Das StALU Neubrandenburg sieht keine Notwendigkeit, die Stelle, die die Schallgutachten prüft, ausdrücklich zu benennen

Das Schreiben des Juristen Filip Kötter (StALU Neubrandenburg) antwortet auf meine „Wiederholte Anfrage: Gibt es ein gültiges Schaltgutachten zum Windfeld Grünz?“ Darunter findet sich meine Antwort an ihn.

Schreiben des StALU Neubrandenburg vom 6. August 2024

Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Frau Elberskirch bat mich, Ihnen zu antworten, was ich natürlich gerne tue:

Wie Frau Elberskirch Ihnen bereits mitgeteilt hat, handelt es sich bei dem Schallgutachten bzw. der „Schallprognose“, das/die Sie zuletzt teilweise auf Ihrem Blog veröffentlicht haben, um das Schallgutachten, auf dessen Grundlage die Genehmigung erteilt wurde. Dieses lag Ihnen, soweit ich weiß, bei der Akteneinsicht im StALU auch in Gänze vor. Irre ich mich da?

Bei der von Ihnen zitierten Stelle aus dem Gutachten der I17 handelt es sich um eine privatrechtliche Regelung zwischen dieser und deren Auftraggeberin. Auf die Verwendbarkeit bzw. „Gültigkeit“ im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren hat sie keine Auswirkungen. Die Nicht-Übernahme einer Garantie für die tatsächlichen physikalischem Gegebenheiten dürfte iÜ schlicht dem Umstand geschuldet sein, dass es sich bei dem Gutachten – wie Sie wissen – notwendig um eine Prognose handelt. Wäre es Ihnen als dezidiertem Windkraftgegner lieber, wenn gesetzlich vorgesehen wäre, dass Anlagen zunächst errichtet und in Betrieb genommen und erst dann die Schallimmissionen gemessen werden? Das scheint mir unwahrscheinlich.  

Soweit Sie behaupten, die „Gültigkeit“ des Gutachtens zu bezweifeln, muss ich übrigens zugeben, dass es mir sehr schwer fällt, Ihnen zu glauben. So wie ich Sie im persönlichen Gespräch erlebt habe und wie Sie ja auch selbst betont haben, zeichnen Sie sich durch ein besonders genaues Text- und Leseverständnis aus. Nicht zuletzt sind Sie ja promovierter Philologe. Aus der von Ihnen tw. zitierten Stelle des Gutachtens geht eindeutig hervor, was dessen Grundlage war, nämlich die vom Auftraggeber (von der Auftraggeberin) und Anlagenhersteller zur Verfügung gestellten Angaben zum Standort und Betriebsverhalten der WEA und die Berechnungen gem. der TA-Lärm. Dies entspricht dem Prüfmaßstab im Genehmigungsverfahren.

Die Stelle, bei der die von den Antragsstellern vorlegten Schallgutachten im Genehmigungsverfahren geprüft werden, ist im Übrigen nicht geheim. Sie finden sie bei Lektüre bspw. der von Ihnen bereits veröffentlichten Teile des Genehmigungsbescheids zur Betriebsstätte 1636 recht leicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit sehen, Sie Ihnen noch einmal ausdrücklich zu benennen. In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung: Wenig Verständnis, habe ich meinerseits dafür, dass mein Name auf Ihrem Blog erscheint. Im persönlichen Gespräch war dies anders vereinbart. Bitte unterlassen Sie dies künftig und nehmen die Namen aus bereits erfolgten VÖ heraus.

Sehr geehrter Herr Dr. Sternke, ich hoffe, das hilft Ihnen nun weiter.

Abschließend: Ihre Nachricht habe ich u.a. so verstanden, dass auch Sie nun, und auch nach nochmaliger Prüfung, selbst nicht mehr von der Zulässigkeit Ihres Widerspruchs ausgehen. Kann ich als davon ausgehen, dass Sie diesen zurücknehmen möchten? In diesem Fall wäre ich für ein entsprechendes ausdrückliches Schreiben sehr dankbar.  

