Schreiben an Funkhausdirektor Joachim Böskens
Lieber Herr Böskens,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre freundliche Antwort. Ich muss Ihnen jedoch, um bei der Wahrheit zu bleiben, widersprechen. Die NDR-Journalistin Heike Becker hat in der Sendung „Schutz für Wildvögel“ vom 20. Mai 2021 über den Inhalt des Gesprächs, das ich und weitere Naturschützer, unter ihnen der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld aus Münster, der Bürgermeister der Gemeinde Krackow Gerd Sauder, der Arzt Heinz Timm aus Penkun und der Vorstandsvorsitzende Gutshaus Battinsthal e.V. Heino von Schuckmann, am selben Tag mit Minister Dr. Till Backhaus im Gutshaus Battinshtal geführt haben, falsch informiert. Es ist zutreffend, dass das Umweltministerium MV, wie Sie schreiben, mit der Firma juwi einen Vertrag über Abschaltzeiten der Windkraftanlagen in dem Rotmilanbrutgebiet nahe dem Gutshaus Battinsthal während der Brutzeiten abgeschlossen hatte. Der NDR berichtete, dass wir diese Abschaltzeiten fordern würden. Das ist absurd! Denn der Vertrag über die Abschaltzeiten existierte ja bereits, wenn er auch von der Firma juwi nicht eingehalten wurde und das Ministerium Backhaus die Einhaltung nicht kontrollierte. Damit hat der NDR den Inhalt des Gesprächs vollkommen falsch wiedergegeben.
Worum ging es in diesem Gespräch? Sie, lieber Herr Böskens, können es nicht wissen, weil der Beitrag einen vollkommen anderen Inhalt wiedergibt.
Sie können sich über den Inhalt des Gesprächs durch meinen Beitrag „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“ und in dem wahrhheitsgemäßen Bericht des Journalisten Fred Lucius im Nordkurier vom 21. Mai 2021 „Vogelfreunde schlagen Alarm – Schützt den Rotmilan!“ informieren.
Die Themen des Gesprächs waren folgende:
1. Mecklenburg-Vorpommern verstößt mit dem Windkraftausbau und -betrieb gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie
Ich habe dem Minister die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten“ überreicht. Der Inhalt dieser Petition orientiert sich an der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, welche das Töten von Wildvögeln wahllos und in Mengen durch dazu geeignete Anlagen strikt untersagt. Insbesondere sind die im Anhang A aufgeführten Arten, zu denen der Rotmilan gehört, zu schützen und ihre Vorkommensgebiete als Schutzgebiete auszuweisen. Das geschieht in MV nicht, wo sogar wie in Battinsthal in Rotmilanbrutgebieten Anlagen aufgestellt werden. Der NDR informiert grundsätzlich nicht über den Inhalt der Europäischen Vorgelschutzrichtlinie. Auch in dem Beitrag, der in Ihrem letzten Schreiben an mich verlinkt ist, wird der Bau von Windkraftanlagen in Vorkommensgebieten von Rotmilanen für vereinbar mit dem EU-Recht gehalten bzw. das EU-Recht nicht berücksichtigt. Der NDR betreibt eine prinzipielle Desinformation in Bezug auf die Europäische Vogelschutzrechtlinie. Auch Frau Becker hat das in dem Gespräch zentrale Thema – Verletzung Europäischen Rechts – weggelassen. Stattdessen streut der NDR den Zuschauern Sand in die Augen. In dem in Ihrem Schreiben verlinkten Beitrag heißt es: „Die Systeme senden ein Signal an die Windkraftanlage, wenn sich der Rotmilan in einen gefährdeten Bereich begibt. Dann wird das Windrad abgeschaltet und wenn er wieder wegfliegt, wird es wieder angeschaltet.“ Die Anlagen drehen sich mit Geschwindigkeiten von 340 km/h. Autos fahren in der Regel langsamer. Warum setzt man diese Systeme nicht im Straßenverkehr ein. Es müsste keine Geschwindigkeitsbegrenzungen geben: Die Systeme senden ein Signal an das Kraftfahrzeug, wenn sich ein Kind in einen gefährdeten Bereich begibt. Dann wird das Fahrzeug abgeschaltet und wenn das Kind wieder wegläuft, wird es wieder angeschaltet. – Nehmen Sie Ihre Zuschauer, denen Sie solche Märchen auftischen, überhaupt ernst?
