Beschwerde des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld beim Bundesverfassungsgericht

Jahrelang haben der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich, René Sternke, teilweise zusammen mit weiteren Mitgliedern des verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstands gegen Windkraft im Außenbereich, immer wieder gewählte und verantwortungtragende Vertreter des Staates (unter ihnen der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, sämtliche Mitglieder des vorigen Bundestages) darüber informiert, dass die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch § 35 Abs. 2 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig ist. Vgl. Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE“.

Ausgangspunkt war der FAZ-Artikel des Verfassungsrechtlers Dietrich Murswiek „Klimaschutz gegen Umweltschutz“ vom 13. September 2019, in welchem in Bezug auf den massiven Windkraftausbau und -betrieb festgestellt wird: „Der Staat darf Umweltbeeinträchtigungen nicht fördern, und staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu einer Verschlechterung des Umweltzustands führen.“

1994 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bau einer Windkraftanlage auf Föhr untersagt, weil das strenge Schutzgebot für den Außenbereich aus den Angeln gehoben würde, wenn man weithin im Außenbereich Windkraftanlagen errichten würde. Mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch die Baugesetznovelle von 1996 hat der Außenbereich seinen Schutz verloren. Das widerspricht Art. 20a GG, welcher dem Staat gebietet, die Wildtiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Norbert Große Hündfeld und ich forderten und fordern eine öffentliche Debatte darüber, ob Windkraft im Außenbereich verfassungskonform ist. Wir forderten und fordern weiterhin ein Normenkontrollverfahren, damit die bei der Energiewende übersprungene Technologiefolgenabwägung nachgeholt wird. Die Zerstörung der Natur durch den Staat, der sie zu schützen verpflichtet ist, muss ein Ende haben!

Norbert Große Hündfeld hat beim Bundestag Einspruch gegen das Ergebnis der Bundeswahl 2021 eingelegt, weil die Wähler anders entschieden hätten, wenn sie darüber informiert worden wären, dass die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich verfassungswidrig ist. Der Staat ist seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Hinzu kommt, dass die als Sieger aus dieser Wahl hervorgegangenen Parteien mit einer Politik der „Klimaneutralität“ geworben haben, obwohl es keinen experimentellen Nachweis und keine mit den Naturgesetzen in Einklang zu bringende wissenschaftliche Erklärung dafür gibt, auf welche Art und Weise CO2 eine globale Erwärmung bewirken könnte.

Nachdem Norbert Große Hündfelds Wahleinspruch durch den Bundestag abgewiesen wurde, legte er Beschwerde bei Bundesverfassungsgericht ein. Vgl. auch „Staatsrechtler Norbert Große Hündfelds Wahleinspruch wegen Verweigerung einer Debatte zur Verfassungswidrigkeit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich“.

Damit Norbert Große Hündfelds verfassungsrechtliche Argumentation bekannt wird und damit für den hier erreichbaren kleinen Teil der Öffentlichkeit erkennbar wird, ob sich der Staat verfassungskonform und gemäß dem Demokratiegebot verhält, veröffentliche ich an dieser Stelle Norbert Große Hündfelds Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zusammen mit einem Schriftsatz vom 26. Juni 2023, in welchem diese Beschwerde näher erläutert wird.

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss des Bundestages, den Wahleinspruch des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld zurückzuweisen, 06.07.2023

Antrag auf Bestätigung des Eingangs der Beschwerde mit Hinweisen an das Bundesverfassungsgericht, 26.07.2023

Ergänzender Zusatz zum Schriftsatz vom 26.07.2023

Nehmen Sie bitte zur Vorbereitung der deutschlandweiten Anti-Windkraft-Demo in Darmstadt am 1. September 2023 Kontakt zu Udo Bergfeld (25.Jahre-DarmstaedterManifest@gmx.de) auf! Bitte laden Sie die Flugblätter bitte herunter – drucken sie aus – verteilen sie – verbreiten Sie die Links zum Download über Twitter, Facebook usw.!

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