In dem SPIEGEL TV-Film „Wenn Windräder Bäume verdrängen »Für den Wald ist es eine Katastrophe«“ von Adrian-Basil Mueller wird die Zerstörung der Wälder durch Windräder präzise dokumentiert. Die Frage, ob ein solcher Umgang mit der Natur mit dem Grundgesetz und dem Europäischen Recht vereinbar ist, wird nicht aufgeworfen. Die im Grundgesetz verankerten Werte existieren für die Bundesregierung und unterwürfige Medien wie SPIEGEL TV nicht mehr als Maßstäbe zur Bewertung des Regierungshandelns.
Folgende schwerwiegende Natureingriffe werden dokumentiert:
- Kettensägenmassaker
- Extraktivismus
- Bodenversiegelung durch Straßenbau
- irrerable Zerstörung jahrhundertaltens Walbodens: Wasserspeicherfährigkeit, Wasserfilterfähigkeit
- Vernichtung des Waldes durch Umwandlung des Waldes in eine Industrieanlage
- Eröffnung von Angriffsflächen gegenüber Sturm
- Erzeugung von Hitze an den Schneisen
- Trockenstress
- Todesfalle für Fledermäuse
- Zerstörung des Ökosystems
- dauernde Öffnung des Kronendachs
- Störung des Kühlungseffekts
- Erwärmung des gesamten Landschaft
- Austrocknung der Landschaft
- ästhetische Beeinträchtigung: öde Brachflächen, trauriger Eindruck
- Beeinträchtigung des an die Schneisen angrenzenden Waldes
- Waldbrände
- Verbauen von Balsaholz aus dem Regenwald
Folgende Argumente zugunsten der Naturzerstörung werden vorgetragen:
- Strom für wachsenden Stromverbrauch, z.B. durch Elektroautos
- Behauptung: 65% des Strombedarfs aus Windenergie
- Gesetzmäßigkeit des Vorgehens: „Bis 2032 sollen 2% der Landfläche für erneuerbare Energien genutzt werden. Das ist nur zu schaffen, wenn auch im Wald Windräder wachsen. Dafür hat die Regierung des Bundesnaturschutzgesetz geändert.“ – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Windräder auch im Wald stehen dürfen.
- Möglichkeit der Finanzspekulation: „Für Investoren ganz neue Entfaltungsmöglichkeiten.“
- Energiepotential, freie Anströmung, kein Staudruck
Merkmale der Unterwürfigkeit des Filmemachers
- Relativierung der Naturschädlichkeit von Windkraftanlagen: „Die größten Feinde des Waldes heißen Trockenheit, Sturm und Bokrenkäfer.“ Habeck: Wenn Sie genauer hinschauen, sehen Sie: Wir haben ein ganz anderes Problem. Erst die Hitze, dann der Borkenkäfer hat dem Wald wahnsinnige Schäden zugefügt… Dann gibt’s auch nichts mehr kaputtzumachen. Es ist schon alles kaputt.“
- Ironisierung des Naturschutzes: „Und jetzt kommen die bösen Windräder dazu.“
- Darstellung der verfizierbaren objektiven Naturzerstörung als subjektive Wahrnehmung: „Naturschützer … zweifeln an Nachhaltikeit und Sinnhaftigkeit der Eingriffe“ – „Die Forstfreunde stören sich an….“
- Verkehrung von Industrialisierung in Natur: „wenn auch im Wald Windräder wachsen„
- Übernahme des aus dem 3. Reich stammenden Konzepts der Klimaschöpfung: „eher kein Klimwandelleugner“, „Giganten, gebaut für die Kimawende“
- abgeschmackter Witz: „Auch die tierischen Vielflieger geraten zwischen die Mühlen.“
Fragen, die nicht gestellt werden:
- Wie ist das massenhafte und wahllose Töten von Fledermäusen mit dem Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz vereinbar?
- Wie ist das massenhafte und wahllose Töten von Fledermäusen und das Vernichten ihrer Lebensräume mit dem Europäischen Recht, namentlich der FFH-Richtlinie, vereinbar?
- Wie ist das massenhafte und wahllose Töten von Wildtieren und das Vernichten ihrer Lebensräume sowie die Schädigung der natürlichen Lebensgrundlagen, wie sie in dem Film dokumentiert wird, mit Art. 20a GG vereinbar?
