Sorge um Kraniche im geplanten Windfeld

Unter dem Titel „Sorge um Kraniche im geplanten Windfeld“ publzierte der Journalist Mathias Scherfling im Nordkurier einen Beitrag nach einem Treffen mit drei Naturschützern: Dominique van Eick, Winfried Krämer und mir. Vgl. dazu unsere Erklärung am Ende des vorliegenden Beitrags, die verschiedene Unrichtigkeiten in dem Beitrag richtigstellt, die auch im Nordkurier, wie mir Chefredakteur Gabriel Kords versicherte, richtiggestellt werden.

Schreiben an die Pressesprecherin des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Sehr geehrte Frau Radlof,

in Mathias Scherflings Beitrag „Sorge um Kraniche im geplanten Windfeld“ in Nordkurier vom 27. Juli werden Sie folgendermaßen zitiert:

„‚Die geplanten Standorte liegen mindestens 1200 Meter vom Gelliner Bruch entfernt‘, sagt Anke Radlof von der Pressestelle des Landkreises. Nach Artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten werde davon ausgegangen, dass eine störende Wirkung von Kranichbrutplätzen durch Windräder erst bei Abständen von weniger als 500 Metern auftreten könne. Für Rastgebiete mit Schlaf– und Ruheplätzen gelte der gleiche Ausschlussbereich. ‚Durch Wahrung von mindestens von 500 Metern zwischen Windenergieanlage und Kranichbrutplatz können störende Wirkungen verhindert werden‘, so die Sprecherin.“

Ich bitte Sie höflich, mir die wissenschaftlichen Studien zu nennen, auf welche sich Ihre Aussagen stützen. Das geplante Windfeld wurde mit Mais bepflanzt, damit die dort brütenden Greifvögel, Rotmilane und Rohrweihen, schlechte Bedingungen zum Jagen vorfinden. Sie sind dort trotzdem zu beobachten. Durch den Maisanbau wurde ein Nahrungshabitat für die im Gelliner Bruch übernachtenden und teilweise sogar dort brütenden Kraniche geschaffen. Seit der Vernässung wird das Bruch immer stärker von Kranichen als Schlafplatz genutzt. Es wurden an manchen Abenden bis zu etwa 750 Kraniche gezählt. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass zahlreiche Kraniche, die sich möglicherweise dann sogar im Nebel an den Lichtern der Anlagen orientieren, nach dem Bau der Windkraftanlagen getötet werden.

Das wahllose und in Mengen vorgenommene Töten von Wildvögeln durch dazu geeignete Anlagen ist laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie explizit untersagt und Windkraftanlagen gehörten nicht zu den dort aufgeführten Ausnahmen. Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass der Landkreis den Naturschutz überhaupt nicht ernst nimmt und alles verschleudert, was man nur verschleudern kann, während der Landkreis Vorpommern-Rügen, im Planungsverband erfolgreich bemüht ist, seine Naturschätze zu bewahren und die zerstörerischen Anlagen in unseren Landkreis abschiebt. Als aus Berlin Zugezogener habe ich für diesen Umgang der Einwohner und besonders der verantwortlichen Politiker des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit unseren Naturschätzen überhaupt kein Verständnis. Der Landkreis ist in der Verantwortung für den Schutz aller darin lebenden Wildtiere, denn er ist Teil der Staates und der Staat ist laut Art. 20a GG verpflichtet, die Wildtiere zu schützen und darf sie nicht töten lassen.

Würden Sie mir bitte sagen, in welchem Verhältnis Sie persönlich zur Windindustrie stehen und ob Familienangehörige von Ihnen dort arbeiten. Mir ist Ihre Aussage im Nordkurier, die eine Verhöhnung aller vernunftbegabten Menschen ist, vollkommen unbegreiflich. Sie müssen doch selbst erkennen, dass die Kraniche durch den Bau von Windkraftanlagen an einem Ort, der für sie als Nahrungshabitat attraktiv ist und den sie schnell erreichen können, stark gefährdet werden. Grundlage der Energiewende ist offenbar, dass alle Bürger aufhören, zu sehen und zu denken.

