie deshalb unschädlich? Es mag richtig sein, dass dem LUNG keine wissenschaftlichen Arbeiten über gesundheitliche Störungen durch Infraschall bekannt sind, wie es in der Würdigung des entsprechenden Einwandes 3.1 zur WEA in Grünz lautet. Es gibt jedoch inzwischen vielfältige seriöse wissenschaftliche Studien, die in anerkannt wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert wurden. (s. die Ihnen vorliegenden Anlagen zu meinem Widerspruch gegen Grünz II)
Als Beispiel nenne ich die Studie „The impact of wind turbine noise on health“ [„Die Auswirkungen des Windturbinenschalls auf die Gesundheit“] von João Almeida (Coimbra Health School), Mariana Alves-Pereira (Universidade Lusófona) und Paulo Nossa (Universidade de Coimbra). Sie wurde 2019 in Band 29, Supplement I, im European Journal of Public Health, also einer renommierten internationalen Fachzeitschrift mit Peerreview, publiziert. Ihr Titel widerlegt bereits Ihre Behauptung, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Infraschallemissionen der Windkraftanlagen und den in ihrem Umfeld auftretenden Gesundheitsschäden gäbe. Ich habe diese Arbeit ausgewählt, weil sie auf der Bibliographie und der Auswertung einer Fülle von wissenschaftlichen Fachpublikationen beruht, welche allesamt Belege für die von Ihnen bestrittene These liefern.
In der Zusammenfassung heißt es, dass Anwohner von Windkraftanlagen Symptome aufweisen können, deren Auftreten von der Expositionszeit und dem Schalldruckpegel abhängen. Die Folgeerkrankungen werden in zwei Kategorien eingeteilt: 1. das Vibroacoustic Disease, eine systemische Pathologie, die durch übermäßige Exposition gegenüber IBRF (infrasounds and low frequency noise, Infraschall und tieffrequentem Schall) erzeugt wird und durch direkte Schäden an Geweben oder Organen gekennzeichnet ist, 2. das Wind Turbine Syndrome, das sich durch verschiedene Symptome im Zusammenhang mit Organen des vestibulären Systems auszeichnet, die unter anderen in Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Zittern, Herzrhythmusstörungen, Übelkeit, Reizbarkeit bestehen. Es wird dadurch meine o.g. Pilotstudie bestätigt. Eric Zous Studie über das Hochschnellen der Selbstmordrate im Umfeld von Windkraftanlagen nach deren Inbetriebnahme ist ebenfalls in einer renommierten Fachzeitschrift mit Peerreview publiziert: Eric Zou: „Wind Turbine Syndrome: The Impact of Wind Farms on Suicide“. Revise and resubmit, American Economic Journal: Economic Policy, Paper, September 2020. Auch hier hebt der Autor die Bedeutung der Expositionsdauer hervor. Weiter verweise ich 1) auf die Studie aus dem Deutschen Schwindel- und Gleichgewichtszentrum Klinik der Universität München Vorstand: PD Dr. med. Andreas Zwergal: Tieffrequente akustische Beeinflussung des Gleichgewichtsorgans (Anlage 1) 2) Long-term wind turbine noise exposure and the risk of incident atrial fibrillation in the Danish Nurse cohort Elvira V. Bräunera, Jeanette T. Jørgensena, Anne Katrine Duun-Henriksena, Claus Backalarzc , Jens E. Laursenc, Torben H. Pedersenc, Mette K. Simonsend, Zorana J. Andersena 3) Der Schall, den man nicht hört (Ärzteblatt) 4) Die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall emittiert durch Windenergieanlagen auf die Anwohner in der Umgebung von WEA in Finnland, basierend auf der Schallausbreitung 5) Infraschall aus Windenergieanlagen – ein verkanntes Gesundheitsrisiko 6) Wind farm noises: Mechanisms and evidence for their dependency on wind direction 7) Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland? 8) Infraschall und Vibroakustisches Syndrom – Altbekannte Phänomene in neuem Zusammenhang. 9) P04-08: Infraschall-Exposition führt zu einer erhöhten Inzidenz von Extrasystolen am elektrisch stimulierten isolierten Herzmuskelpräparat bei auf 39,5°C erhöhten Perfusat-Temperaturen 10) s. auch: www.dsgs-info.de, www.windwahn.com, www.vernunfskraft.de Weitere Beiträge sind verlinkt auf dem Blog von Herrn Dr. Sternke: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/06/29/infraschall-das-was-man-nicht-hort-und-wovon-man-nichts-wissen-will/
Ein neuer zusätzlicher Aspekt: Im Juli/August d. J. warnte das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz vor dem Verzehr von Wildschweinfleisch. Untersuchungen im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ergaben, dss das Fleisch verseucht ist durch das „Ewigkeitsgift“ (weil nur schwer abbaubar) PFAS. Dieses ist Bestandteil von Windenergieanlagen und gelangt durch Abrieb in die Umwelt (s. Anlage). Es ist davon auszugehen, daß demnächst auch frei weidende Rinder betroffen sein werden.
