Anfrage an Kerstin Elberskirch, Abteilungsleiterin Immissionsschutz StALU Neubrandenburg

Sehr geehrte Frau Elberskirch,

am vergangenen Donnerstag monierte Herr Bartel in dem Gespräch mit dem Amtsleiter des StALU Neubrandenburg Herrn Linke und dem Juristen Herrn Kötter, dass die persönlichen Daten der Einwender an die Windindustrie weitergeleitet werden. Herr Linke räumte ein, dass es sich um einen schweren Verstoß gegen das Datenschutzgesetz handelt, und kündigte an, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des StALU Herrn Bartel dazu anrufen werde. Diese Mitarbeiterin waren Sie. Da ich selbst das Telefonat nur aus zweiter Hand kenne, bitte ich Sie höflich, mir folgende drei Aussagen zu bestätigen bzw. zu kommentieren. Sie hätten gesagt,

  1. dass die Fehler, die Herr Bartel in den Genehmigungsunterlagen gefunden hat, nur unbeträchtlich seien,
  2. dass während des Genehmigungsverfahrens des Windfeldes Grünz ein Mitarbeiter der Firma Windertrag in den Räumen des StALU gearbeitet habe,
  3. dass die Weiterleitung der persönlichen Daten der Einwender an den Vorhabensträger rechtmäßig sei.

In den Antworten des StALU auf die Einwendungen der Bürger heißt es, dass es keine wissenschaftliche Arbeit gebe, die die Gesundheitsschädigung durch den von den Windkraftanlagen emittierten Infraschall nachweise. Sie äußerten das sowohl im Gespräch mit dem Arzt Heinz Timm, der selbst Infraschallopfer, darunter Kinder, unter seinen Patienten hat, während der Öffentlichen Aussprache als auch mir gegenüber am Telefon. Sie sagten zu mir, dass Sie selbst aber nicht auf eigene Kenntnisse zurückgriffen, sondern sich auf ihre Fachleute stützten, die sie mir jedoch nicht nannten. Ich bitte Sie höflich, mir diese Fachleute zu nennen, damit ich zu ihnen in Kontakt treten kann, denn mir sind mehrere Arbeiten in Fachzeitschriften mit Peerreview bekannt, die den Kausalzusammenhang zwischen den Infraschallemissionen der Windkraftanlagen und den bei den Anwohnern der Windfelder gehäuft auftretenden Symptomen nachweisen.

Unter den Genehmigungsunterlagen für die fragliche Windkraftanlage in Grünz, die im Amt Löcknitz-Penkun auslagen, befand sich kein Schallgutachten, sondern es gab eine Schallprognose eines ungenannten Erstellers, die auf den Angaben des Herstellers der Anlage beruhte. In dem Papier von Windertrag heißt es ausdrücklich, dass seitens des Gutachters keine Garantien für die Schallprognose übernommen werden. Bei unserer einstündigen Akteneinsicht im StALU haben Herr Bartel und ich kein gültiges Schallgutachten gefunden. Auf meine Bitte hin weigerte sich Herr Linke, mir das Schallgutachten zu zeigen und mir den Ersteller dieses Schallgutachtens zu nennen. Er verwies auf Fachleute, deren Namen er nicht nennen wollte, die sich an einem Ort befänden, den er ebenfalls nicht nennen wollte, und die dafür Sorge trügen, dass die TA-Lärm eingehalten werde. Ich bitte Sie höflich, mir eine Kopie des Schallgutachtens zuzusenden, um den bei Herrn Bartel und mir entstandenen Verdacht auszuräumen, dass es kein gültiges Schallgutachten gibt. Unser Gespräch im StALU wurde nicht zuletzt mit dem Ziel geführt, ungegründeten Mutmaßungen den Boden zu entziehen und das Vertrauen in die Arbeit der Behörde zu verbessern.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe vielmals im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Abb.: https://www.stalu-mv.de/ms/%C3%9Cber-uns/Organigramm/Abteilung-5 (Screenshot)