Weiterhin bitte ich Sie höflich, mir eine vollständige Aufstellung aller während der seit Beginn der Planung von Windkraftanlagen im Landkreis Vorpommern-Greifswald vorgenommenen Horstzerstörungen zu geben. Innenminister Thomas Renz (CDU) hatte mir am 20. Januar 2021 geschrieben, dass ihm nur fünf dieser Straftaten bekannt seien, während die NDR-Sendung „Wildvögel gegen Windräder“ zuvor schon über 41 Horstzerstörungen in unserem Landkreis berichtet hatte (vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/01/24/innenminister-renz-zu-den-horstvernichtungen/). Ich weiß, dass inzwischen weitere Horstzerstörungen im Zusammenhang mit Windkraftprojekten vorgenommen worden sind. Würden Sie mir bitte auch die Anzahl dieser Straftaten mitteilen, die zur Anzeige gebracht wurden, und die Anzahl derer, die aufgeklärt wurden. Die Profiteure der Straftaten sind bekannt.

Nach dem Schreiben des Innenministers an mich bin ich davon ausgegangen, dass die Straftaten vom Landkreis nicht einmal angezeigt werden. Das scheint jedoch unrichtig zu sein und der damalige Innenminister dürfte falsch informiert worden sein. Deshalb möchte ich diesen Sachverhalt auf der Grundlage Ihrer Auskünfte auf meinem Blog korrekt darstellen. Nichtsdestominder ist es eine Schande, dass Politiker, Windindustrie, Flächenbesitzer, Medien und Kriminelle im Rahmen der Energiewende in einem und demselben Wirkungszusammenhang aktiv sind.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe vielmals im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,

unsere Pressesprecherin Frau Radlof hat mir Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.

Die Zuarbeit an Frau Radlof zum Pressebeitrag stammt von mir. Kritische Nachfragen dazu kann ich nachvollziehen. Für unsachliche Unterstellungen habe ich überhaupt kein Verständnis.

Die Bewertung von Windenergieplanungen erfordert eine anspruchsvolle und detaillierte naturschutzfachliche Prüfung, die im Rahmen der Zuständigkeit bisher verantwortungvoll von der unteren Naturschuzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald vorgenommen wurde. Seit dem 25.03.2023 sind die StÄLU für die naturschutzrechtlichen Entscheidungen und Mitwirkungshandlungen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung von Windenergie zuständig. Ich bitte Sie deshalb zukünftige Nachfragen direkt an das StALU Neubrandenburg zu richten.

Bei der Errichtung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu berücksichtigen.

Anerkannte Grundlage der Bewertung war bisher die Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA) Teil Vögel des Landes MV. Danach liegt ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Schädigungsverbot bei Windenergieanlagen nur im 500 m-Radius um Kranichnistplätze vor, da die Fortpflanzungsstätte durch störende Wirkung der Windenergieanlage dann ihre Funktion verliert.

Neben dem Risiko, mit den Anlagen zu kollidieren oder durch die Rotoren erschlagen zu werden, können Windenergieanlagen ziehende Vögel zu Ausweichbewegungen und zu einer Verlagerung des örtlichen Vogelzuges oder des Rastgeschehens zwingen und infolgedessen zu einem erhöhten Energieaufwand führen. Rastgebiete sehr hoher Bedeutung gelten als essentielle oder traditionelle Nahrungsflächen. Die Errichtung bzw. Betrieb von Windenergieanlagen führen auf diesen Flächen sowie den Flugkorridoren dorthin in der Regel zu einer Schädigung der Ruhestätte.

Die Bewertung der Rast- und Überwinterungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf dem Gutachten von I.L.N. & IfAÖ (2009). Darin wird zunächst festgestellt, bei welchen Vogelkonzentrationen es sich um herausragend bedeutende Ansammlungen handelt. Die Festlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Kriterien von BirdLife International (COLLAR et al. 1994, TUCKER & HEATH 1994). Dies ist der Fall, wenn innerhalb eines Jahres zeitweise, aber im Laufe mehrerer Jahre wiederkehrend:

  • mindestens 1 % der biogeografischen Populationsgröße von Rast- und Zugvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie oder
  • mindestens 3 % der biogeografischen Populationsgröße anderer Rast- und Zugvogelarten

gleichzeitig anwesend sind.

Das ist derzeit für das Gelliner Bruch nicht der Fall.  