Es ist äußerst traurig, um es sehr gelinde auszudrücken, dass die inzwischen umfangreichen Forschungen vom LUNG, vom UBA und der Politik (leider auch von den meisten Medien) ignoriert werden, sofern sie denn überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Ich hatte bereits in Meinem Widerspruch gegen „Grünz II“ das StALU gebeten, meine diesbezüglichen Informationen an das BUA ui übermitteln, damit dessen diesbezügliches Wissen über Schäden durch Infraschall erweitert werden möge.
Ist dies geschehen? Zumindest – nicht zuletzt aufgrund meiner mehrfachen Eingaben dürfte es bekannt sein, dass gesundheitliche Störungen angenommen werden. Es wäre die Pflicht des StALU und des UBA, diesem nachzugehen. Es ist praktisch nicht möglich, sämtliche Studien in Papierform zu übersenden. Deshalb bitte ich die in der Vorabmail im Widerspruch gegen Grünz II angefügten Anlagen im pdf-Format als Bestandteil meines Widerspruches auch für diesen Widerspruch zur Kenntnis zu nehmen.
2) Verstoß gegen Art. 20a GG
Vgl. dazu die Ausführungen von RA Große Hündfeld (Anlage 10 im Widerspruch gegen Grünz II, Bericht des NK vom 15.08.2020) Es wird durch Windenergieanlagen auf vielfältige Weise die Natur zerstört:
a) die Entsorgung ist nicht befriedigend geklärt und es ist nur ein Downcycling der Anlagen möglich.
b) Milliarden von wichtigen Insekten werden getötet.
c) die vielfache Tötung von Vögeln und Fledermäusen sind bekannt. Die Schutzmaßnahmen sind unbefriedigend. Konkret 1) liegt mir gegenüber im Schlosssee eine Insel (Naturschutzgebiet). Sie beherbergt wechselhaft u.a. geschützte Vogelarten – auch den Rotmilan. 2) befindet sich das genehmigte Windfeld genau in der Einflug- und Abflugschneise der Kraniche, wie ich jedes Jahr zweimal beobachten kann seit Jahren.
d) Bei einem Brand, der unlöschbar ist, entweichen krebserregende Stoffe.
e) Für die Rotorblätter wird Balsaholz benutzt und dadurch wertvolle Wälder gerodet.
f) Große Mengen an Schmieröl werden in der Luft und in der Umgebung verteilt.
g) Die Schleppwinde laugen den Boden aus.
h) Der giftige Abrieb und die Korrosion der Anlagen machen zusammen mit g) die Böden auf unbestimmte Zeit unfruchtbar https://www.youtube.com/watch?v=bWzKuNQ5p_8&t=0s
i) durch die Rotation (bis zu > 300 km/h an den Flügelspitzen) u.a. kommt es zur Klima-Erwärmung. Es bilden sich Wärmeinseln an den Standorten der Windräder.
j) Verstoß gegen § 35 Abs 5 Satz 3 BauGB durch Vollversiegelung des Bodens
Auf Seite 15 wird festgelegt, dass die geplante Errichtung der Windkraftanlage eine dauerhafte Vollversiegelung des Bodens verursachen soll. Der Vorhabenträger hat demnach bekundet, eine dauerhafte Vollversiegelung des Bodens vornehmen zu wollen. Das steht im Widerspruch zu § 35 Abs 5 Satz 3 BauGB, wonach mit dem Rückbau der Anlage auch ein Rückbau der Fundamente erfolgen muss.
Es ist mir hier und jetzt nicht möglich, alle Punkte zu belegen. Aber auch das wäre eigentlich Aufgabe des Regionalen Planungsverbandes, des StALU und des UBA, diesem nachzugehen.
3) es liegen vermutlich gravierende Fehler und Mängel im Genehmigungsverfahren vor (z.B. bzgl. der Baukosten und Rückbaukosten, Schallgutachten, Brandschutz, Angaben der Leistung, Schmierstoffe u.a.) – wie bereits in der Genehmigung für Grünz II. Diese würden die o.g. Genehmigung ungültig machen. Ein Mitstreiter wird dieses näher ausführen.