2. Mecklenburg-Vorpommern verstößt gegen Art. 20a GG
Wir haben den Minister gefragt, wie er Art. 20a GG, der den Staat zum Schutz der Wildtiere und natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet, respektieren und umsetzen will, wenn er den strenggeschützten Außenbereich industrialisiert. Ausgangspunkt war ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1994, in dem der Bau einer Windkraftanlage auf Föhr verboten wurde, weil der Außenbereich mit dem Bau von Windkraftanlagen weithin seinen Schutz verlieren würden. Wir haben auch angesprochen, dass im Rahmen der Energiewende keine Technologiefolgenabwägung vorgenommen wurde. Der Minister konnte unsere Frage nicht beantworten, hat sich weitere schriftliche Informationen zu dem Thema von Staatsrechtler Große Hündfeld erbeten und in der Folge eine schriftliche Antwort versprochen, auf die wir bis heute warten. Über das Thema der Verfassungswidrigkeit von § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 5 hat Frau Becker nicht berichtet, wie sie den gesamten Inhalt des Gesprächs unterschlagen hat. Das Thema der Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen ist anlässlich der Debatte um die zunehmende und dauerhafte Vergiftung des Trinkwassers und der Organismen durch Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Windkraftanlagen von größter Aktualität. Der NDR verhält sich auch hier unterwürfig und berichtet nicht angemessen über die unermessliche Gefahr, damit Regierung und Windindustrie ihr Geschäftsmodell „Klimaschutzmaßnahmen“ nicht aufgeben müssen. Die verfassungsrechtliche Argumentation von Staatsrechtler Große Hündfeld finden Sie auf meinem Blog: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE
3. Der Fall Battinsthal
Obwohl bekannt war, dass in Battinsthal Rotmilane nisten, wurde dort ein Windfeld geplant. Die Milane brüteten mal näher, mal weiter vom geplanten Windfeld entfernt. Es wurde ein Zeitpunkt, an dem der Abstand groß genug war, um die Anlage zu genehmigen, abgewartet, damit die Genehmigung gesetzeskonform sei. Der Ort Schuckmannshöhe wurde durch das Windfeld eingekesselt. Der Chef des StALU Christoph Linke hatte deswegen gegen die Genehmigung remonstriert und wurde, als Minister Backhaus im Urlaub war, durch einen Staatssekretär zur Genehmigung gezwungen. Als dem Umweltministerium 2020 bekannt wurde, dass die Rotmilane im Windfeld brüten, wurde die Gemeinde Krackow, die gegen das Windfeld prozessiert, nicht informiert, wohl aber die Firma juwi, die nach Ende der Brutzeit rasch mit den Bauarbeiten begann. Der genannte Vertrag über die Abschaltenzeiten wurde abgeschlossen. Minister Backhaus selbst nannte den ganzen Vorgang und die Umgehensweise mit der Natur und der Gemeinde eine „Schweinerei“, verteidigte aber die Rechtmäßigkeit dieser Schweinerei und sagte, dass er andernfalls gefürchtet habe, dass das Land zu einer Geldzahlung an die Firma juwi hätte verurteilt werden können. Über die Schweinerei hat der Hofberichterstatter NDR ebenfalls nicht berichtet. Diese Selektion kritischer und missliebiger Informationen ist in meinen Augen Desinformation.
Ich möchte am Beispiel der Klimafrage darstellen, dass der NDR vorsätzlich desinformiert. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass es keinen Nachweis für eine globale Erwärmung durch CO2-Emissionen gibt. Der vorgebliche Treibhauseffekt ist weder experimentell nachgewiesen noch, wie es für einen physikalischen Effekt gefordert werden muss, eindeutig beschrieben. Die Beschreibung auf der Seite de UBA, bei welcher die kältere Luft die wärmere Erdoberfläche durch die „thermische Gegenstrahlung“ erwärme, verstößt gegen den 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Ich bitte Sie, die wissenschaftliche Forschung zur Kenntnis zu nehmen:
- Gerhard Gerlich, Ralf D. Tscheuschner: Falsification Of The Atmospheric CO2 Greenhouse Effects Within The Frame Of Physics, in: International Journal of Modern Physics B, 23, 275-364, 2009 (https://arxiv.org/abs/0707.1161),
- Gerhard Kramm, Ralph Dlugi: Scrutinizing the atmospheric greenhouse effect and its climatic impact, in: Natural Science, 03 (12), 971-998, Januar 2011 (https://www.researchgate.net/publication/276048562_Scrutinizing_the_atmospheric_greenhouse_effect_and_its_climatic_impact).
