BTW 2021: Wahlversprechen zum Tod der Bürgerrechte und zur Ignoranz gegenüber der Verfassung

Weitere Missachtung unserer Verfassung und Europäischer Rechtsprechung – Ankündigung von Beschneidung der Bürgerrechte
Was bleibt nach der Bundestagswahl? Debatten-Verweigerung und Rechtesterben mit Ankündigung!
Bitte wählen Sie trotzdem oder gerade deshalb…
JR

Aus „Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode“ von Norbert Große Hündfeld

„Das wiedervereinigte deutsche Volk hatte aber am 15. November 1994 in großer Einmütigkeit Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert.

Und das Verfassungsgebot, die Umwelt zu schützen, erlaubt nicht, massenhaft den streng geschützten Außenbereich zu industrialisieren!

Seit dem 15. November 1994 verbietet die Verfassung dem Gesetzgeber, Umweltschutzgüter zu beeinträchtigen.

Zum Schutz verpflichtet, darf er Regelungen, die den mit geltenden Vorschriften gewährten Umweltschutz verschlechtern, nicht normieren. (Vgl. zum „Verschlechterungsverbot“ in Art. 20a GG Murswiek: Klimaschutz und Grundgesetz; Wozu verpflichtet das Staatsziel den Umweltschutz?)

Wegen der eklatanten Missachtung des Verschlechterungsverbots ist die BauGB-Novelle nie wirksam geworden!

Mit der BauGB-Novelle vom 30.07.1996 hat der Gesetzgeber das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB durchlöchert und alle 3 Bewerber versprechen im Triell der Kanzlerkandidaten, für einen Bauboom in der Windindustrie zu sorgen!

Niemand fragt sie: „Dürft Ihr das überhaupt?“

Das prinzipielle Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB ist eine hochrangige Schutzvorschrift für den Außenbereich.

Gezielt für Anlagen der Windindustrie diese Wirkung aufzuheben, ist eklatant verfassungswidrig!“

und

„Bedenken Sie: Es gibt in der Verfassung einen optimalen Klärungsweg: Artikel 93 GG: den „Gang nach Karlsruhe“!

Wenn Zweifel bestehen, ob die BauGB-Novelle vom 30.07.1996 wirksam geworden ist, können die Bundesregierung, jede Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages gemäß Artikel 93 GG einen Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht stellen. Fragen Sie, wer bereit ist, dort entscheiden zu lassen, ob die Änderung von § 35 Absatz 1 BauGB mit Artikel 20a GG vereinbar war!

Diskutieren Sie: Kann man Politiker wählen, die antworten: „Nein, ich will, dass die Wähler nicht aufgeklärt werden“?Viele von ihnen wissen: Die Wähler dürfen nie erfahren, dass der Bau von WEA seit eh und je unzulässig ist! „

Zitate aus dem Beitrag des Staatsrechters Norbert Große Hündfeld auf dem Blog von Dr. René Sternke – mit Dank!

Unbedingt den ganzen Beitrag lesen, verbreiten und zur Debatte stellen!

Sollte man Politiker wählen die ankündigen, unsere Bürgerrechte beschneiden und die übergeordneten Europäischen Richtlinien missachten zu wollen?

In der Sendung „Anne Will“ wurde heute Abend zum Thema „Klimakrise“ im Hinblick auf mögliche Übereinstimmungen zwecks Bildung von Koalitionen diskutiert. Dabei machten Protagonisten vierer Parteien ihre Standpunkte zu den sog. Erneuerbaren, insbesondere zur Windkraftnutzung deutlich und stellten sich untereinander tendenziell kompromissbereit dar. In Kurzform:

Robert Habeck formulierte, ganz im Gegensatz zu seiner Kanzlerkandidatin, Plattitüden-Schnellfeuergewehr Baerbock, betont bedächtig die bekannte Position der Grünen zum massenhaften Ausbau der Windkraft bei minimalen Abständen und zur Aushebelung der Bürgerrechte zugunsten schnellerer Verfahren im Genehmigungsprozede. Saskia Esken, SPD, erstaunlich milde und sachlich, wies neben den üblichen positiven Standpunkten zum Windkraftausbau auf sozialdemokratische Grundwerte wie soziale Teilhabe auch für die ländliche Bevölkerung hin. Christian Lindner, FDP, setzt ganz auf einen massiven Ausbau von Offshore-Windkraftwerken im Zusammenspiel mit Solarenergie. Und Volker Bouffier, CDU, erklärt der Aarhus-Konvention und damit der Europäischen Rechtsprechung besonders offensiv den Krieg, mit seiner Forderung nach einer schnellstmöglichen Einschränkung der Bürgerrechte durch Änderung der Genehmigungsverfahren sowie die Verkürzung der Klagewege, um den Windkraftausbau an Land um jeden Preis voranzutreiben.
Die Damen, ARD-Moderatorin Will und Journalistin Gammelin von der Süddeutschen Zeitung, scheinbar stelllvertretend für den Ideologen-Nachwuchs aus den vielen Gruppierungen der Grasroot-Windkraftlobbyisten, vertraten die die Positionen der Alarmisten und Windkraftprofiteure.
JR

Zum Nachschauen und Bedenken zur BTW am 26.09.2021:

Weitere wichtige Beiträge zu den Themen Verfassungsrecht und Außenbereich veröffentlich von René Sternke:

Danke René!!