4) Ich bin persönlich betroffen, weil neue Anlagen in der Nähe meiner Wohnortes Penkun geplant sind.
a) Ich bin Grundstücks- und Hausbesitzer. Ich bin in diese Gegend gezogen wegen der Natur und Ruhe. Ich liebe es auf der Wiese in der Sonne hinter dem Haus zu liegen. Mit Errichtung der genehmigten Anlagen dürfte es damit vorbei sein – aufgrund der Schlagschatten (Vom Vormittag bis Nachmittag) und wegen des vergleichbaren Kantinenlärms. Auch die Natur ist bereits verschandelt (Windräder hinter dem Schloss) und würden es jetzt noch mehr. Ich gehe davon aus, dass ich die Windräder sogar sehen werde. Als ich hierherzog, war von Windrädern nicht die Rede.
b) Mein Objekt dürfte eine erhebliche Wertminderung erfahren und es wäre absolut illusorisch für den Verkaufspreis ein entsprechendes Grundstück an einer Nichtdurchfahrtsstraße direkt am See zu bekommen. Dies kommt m. E. einer Teilenteignung gleich. Gibt es nicht so etwas, wie Bestandsschutz?
c) Ich leide bereits seit Errichtung der Windfelder Schönfeld und Petershagen zunehmend unter Tinnitus und Gleichgewichtsstörungen. Erfahrungsgemäß und logischerweise sind die Gesundheitsschäden kumulativ. Sie werden mit jedem Windrad im Umkreis von 10 km schlimmer – wie mir auch Penkuner Bürger bestätigen (Schönfeld allein hatte noch nicht gestört – jedoch seit Petershagen dann doch). Vor wenigen Jahren kam noch Krackow-Battinsthal dazu.
Da Sie sicher auf all meine Einwände eine Antwort haben werden, möchte ich zum Schluss auf Folgendes hinweisen: Die Stadt Penkun hatte vor Jahren ein sehr gutes und qualifiziertes Gutachten erstellen lassen – mit dem Ergebnis, dass die Errichtung weiterer Windräder bei Penkun zu einer „Umzingelung“ von Büssow führen würde. Daraufhin wurde das Windfeld Penkun als Eignungsgebiet vom Planungsverband gestrichen. Dies Info wurde der Firma ENERTRAG zugespielt, woraufhin diese den Planungsverband unter Druck setzte durch Androhung eines hohen Regresses. Als „Begründung“ gegen die „Umzingelung“ wurde argumentiert, dass zwei alte Windräder nicht zu berücksichtigen seien, da diese in absehbarer Zeit wohl abgerissen würden. Sie stehen noch immer da. Es läge also weiterhin eine gesetzeswidrige Umzingelung für Büssow vor. Außerdem gibt es erfahrungsgemäß keinen Rückbau, sondern im Gegenteil ein „Repowering“ d.h. Errichtung von größeren Anlagen. Eigenartigerweise hat der Planungsverband dem zugestimmt und das Windfeld Penkun wieder zum Windeignungsgebiet erklärt. Die Presse (Nordkurier) berichtete. Ich habe daraufhin vor 1 ½ Jahren im März 2023 Strafanzeige gegen Unbekannt, den Planungsverband und Enertrag gestellt. Die Ermittlungen laufen noch immer! Meine Anzeige ist bislang NICHT von der zuständigen Staatsanwaltschaft abgelehnt oder eingestellt worden. Sollte das Gericht meinen Ausführungen folgen, müssten die bis dann vermutlich errichteten Windräder in Penkun wieder abgebaut werden (was es tatsächlich schon gegeben hat). Das dürfte teuer werden und das StALU ggf. regresspflichtig, da Ihnen diese Umstände bekannt sind.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass der Regionale Planungsverband bei der Planung neuer Windkraftanlagen sicherstellen muss, dass die von ihm vorgestellten Pläne verfassungskonform ist. Der Planungsverband darf nicht als blinder und höriger Erfüllungsgehilfe Vorgaben der Bundesregierung und der Landesregierung erfüllen, die im Widerspruch zu Grundgesetz, insbesondere zu Art. 2 und 20a GG, stehen. Der Planungsverband ist verpflichtet, die Bundesregierung und der Landesregierung darüber informieren, dass es in der Planungsregion Vorpommern keine geeigneten Gebiete zur Ausweisung weiterer Windkraftanlagen gibt, dass weder die Körperverletzungen der Anwohner noch die wahllose und massenhafte Tötung von Individuen strenggeschützter Arten und die Verknappung der Lebensräume dieser Arten mit dem Grundgesetz und mit dem Europäischen Recht vereinbar sind.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Med. Heinz Timm