2019 führte der Deutsche Ethikrat eine Tagung zu diesem Thema durch, auf der erklärt wurde, dass die Wissenschaft die Klimafrage kontrovers diskutieren dürfe, dass aber den Bürgern „vertrauensvoll“ eine eindeutige Sicht auf die Dinge vermittelt werden müsse, damit die Regierung Maßnahmen implementieren könne. Diese Ankündigung wurde im Nachhinein sogar noch überarbeitet und das, was über Dissens als Modus operandi der Wissenschaft gesagt wurde, herausgestrichen. Vgl. „Meinen – Glauben – Wissen: Klimawandel und die Ethik der Wissenschaften“ und „Der Deutsche Ethikrat hat sich in der Klimadiktatur heimelig eingerichtet“.
An diese Devise, dass die Auffassung, dass CO2 die Atmosphäre aufgrund des Strahlungsgleichgewichts an der Grenzfläche Atmosphäre/All nicht erwärmen kann, nicht mehr vermittelt werden darf, hält sich der NDR ebenso streng wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Sender und Mainstreammedien. Stattdessen wird Panik vor dem Klimawandel verbreitet. Prof. Dr. Mojib Latif, der schon 2000 im SPIEGEL verkündet hatte, dass es nie wieder schneien und Frost geben würde, ist der große Klimaexperte des NDR.
Dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zu dieser Frage vorsätzlich Falschinformationen propagieren, kann ich Ihnen jedoch nur ein Beispiel vom WDR geben. Dr. Tscheuschner, der, wie Sie den obigen bibliographischen Angaben entnehmen können, zu denen gehörte, die die Treibhauseffekthypothese falsifiziert haben, legte dagegen Beschwerde ein, dass der Inhalt seiner Arbeit, die er mit dem 2016 verstorbenen Prof. Dr. Gerhard Gerlich verfasst hatte, vollkommen falsch wiedergegeben worden ist (vgl. Beschwerde von Ralf D. Tscheuschner beim WDR-Rundfunkrat, Hamburg, 18. Juli 2019 (Quelle: https://klimamanifest-von-heiligenroth.de/wp/wp-content/uploads/2019/10/Ralf_D_Tscheuschner_An_Rundfunkrat_WDR_20190718.pdf)):
Der WDR war so wie Sie hinsichtlich der Sendung „Schutz für Wildvögel“ nicht bereit, die Falschdarstellung zu korrigieren, sondern hat nur seine eigene (unwissenschaftliche) Sicht auf die Dinge bekräftigt (vgl. Stellungnahme von Dr. Udo Götz, Köln, 16. August 2019 (Quelle: https://klimamanifest-von-heiligenroth.de/wp/wp-content/uploads/2019/10/WDR_Udo_Graetz_an_Tscheuschner_20190816_ano.pdf))
Dr. Tscheuschner war gleichzeitig mit Falschzitaten seiner Forschungen durch den AfD-nahen Klimaleugnerverein EIKE und durch gefälschte Videos, die vorgeblich von ihm wären und zu deren Fabrikation seine im zahlreichen im Netz vorfindbaren Vorträge verwendet worden waren, konfrontiert worden. Aufgrund dieser Hetze durch öffentlich-rechtliche Sender und andere Kräfte wurde er an die Grenzen seiner Belastbarkeit getrieben. Er wurde im August 2020 tot in seiner Wohnung aufgefunden. Lieber Herr Böskens, ich habe die Drohung am Ende Ihrer Email nicht überlesen.