- Darf der Staat zerstören, was er schützen soll?
- Warum gilt die Aarhus-Konvention in Deutschland nicht?
- Warum klagen Naturschutzverbände wie der NABU nicht gegen die verfassungswidrige Naturzerstörung, die von ihren Mitgliedern und Mitarbeitern deutlich erkannt und dokumentiert wird, sondern fordern stattdessen ohne Unterlass weitere Forcierungen des Windkraftausbaus im strenggeschützten Außenbereich zu Lasten derjenigen Werte, die sie in ihren Satzung zu schützen vorgeben?
- Gab es eine Technologiefolgeabwägung im Rahmen der Energiewende?
- Können mit Windkraft bei gleichzeitiger Vernichtung von Wald tatsächlich CO2-Emissionen reduziert werden?
- Gibt es einen experimentellen Nachweis oder eine mit den Naturgesetzen zu vereinbarende Beschreibung für den CO2-Treibhauseffekt?
Welche Konfliktlösung schlägt der Film vor?
Habeck: „Freies Land. Jeder kann wählen, was er will.“ Sprecher: „Tut er auch, leider immer öfter die AfD.“
Resümee
Der Film stellt die Sachverhalte präzise dar. Er ironisiert und verspottet unterschwellig den Naturschutz und sogar die Natur selbst und stellt das Anliegen des Naturschutzes als persönliches Anliegen einzelner Personen aufgrund ihrer subjektiven Wahrnehmungen und nicht als im Grundgesetz festgeschriebene Aufgabe des Staates dar. Verstöße gegen das Grundgesetz und gegen das Europäische Recht werden nicht thematisiert. Die Rechtmäßigkeit der Gesetze der Bundesregierung und der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden nicht hinterfragt, obwohl evident ist, dass Bundesregierung, Bundestag und Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz und das Europäische Recht mit Füßen treten. Die wissenschaftliche Widerlegung der Hypothese eines CO2-Treibhauseffekts (Gerlich & Tscheuschner 2009; Kramm & Dlugi 2011) wird nicht zur Kenntnis genommen und stattdessen die von Prof. Dr. Werner Flohn 1941 im Dritten Reich entwickelte und 1971 durch ihn über die DPG in die Bundespolitik eingeführte faschistische Vision der Klimaschöpfung übernommen, die seitdem durch Gesetzestexte, Staatsverträge usw. als Staatsideologie festgeschrieben wurde. In diesem Film herrscht wie in einer Reihe ihm vorausgehender Filme öffentlich-rechtlicher Sender das Rechtsbewusstsein von Verbrechern. Werte, die durch das Grundgesetz und durch das Europäische Recht geschützt sind, werden in einer rechtswidrigen Abwägung gegen Spekutlationsmöglichkeiten für Investoren und die Ziele einer den Interessen des Finanzkapitals dienenden Regierungspolitik abgewogen und zugunsten von Geldmacherei und Demokratieabbau verworfen. Der Film verhindert die längst notwendige öffentliche Debatte über die Verfassungsmäßigkeit der Privilegierung von Windkraft im Außenbereich durch § 35 Abs. 1 Nr. 5. Stattdessen wird der Zuschauer an die AfD verwiesen. Wer garantiert uns, dass die AfD die Fehler von CDU, CSU, FDP, SPD, Grünen und Linke wird wiedergutmachen können, da deren Natureingriffe, wie der Film zeigt, zu irreparablen Schäden führen? Wieviel Zeit wird vergehen, bis die AfD die absolute Mehrheit hat? Wann werden Journalisten den Mut finden, eine verfassungswidrige Politik und eine „wissenschaftliche Weltanschauung“ und Staatsideologie, die auf einem wissenschaftlich widerlegten Dogma beruht, zu kritisieren?
Nehmen Sie bitte zur Vorbereitung der deutschlandweiten Anti-Windkraft-Demo in Darmstadt am 1. September 2023 Kontakt zu Udo Bergfeld (25.Jahre-DarmstaedterManifest@gmx.de) auf! Bitte laden Sie die Flugblätter bitte herunter – drucken sie aus – verteilen sie – verbreiten Sie die Links zum Download über Twitter, Facebook usw.!
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