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Filip Kötter

_________________

cid:image002.jpg@01D7565D.3E3077B0

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Neustrelitzer Straße 120 | 17033 Neubrandenburg

Abteilung 1 – Rechtsangelegenheiten, Liegenschaften, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung TÖB

Tel.: 0385 588 69 150

Filip.Koetter@stalums.mv-regierung.de

www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de

Schreiben an das StALU Neubrandenburg vom 7. August 2024

Sehr geehrter Herr Kötter,

ich danke Ihnen vielmals für die freundliche Antwort. Ich beginne mit dem Punkt, den Sie zuletzt ansprechen. Angesichts dessen, dass ich nicht widerspruchsberechtigt bin, habe ich die Rücknahme meines Widerspruchs am 30. Juli Herrn Linke per Email mit einem Scan von dem unterschriebenen Schreiben im Anhang, so wie Sie es in Neubrandenburg vorgschlagen hatten, zugesandt und gefragt, ob ich es ihm außerdem noch per Post zuschicken muss. Ich sende Ihnen diese Sachen nun ebenfalls zu.

Was die Kenntnisnahme des Schallgutachtens angeht, so habe ich nur eine Fotografie des oberen Teils der Seite, die ich auf dem Blog veröffentlicht habe und die wir fotografiert haben, weil aus der Passage hervorgeht, dass für die Schallprognose keine Garantie übernommen wird. Meines Erachtens sollte eine Schallprognose verpflichtend sein, die zuverlässig genug ist, um zu garantieren, dass wenigstens die TA-Norm, die für einen tatsächlichen Gesundheitsschutz unzureichend ist, in der Tat eingehalten wird. Auf jeden Fall sollte es unmittelbar nach der Inbetriebnahme Messungen vor Ort geben, die das sicherstellen, sodass die Anlagen heruntergeregelt oder abgebaut werden müssen, wenn das nicht der Fall ist. In Frankreich wurden Anlagen abgebaut, nachdem verschiedene Gesetze, die einen rücksichtslosen Umgang mit der Gesundheit ermöglicht hatten, Jahre später gerichtlich aufgehoben worden waren. Das hat allerdings erst nach dem Deutschland noch bevorstehenden Comeback der Atomkraft stattgefunden. Jedenfalls ist eine Prognose ohne Garantie meinem Verständnis nach kein gültiges Gutachten, weil eine Prognose sich auf einen zu erwartenden möglicherweise und wahrscheinlich, vielleicht aber auch nicht in der Zukunft eintretenden Zustand und ein Gutachten sich auf einen tatsächlich eingetretenen Zustand und schon existierenden Sachverhalt bezieht.

Nie im Leben habe ich betont, dass ich mich durch ein besonders genaues Text- und Leseverständnis auszeichne, da ich mich als Wissenschaftler vor Eigenlob hüte. Von einem gründlichen Textverständnis der Genehmigungsunterlagen kann bei mir überhaupt nicht die Rede sein, da es sich um eine Textsorte handelt, mit der ich mich niemals beschäftigt habe und die wenig Faszination auf mich ausübt, sodass ich während der einstündigen Autopsie viel Zeit gebraucht habe, bei den Stücken, die ich mir angesehen habe, erst einmal herauszufinden, wovon überhaupt die Rede ist, um dann in einem zweiten Schritt Unstimmigkeiten zu suchen. Ich konnte in der kurzen Zeit nicht alles gründlich ansehen und verstehen. Hier hat Herr Bartel, der sich schon bei der Auslegung mit den Unterlagen beschäftigt hatte, die ganze Arbeit geleistet. Um mich selbst dazu äußern zu können, muss ich jedoch alles, was Herr Bartel behauptet, überprüfen, wie das letzte Schreiben von Frau Elberskirch an mich bestätigt hat. Ich benötige also das vollständige Schallgutachten und möglicherweise auch die zusätzlichen Auskünfte, die Sie mir geben können und die sie mir, offenbar weil Sie mich überschätzen, nicht geben wollen, um festzustellen, ob es ein gültiges Schallgutachten gibt, welchen Inhalt es hat und wer es erstellt hat. Ansonsten kann ich dazu nur Mutmaßungen äußern.