Luisa Neubauer diffamierte in einer Sendung des NDR Dr. Hans-Georg Maaßen als Antisemiten, ohne dafür dass ein Nachweis erbracht werden konnte. Ich habe es erreicht, dass der Rundfunkrat die Angelegenheit zweimal behandelt hat. Mir gegenüber wurde eingeräumt, dass die Journalisten sich nicht korrekt verhalten haben, aber öffentlich wurde der Fehler – es handelt sich um einen Verstoß gegen den Staatsvertrag – nicht zugegeben. Ich habe mich nicht beschwert, weil ich ein Fan von Herrn Maaßen bin, sondern weil ich befürchte, dass Sie nunmehr jeden, der eine missliebige Meinung äußert, als Antisemiten verleumden können. In Bezug auf Herrn Maaßen sagte Frau Neubauer auch „wissenschaftsleugnerisch“. Was verbreitet der NDR da für einen Wissenschaftsbegriff, der Wissenschaft nicht über ihre Gegenstände und Methoden, sondern über Dogmen definiert?
Es ist nicht das erste Mal, dass Sie, lieber Herr Böskens, mir freundlich schreiben. Am 27. Februar 2020 schrieben Sie mir (siehe unten): „Lieber Herr Dr. Sternke, wir nehmen Ihre Anregungen sehr ernst. Aus diesem Grund biete ich Ihnen an, mit dem Reporter als auch dem Studioleiter, Herrn Michael Elgaß, persönlich ins Gespräch zu kommen.
Derzeit befinden wir uns in der Planung, zu diesem Thema einen ‚Talk vor Ort‘ im Mai dieses Jahres
durchzuführen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie ebenfalls dabei wären.“
Sie haben Ihr Wort bis heute nicht gehalten. Stattdessen hat der von Ihnen erwähnte Reporter, ohne mich einzubeziehen, auf der Grundlage meines Blogs einen Beitrag zur Windkraft erarbeitet. Er hat mit meinen Mitstreitern, dem Arzt Heinz Timm oder dem anerkannten gemeinnützigen Naturschutzverein Freie Friedländer Weise e.V., Gespräche geführt. Er hat aber nicht den Austausch mit den Bürgern in der Art eines Talks vor Ort gesendet, sondern mit einem anderen Journalisten Gespräche über seine Gespräche mit den Windkraftgegnern geführt. (Die Tendenz, dass Journalisten gar nicht mehr mit uns Bürgern, sondern lieber vor der Kamera oder dem Mikrophon miteinander sprechen, um die öffentliche Meinung darzustellen, ist zunehmend.) Er hat die Kritiken an der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und an der Zerstörung der Natur und der kriminellen Zerstörung der Horste referiert, aber nicht darauf hingewiesen, dass das Europäische Recht und das Grundgesetz dadurch verletzt werden. (Lesen Sie bitte, was Sie mir vor zwei Jahren zum Infraschall geschrieben haben. Wo sind diese Studien, von denen Sie schrieben? Es werden vom UBA stets nur solche Studien durchgeführt, deren Versuchsaufbau bereits ausschließt, dass im Ergebnis Aussagen zur Gesundheitsgefährdung durch Infraschall entstehen können.) Sein Kollege und Gesprächspartner Thomas Naedler hört sich die von Thomas Köhler vorgetragenen Kritiken geduldig an und redet sie danach klein. Er zieht das Fazit: „Windkraft ist alternativlos“
Wozu brauchen wir die öffentlich-rechtlichen Medien noch, wenn die Regierungspolitik alternativlos geworden ist und nach ihrer internationalen Rechtmäßigkeit und ihrer Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gefragt werden darf? Als Propagandamaschine?
Ich bitte Sie höflich, darüber nachzudenken, ob es möglich ist, darzustellen, dass es Kritiker wie mich gibt, die kritisieren, dass die Energiewende nicht mit dem Europäischen Recht und mit der Verfassung im Einklang steht, und deren Position und Interessen von keiner politischen Partei vertreten werden. War Ihre Einladung zum „Talk vor Ort“ ernst gemeint.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke
Schreiben von Funkhausdirektor Joachim Bösken vom 22. August 2023
Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,
haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Programmen, im Auftrag des Intendanten antworte ich Ihnen zuständigkeitshalber.
Bis ich auf Ihre konkrete Anfrage eingehe, widerspreche ich Ihrer allgemeinen Kritik am NDR und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk allgemein. Es ist nicht der Fall, dass der NDR bewusst und systematisch desinformiert, egal bei welchem Thema.