Die Maßnahme Gelliner Bruch wurde nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es handelt ich um eine vorgezogene Kompensationsmaßnahme (Ökokonto). Ökokonten können unter bestimmten Bedingungen als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft anerkannt werden. Die Kosten werden damit vollständig von entsprechenden Vorhabenträgern refinanziert bzw. getragen. Außerdem kann die Schaffung von attraktiven Brutbiotopen für den Kranich im Gelliner Bruch im räumlichen Zusammenhang als Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktion geeignet sein. An der Konzipierung und Planung der Maßnahme „Gellner Bruch“ war die untere Naturschutzbehörde aktiv beteiligt.

Für die Festlegung von Windeignungsgebieten gibt es landesweit einheitliche Kriterien, an die sich auch der Regionale Planungsverband Vorpommern hält. Ausschlussgebiete sind z.B. Europäische Vogelschutzgebiete und Nahbereiche für kollisionsgefährdete Brutvogelarten. Beides trifft für die Windenergieplanungen in 1.200 m Entfernung vom Gelliner Bruch nicht zu.

Ich möchte darauf hinweisen, dass durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2022 erhebliche (insbesondere artenschutzrechtliche) Vereinfachungen für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen vorgenommen worden sind, an welche die Vollzugsbehörden gebunden sind.

Zu den von Ihnen angeführten Horstzerstörungen kann ich Ihnen mitteilen, dass durch die untere Naturschutzbehörde im Zeitraum von 2015 bis 2022 insgesamt 17 Fälle illegaler Greifvogelhorst- bzw. Greifvogelhorstbaum-Beseitigung als Straftat bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wurden. Durch die Staatsanwaltschaft konnte in keinem der Fälle ein Verursacher festgestellt werden. Eine entsprechende tabellarische Zusammenstellung wird ihnen nach Erarbeitung zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Dietmar Weier

Amt für Bau, Natur- und Denkmalschutz

Sachgebietsleiter Naturschutz

Antwort an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald

S‌ehr geehrter Herr Weier,
ich danke Ihnen für die freundliche Antwort. Mir ist bekannt, dass Untere Naturschutzbehörde sich stets engagiert für den Erhalt der Natur in unserem Landkreis einsetzt und sich an den Gesetzen orientiert. Die AAB ist mir bekannt. Die Festlegung des 500m-Abstandes wie auch die Festlegung der Schutzabstände für die übrigen Wildvögelarten sind willkürlich und schließen eine Gefährdung der Kraniche und der übrigen Wildvogelarten nicht aus. Die Vögel können ja fliegen. Die Auffassung, dass die Vögel die Anlagen vermeiden, ist meines Erachtens unrealistisch. Diese Auffassung wird z.B. in der 2015 in Bansin von den Umweltministern auf der Grundlage der Unterlagen der Enertrag AG durchgeführten Umweltkonferenz vertreten, in deren Abschlussbericht es heißt:
„Zum anderen erfolgt durch die WKA keine Blockierung von Flugrouten zwischen dem Rastzentrum in der westlichen Friedländer Großen Wiese und anderen Rastgebieten am Haff und im Peenetral, weil zwischen den bestehenden und den geplanten WKA ausreichend Flugkorridore verbleiben, die von den ausweichenden Vögeln genutzt werden können.“ (http://www.umweltministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll_55-_ack_banz_1522237554.pdf)
Fazit: Die Wildvögel sind doch selber schuld, wenn sie erschlagen werden.

Im Gelliner Bruch wurde während der letzten Jahre ein Übernachtungshabitat für Kraniche geschaffen, das stark genutzt wird. Es wurden an manchen Abenden bis zu 750 Kranichen gezählt. Diese Kraniche können sich nicht innerhalb eines 500m-Radius ernähren, da sie dort nicht genug Nahrung finden. Gleichzeitig wurde auf dem Gebiet des geplanten Windfeldes Ramin ein Nahrungshabitat geschaffen, da die Flächen, um ungünstige Bedingungen für jagende Greifvögel zu schaffen, mit Mais bepflanzt wurden. Dieses Nahrungshabitat ist für die Kraniche sehr attraktiv und es wird noch weiter an Attraktivität gewinnen, da auf den Flächen nördlich von Bismark, die bisher von Kranichen als Nahrungshabitat genutzt wurden – Winfried Krämer und ich haben allein auf der Fläche des geplanten Solarfeldes auf dem Gebiet der Gemeinde Blankensee über 50 Kraniche beobachtet – mit Solaranlagen bebaut werden sollen und als Nahrungshabitate verloren gehen werden. Wo sollen diese Kraniche neue Nahrungshabitate finden? Wenn die Flächenbesitzer das Windfeld anders bebauen oder brachliegen lassen, werden Individuen anderer geschützter Arten kommen. Die gesamte Uecker-Randow-Region ist aufgrund ihres noch vorhandenen Artenvorkommens für die Energiewende überhaupt nicht geeignet. In anderen Regionen finden die Tiere, die seit vielen Generationen hier sind und immer wieder in ihre angestammten Gebiete zurückkehren, noch schlechtere Bedingungen.