Wir haben nicht vereinbart, dass ich die Namen der Mitarbeiter des StALU auf meinem Blog nicht nenne. Es handelt sich bei den fraglichen Mitteilungen um offizielle Anfragen und Antworten einer staatlichen Behörde und nicht um private Mitteilungen. Herr Linke hat gewünscht, dass ich die Namen der Mitarbeiter des StALU nicht nenne, und ich habe dagegen angeführt, dass sie auf der Seite des StALU ebenfalls zu lesen sind. Die Nennung der Namen der Mitarbeiter garantiert die Authentizität der Dokumente, die ich auf meinem Blog veröffentliche. Es handelt sich nicht um Fiktionen und die Dokumente sind von den Kommentaren, die, auch wenn ich mich um Objektivität bemühe, subjektiv sein mögen, deutlich zu unterscheiden. Die Publikation solcher Schreiben ist wichtig, damit wir Bürger die Funktionsweise des Staates besser verstehen. Sie schreiben von einem persönlichen Gespräch. Ich bitte Sie höflich, mir nur offiziell im Auftrage der Institution zu schreiben und mir keine persönlichen Informationen anzuvertrauen, sodass ich Ihre Schreiben vollständig publizieren kann.

Empfinden Sie es als ehrenrührig, wenn Ihr Name im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit genannt wird? Die Genehmigungen von Windkraftanlagen, die das StALU erteilt, haben zur Folge, dass Personen erkranken und dass die Bestände bedrohter Arten reduziert werden. Die Reduzierung von Populationen wird in den Genehmigungsunterlagen zum Windfeld Grünz in klaren Worten prognostiziert und es werden Kompensationssummen dafür festgelegt. Mit dem Windfeld Grünz wird die Einkesselung mehrerer Brandenburger Schreiadlerpopulationen abgeschlossen. Das verstößt gegen Europäisches Recht und gegen Art. 20a GG. Die Europäische Vogelschutzlinie sagt eindeutig, dass Anlagen, die Wildvögel massenhaft und wahllos töten und deren Bestände reduzieren können, zu untersagen sind, und nennt Windkraftanlagen nicht unter den Ausnahmen. Der Kausalzusammenhang zwischen den Infraschallemissionen der Windkraftanlagen und dem gehäuften Auftreten der Krankheitssymptome des Wind Turbine Syndrome und des Vibro-acoustic Desease ist in medizinischen Fachpublikationen mit Peerreview wissenschaftlich belegt, die Infraschallopfer existieren, wir können Ihnen einige persönlich vorstellen, sie sind zum Teil in der DSGS e.V. organisiert, ebenso gibt es die Beobachtungen der Landärzte, die zum Teil in AEFIS organisiert sind. Ich weiß nicht, ob ich es noch erleben werde, aber dieses Kapitel wird eines Tages historisch aufgearbeitet werden und es werden, wenn sich diese Aufarbeitung rechtzeitig genug ereignet, auch die Personen, die sich wider besseres Wissen an den Körperverletzungen und an der Dezimierung oder gar Ausrottung geschützter Arten beteiligt haben, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zur Verantwortung gezogen werden.