In Ihrem Schreiben gehen Sie auf Produktionen des Bayrischen Rundfunks ein. Sie werden verstehen, dass ich nur für das NDR Landesfunkhaus sprechen kann. Aber sowohl für den NDR als auch für den BR gab es strengere Regeln, in Bezug auf die Verweildauer von Beiträgen in der Mediathek. Tagesaktuelle Beiträge durften laut Rundfunkstaatsvertrag nicht länger als sieben Tage in der Mediathek abrufbar sein. Bei Dokumentationen war es ein Jahr. Seit August 2022 gibt es neue Regeln. Die neuen Verweildauern finden Sie hier: Videos und Verweildauer – ARD | Das Erste
Fazit: Der NDR hätte gegen geltendes Recht verstoßen, wenn die Videos länger in der Mediathek abrufbar gewesen wären. Aber auch unter den Bedingungen der neuen Verweildauer-Regeln ist es dem NDR nicht gestattet, die Beiträge wieder ins Netz zu stellen. Wenn darüber hinaus Menschen Beiträge des NDR privat bei YouTube hochladen, verstoßen sie damit gegen die Urheberrechte des NDR.
Der NDR berichtet auch nach 2020 kontinuierlich über den Konflikt zwischen Artenschutz und Windkraftanlagen-Ausbau. Einen Artikel finden Sie hier: Beitrag anschauen
Eine Berichterstattung im Nordmagazin und auf NDR 1 Radio MV erfolgt parallel. Gerade weil der Windkraft-Anlagenausbau so emotional begleitet wird, ist es ein Thema, das immer wieder Teil der Berichterstattung des NDR sein wird.
Der Vorwurf, der NDR hätte 2020 falsch berichtet, wird hiermit zurückgewiesen. Aufgrund Ihrer Zeilen haben wir aber noch einmal mit der Autorin gesprochen und im NDR Archiv recherchiert. Demnach war Minister Backhaus wohl bereit, während der Brutzeit einen Stopp, aber keine Aufhebung des Anlagenbaus mitzutragen. Dies sei aber aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht machbar. Dieser Konflikt war der Hintergrund unserer Berichterstattung. Weitere Fragen kann Ihnen nur das Umweltministerium beantworten.
Werter Herr Dr. Sternke, ich möchte Sie abschließend dringend darum bitten, sich bei Ihrer Kritik in der Wortwahl zu zügeln. Beschimpfungen und Diffamierungen dieser Art machen einen sinnhaften Dialog fast unmöglich.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Joachim Böskens
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Norddeutscher Rundfunk
Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern
Direktor
Schloßgartenallee 61
19061 Schwerin
Tel.: 0385/5959 – 200
E-Mail: j.boeskens@ndr.de
https://www.ndr.de/
Schreiben von Funkhausdirektor Joachim Bösken vom 27. Februar 2020
Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail an den Intendanten des
Norddeutschen Rundfunks, Herrn Joachim Knuth, die ich
zuständigkeitshalber gerne beantworte:
Zunächst einmal kann ich Ihnen versichern, dass es bei uns keine
computergenerierten Meldungen gibt. Zudem ist der Vorwurf, wir würden
„Fake News“ verbreiten, unzutreffend.
Nun zu den von Ihnen angesprochenen Themen:
1. „Die zahlreichen Bürgerinitiativen und Zusammenschlüsse Betroffener
gegen industrielle Windkraftanlagen des Kreises Vorpommern-Greifswald
fordern Sie mit aller Dringlichkeit auf, den Windkraftausbauin unserem
Kreis Vorpommern-Greifswald und im gesamten Bundesland Mecklenburg-
Vorpommern zu stoppen.“
Wir berichteten:
„In Vorpommern haben sich mehr als 10 Bürgerinitiativen zusammen
geschlossen, die gegen die Errichtung von Windrädern in bestimmten
Regionen protestieren. Diese haben gemeinsam ein Schreiben an
Manuela Schwesig verfasst und die Ministerpräsidentin darum gebeten,
sich dieses Problems persönlich anzunehmen: Es geht um einen vorläufigen
Stopp des Baus von Windrädern in Vorpommern.“
Gerne gebe ich Ihnen noch einige Anmerkungen dazu: Beim Zusammenschluss
handelt es sich ausschließlich um Bürgerinitiativen aus Vorpommern. Weitere
Initiativen in anderen Landesteilen haben sich gegründet und stellen andere
Forderungen. Das war aber nicht Gegenstand unserer Berichterstattung. Wir
haben die widersprüchliche Haltung des Energieministeriums zu den 12 Windrädern
in der Friedländer Wiese im Vergleich zum Landwirtschaftsministerium thematisiert.