Meine Frage an den Landkreis lautet: Wie will der Staat die Wildtiere gemäß Art. 20a GG schützen, wenn er ihnen ihre Lebensräume nimmt? Darf der Staat zerstören, was er zu schützen verpflichtet ist?
Die Vereinfachungen, die die Bundesregierung vorgenommen hat, sind verfassungswidrig. Die Bausetznovelle von 1996 ist verfassungswidrig. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1994 hervor, durch welches der Bau einer Windkraftanlage auf Föhr mit der Begründung untersagt wurde, dass das strenge Schutzgebot für den Außenbereich aus den Angeln gehoben würde, wenn weithin im Außenbereich Windkraftanlagen errichtet werden dürften.

Die Idee, dass Sie die bedrohten Arten erhalten können, indem sie einen geringen Prozentsatz der Populationen am Leben lassen, ist unrealistisch. Das wird zu Verinselung und Inzest und letztlich zur Ausrottung führen.
Wie verträgt sich das Verbot des Tötens von Wildvögeln wahllos und in Mengen durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie mit dem Töten von Wildvögeln wahllos und in Mengen durch Windkraftanlagen?
Was ist überhaupt aus dem Tötungsverbot für Wildtiere geworden, dass nach und nach, zuletzt durch die von Ihnen genannten „Vereinfachungen“ immer mehr eingeschränkt worden ist, sodass es nur noch als Symbol existiert.
Die Parteien, die seit der Baugesetznovelle von 1996 regiert haben, haben kein Interesse an der Erhaltung der Natur. Der Staat missachtet das vom Verfassungsgeber erlassene Schutzgebot für Wildtiere und für die natürlichen Lebensgrundlagen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die im Zusammenhang mit Windkraft verwendeten PFAS, welche die EU verbieten will, weil sie das Trinkwasser dauerhaft vergiften. Auch hier kämpft die Bundesregierung im Widerspruch zu Art. 20a gegen dieses Verbot, um die Privilegien der Windindustrie zu schützen.
Der Staat ist aber nicht nur die Bundesregierung, sondern auch der Landkreis. Der Landkreis muss Art. 20a GG achten und darf die Lebensräume der bedrohten Arten nicht zerstören.

Ich erwarte die Zusendung der Zusammenstellung der Horstzerstörungen. Die Straftaten werden nicht aufgeklärt, obwohl die Profiteure bekannt sind. In den Dörfern weiß man ihre Namen, nennt sie aber nicht, weil die Großgrundbesitzer einflussreich und oftmals die einzigen Arbeitgeber sind. Es existiert jenes Bündnis von Elite und Mob, von dem Hanna Arendt spricht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

P‌..S. 
Allein die Tatsache, dass die Schutzabstände und die Liste der windkraftgefährdeten Arten ständig reduziert werden, zeigt, dass die Regelungen nicht naturschutzfachlich fundiert sind, sondern willkürlich sind und sich allein an den Interessen der Windindustrie und ihrer Lobbyparteien orientieren. Denkende Bürger können diese Argumente der Willkür nicht mehr ernst nehmen.

P.P.S.