Ich weiß, dass Sie sich an die Gesetze und rechtlichen Vorschriften halten müssen und dass Sie nicht willkürlich handeln dürfen, indem Sie Anlagen, die genehmigungspflichtig sind, einfach nicht genehmigen. Es besteht jedoch ein Normenkonflikt zwischen den in Deutschland geltenden Gesetzen einerseits und den Europäischen Gesetzen und dem Grundgesetz andererseits. Auf Verstöße gegen Art. 2 und 20a GG wird das StALU regelmäßig in den Einwendungen der Bürger hingewiesen. Meines Erachtens dürfen Sie diese Hinweise nicht einfach übergehen und Ihre persönliche Verantwortung und persönliche Beteiligung an den Körperverletzungen und an der Naturzerstörung nicht leugnen, indem Sie auf geltende Gesetze verweisen, die Sie nur umsetzen. Ich ziehe, auch wenn sie sich aufdrängen, ausdrücklich keine historischen Parallelen, weil sie auf der anderen Seite alles vollkommen entstellen und verzerren. Ich will auch wiederholen, was Herr Linke während des Gespräches sagte, dass nämlich er allein die Verantwortung trägt und nicht Sie und die anderen Mitarbeiter. Aber die ethische Frage nach der Verantwortung des sittlichen, selbstbewussten, selbstbestimmten, autonomen menschlichen Subjekts, das wissentlich und willentlich Handlungen ausführt, die zur Folge haben, dass andere Menschen, unter ihnen Kinder, oder der Artenreichtum irreversibel und irreparabel schwer geschädigt werden, stellt sich doch.

Die Frage, wie das Genehmigungsverfahren den Schutz der Wildtiere und der Gesundheit der Bürger, zweier durch das Grundgesetz geschützter Schutzgüter, effektiv garantieren kann, anstatt, wie es gegenwärtig der Fall ist, zu einem Verkauf dieser Schutzgüter herabzusinken, möchte ich in meinem Schreiben an Minister Dr. Backhaus thematisieren. Herr Linke hat in unserem Gespräch immer wieder betont, dass das StALU neutral und unpolitisch handelt und dass es die Rechtfertigung eines Unternehmens bei der Genehmigung nicht zu prüfen hat. Folglich erfolgt die Genehmigung von Unternehmen unabhängig von der Prüfung ihrer Sinnhaftigkeit. Hier muss die Politik handeln! Damit ich mit Sachkenntnis schreiben kann und nicht mutmaßen muss, bitte ich Sie, mir hinsichtlich des Schallgutachtens die gewünschten Informationen zu geben, da es mir nicht in Gänze vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Bildnachweis: Prof. Dr. Werner Roos, Prof. Dr. Christian Vahl: Infraschall aus technischen Anlagen. Wissenschaftliche Grundlagen für eine Bewertung gesundheitlicher Risiken (Quelle: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/node/175792/print‌͏‌ (Screenshot))

Ein Kommentar

  1. bei “dediziertem windkraftgegner” hat mich der kötter schon verloren. so schreibt jemand, der sich darüber freut, aufgrund seiner position (noch) menschen für sein weltbild schädigen und verspotten zu können, ohne dafür in die selbsverantwortung genommen zu werden (noch).

    der name ist programm, wie aus dem stil des kompletten schreibens zu ersehen ist. detaillierter möchte ich mich dazu nicht äussern.

    bedeutet das jetzt technisch, dass herr kötter aufgrund des ihm vorliegenden studien und forschungsstandes, seines wissens und bildungstandes, nach bestem eigenen ermessen, eine gesundheitliche schädigung von mensch und natur zu 100% ausschliessen und für die wahrhaftigkeit der kommunikation dieser botschaft eigenverantwortlich vor gericht bestehen kann?

    dass er die implizierbaren sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen folgekosten einschätzen, kalkulieren und vertreten kann? nicht zu vergessen all die milliarden an subventionen auf kosten der geschädigten steuerzahler..

    vetritt er diese einstellung aus ideologie oder monetären interessen, ist er zweifelsfrei ein straftäter, der sich vor eigenverantwortung drücken wird, wenn er kann.

    das energieministerium in brandenburg (Postdam Umwelt/Energie/Plannung/ büro herr könig lee) hatte mir damals am telefon ganz frech gesagt: dann sterben die menschen eben. da können wir doch nichts für.

    die per e-mail zugesandten studien und wissenschaftlichen untersuchungen haben sie nicht einmal angeschaut..

    danke, herr sternke, dass sie noch den mut, die kraft und gelassenheit haben, ihr engagement aufrecht zu erhalten.

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