Die eigentliche Ansprechpartnerin der zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen
war Ministerpräsidentin Schwesig, die sich aber nicht äußerte.
2. „Der Verein „Freie Friedländer Wiese“ ist in erster Linie für den Erhalt von Natur
und Umwelt und nicht gegen die Windräder.“
Wir berichteten:
„…zum anderen, dass sie sich nicht ernst genommen fühlen, nachdem Landwirtschafts-
minister Backhaus sich schon gegen Windräder in der Friedländer Wiese ausgesprochen
hatte. Er plädiert ja für ein Modellprojekt, um ein Niedermoorgebiet zu renaturieren.
Und das ist ja das Besondere in diesem Fall: Der Verein „Freie Friedländer Wiese“
protestiert ja in erster Linie für den Erhalt von Natur und Umwelt und nicht gegen die
Windräder. Und mit dem Bau der Windräder würde nur ein Umweltproblem gegen ein
anderes ausgetauscht, meinen die Kritiker. Das sei also kein Fortschritt.“
3. „Eines der wichtigsten Motive unserer Ablehnung der Windkraftist die Verletzung
der körperlichen Unversehrtheit der Anwohner im Umfeld der Anlagen, die ihnen durch
Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert ist.“
Gestatten Sie mir auch hierzu ein paar Anmerkungen: Die DSGS e. V. fordert den Baustopp
wegen der Gefahr durch Infraschall. Ein Arzt aus Penkun hat dazu eine lokale Studie erstellt,
nach der 1/3 aller Betroffenen krank sind. Wir haben Kontakt zum Arzt und kennen die Studie.
Das Thema ist aus unserer Sicht noch nicht ausdifferenziert. Eine Berichterstattung gestaltet sich
deshalb schwierig, zumal das Bundesumweltministerium auf dem Standpunkt steht, dass Infraschall
Krankheiten auslösen kann, aber nicht der Infraschall von Windkraftanlagen. Studien dazu
werden durchgeführt. Es ist allerdings nicht absehbar, wann sie publiziert werden.
4. „Die Journalisten des NDR, die möglicherweise bereits durch künstliche Intelligenz ersetzt
worden sind, haben weder zum Verein „Freie Friedländer Wiese e. V.“ noch zu einer
anderen der im Bündnis der Bürgerinitiativen organisierten Gruppen Kontakt aufgenommen.
Sie haben nicht korrekt recherchiert und nicht einmal den Brief gelesen.“
Meine Anmerkungen dazu: Wir haben sowohl den Brief an Frau Schwesig gelesen als auch die
Antwort aus dem Energieministerium. Beide Dokumente wurden uns vom Verein zur Verfügung
gestellt. Auch den Kommentar des Vereins haben wir erhalten und genutzt. Aus dem
Kommentar des Vereins stammt das Zitat „Dummfug“, mit dem die Antwort aus dem Energieministerium
kommentiert wird. Unser Reporter vor Ort hält Kontakt zum Verein – auch zu Ihnen, Herr Dr. Sternke,
sowie zum erwähnten Arzt.
Lieber Herr Dr. Sternke, wir nehmen Ihre Anregungen sehr ernst. Aus diesem Grund biete ich Ihnen an,
mit dem Reporter als auch dem Studioleiter, Herrn Michael Elgaß, persönlich ins Gespräch zu kommen.
Derzeit befinden wir uns in der Planung, zu diesem Thema einen „Talk vor Ort“ im Mai dieses Jahres
durchzuführen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie ebenfalls dabei wären.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Böskens
Direktor
NDR Landesfunkhaus MV
Schlossgartenallee 61
19061 Schwerin
Tel.: 03 85/59 59-200
Fax.: 03 85/5 81 24 24
E-Mail: j.boeskens@ndr.de
Nehmen Sie bitte zur Vorbereitung der deutschlandweiten Anti-Windkraft-Demo in Darmstadt am 1. September 2023 Kontakt zu Udo Bergfeld (25.Jahre-DarmstaedterManifest@gmx.de) auf! Bitte laden Sie die Flugblätter bitte herunter – drucken sie aus – verteilen sie – verbreiten Sie die Links zum Download über Twitter, Facebook usw.!
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