Sehr geehrter Herr Weier,

ich sehe, dass beim Bloggen meines Briefes an Sie auf windwahn.com (https://www.windwahn.com/2023/08/11/sorge-um-kraniche-im-geplanten-windfeld/), dass ich versehentlich „Gesetzgeber“ anstelle von „Verfassungsgeber“ geschrieben hatte. Dazu ist anzumerken, dass der Artikel 20a GG 1996 nach der Wiedervereinigung, anstatt der Neubeschließung einer gesamtdeutschen Verfassung, eigens in das Grundgesetz aufgenommen worden ist, um die besser erhaltene Natur in den neuen Ländern, das „Tafelsilber der deutschen Einheit“, zu schützen. Seitdem wetteifern die Windlobbyparteien bei der verfassungswidrigen Einschmelzung und Versilberung dieses unveräußerlichen Schatzes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Erklärung zum Artikel im Nordkurier

Erklärung zum Beitrag „Sorge um Kraniche im geplanten Windfeld“ von Mathias Scherfling, „Nordkurier“, 27.07.23 (https://www.nordkurier.de/regional/pasewalk/sorge-um-kraniche-im-geplanten-windfeld-1788666)

Wir trafen uns am 12. Juli 2023 zu dritt mit dem Reporter Mathias Scherfling von „Nordkurier“, um anhand des geplanten Windfelds Bismark exemplarisch zu veranschaulichen, dass die Energiewende nicht naturverträglich ist, wie Politik und Medien häufig behaupten. Die Aussage, Winfried Krämer „habe an sich nichts gegen Windräder“, trifft folglich nicht zu. Die Energiewende verstößt gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die gebietet, die Lebensräume der Wildvögel, insbesondere die Individuen der in Anhang A genannten Arten, als Schutzgebiete zu erhalten, und die verbietet, Wildvögel wahllos und in Mengen durch dazu geeignete Anlagen zu töten. Sie widerspricht Art. 20a GG, der dem Staat gebietet, die Wildtiere zu schützen. Diese Gesetzesverstöße sind in Bismark wie auf den übrigen im Landkreis Vorpommern-Greifswald vorgesehenen Windfeldern und letztlich bundesweit vorprogrammiert. In Bismark wurde bereits langfristig im Vorfeld der Genehmigung begonnen, die Landschaft auszuräumen, potentielle Brutgehölze, obwohl es geschützte Landschaftselemente sind, zu fällen und die Felder mit Mais zu bepflanzen, sodass sie als Jagdgebiete für Greifvögel – in Bismark brüten Rotmilane, Rohrweihen, Bussarde, Eulen, Habichte – ungeeignet sind. Ein 160 Jahre alter Eichwald, in dem Fledermäuse leben, wurde so ausgedünnt, dass er nicht mehr überlebensfähig ist. Die Behauptung „Windräder stören erst bei unter 500 Metern Entfernung“ widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie beruht auf der Falschaussage der Sprecherin des Landkreises Vorpommern-Greifswald Anke Radlof. Mit Sicherheit werden die Hunderte Kraniche, die aufgrund einer Vernässungsmaßnahme im benachbarten Gelliner Bruch übernachten, sowie die Kranichpaare, die dort brüten, die als Windfeld vorgesehenen Freiflächen als Nahrungshabitat nutzen, vor allem, wenn der Mais abgeerntet ist. Im Nebel werden sie sich an den Lichtern der Windkraftanlagen orientieren. Zahlreiche Fledermäuse werden daran sterben, dass ihre Blutgefäße aufgrund des von den Anlagen erzeugten Drucks platzen. Auch die Greifvögel bei Bismark werden gefährdet. Politik und Medien desinformieren überwiegend hinsichtlich der Naturverträglichkeit von Windkraft im strenggeschützten Außenbereich. Die umfangreiche Forschungsliteratur zu den Schadwirkungen von Windkraftanlagen für einzelne Arten und ganze Ökosysteme wird ignoriert. Wir fordern eine naturverträgliche Wende in der Energie- und Umweltpolitik.

Dominique van Eick

Winfried Krämer

Dr. René Sternke

Nehmen Sie bitte zur Vorbereitung der deutschlandweiten Anti-Windkraft-Demo in Darmstadt am 1. September 2023 Kontakt zu Udo Bergfeld (25.Jahre-DarmstaedterManifest@gmx.de) auf! Bitte laden Sie die Flugblätter bitte herunter – drucken sie aus – verteilen sie – verbreiten Sie die Links zum Download über Twitter, Facebook usw.!

Klicke, um auf 1.-plakat-demo-da-a4.pdf zuzugreifen

Klicke, um auf 2.-info-darmstadter-demo-in-planung-2023.pdf zuzugreifen

Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/pasewalk/sorge-um-kraniche-im-geplanten-windfeld-1788666 (Screenshot)