Wie es gerade am besten paßt – Alternative Fakten in den Öffentlich-Rechtlichen

Das folgende Fakten-Memory des NDR in Mecklenburg-Vorpommern beschreibt René Sternke – mit Dank!

Zum Prinzip der um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung


Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,

die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass die Verantwortlichen im NDR „den journalistischen Anspruch, die unbewiesene Aussage einem Faktencheck zu unterziehen“, wie Herr Chicowicz treffend formuliert, nicht einzulösen gesonnen sind, sondern die Verleumderin und Rufmörderin Anne Will nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ kollegial zu decken bestrebt sind. Mit Verleumdung und Rufmord hat der NDR den Bogen jedoch endgültig überspannt.
Die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass das Problem nicht nur bei Anne Will liegt, und wir Zuschauer, die wir Hetzsendungen zu finanzieren gezwungen sind, schauen schon längst nicht mehr auf Anne Will oder Markus Lanz, sondern auf Joachim Knuth, Ulrich Wilhelm und Tom Buhrow, denn sie sind diejenigen, die es zulassen, dass die journalistischen Standards systematisch unterschritten werden und dass das Prinzip einer um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung außer Kraft gesetzt und ideologischer Indoktrination untergeordnet worden ist.

Ich möchte das am Beispiel der Berichterstattung über den Protest gegen den Windkraftausbau in Vorpommern dokumentieren. Es findet eine systematische Falschberichterstattung statt.

In Vorpommern bildete sich ein Bündnis gegen Windkraft. Dieses schrieb an Ministerpräsidentin Schwesig: „Die zahlreichen Bürgerinitiativen und Zusammenschlüsse Betroffener gegen industrielle Windkraftanlagen des Kreises Vorpommern-Greifswald fordern Sie mit aller Dringlichkeit auf, den Windkraftausbau in unserem Kreis Vorpommern-Greifswald und im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen. Eines der wichtigsten Motive unserer Ablehnung der Windkraft ist die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit der Anwohner im Umfeld der Anlagen, die ihnen durch Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert ist.“ (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/02/03/brief-des-bundnisses-der-burgerinitiativen-gegen-windkraft-des-landkreises-vorpommern-greifswald-an-ministerprasidentin-manuela-schwesig/)

Der NDR berichtete: „In Vorpommern haben sich mehr als zehn Bürgerinitiativen zusammen- geschlossen, die gegen die Errichtung von Windrädern protestieren. Gemeinsam hatten sie ein Schreiben an Manuela Schwesig (SPD) verfasst und die Ministerpräsidentin gebeten, einen vorläufigen Baustopp für Windräder in Vorpommern zu veranlassen. […] Der Verein „Freie Friedländer Wiese“ ist in erster Linie für den Erhalt von Natur und Umwelt und nicht gegen die Windräder.“ Die Reporter hatten keinen Kontakt zur BI Freie Friedländer Wiese aufgenommen. Ich habe die Fakenews in einem Blogbeitrag decouvriert (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/02/12/der-ndr-verbreitet-fake-news-uber-das-schreiben-der-burgerinitiativen-an-manuela-schwesig/).

Funkhausdirektor Joachim Bösken hat in einem Brief an mich Stellung bezogen und eine Sendung in Aussicht gestellt, in der die Falschberichterstattung korrigiert werden sollte (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/02/27/der-funkhausdirektor-in-mv-zur-berichterstattung-des-ndr-uber-den-brief-der-burgerinitiativen-an-die-ministerprasidentin/).

Es fand eine Fülle von Protestveranstaltungen in Vorpommern statt, bei denen der Windkraftausbau grundsätzlich abgelehnt wurde. Der NDR berichtete nicht und ich forderte, dass er berichte (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/14/der-ndr-soll-uber-unseren-widerstand-berichten/).

Nach einer Demo gegen den Bau eines Windparks im Brutgebiet von Rotmilanen in Battinsthal publizierte der NDR einen Bericht voller falscher Informationen. Die Anzahl der Anlagen war unrichtig usw. Der Journalist berichtete u.a., dass der Planungsverband das Windfeld genehmigt hätte. Dabei genehmigte das StALU. Die Journalisten kennen nicht einmal das Planungs- und Zulassungsverfahren. Sie „informieren“ über Sachverhalte, die sie selbst nicht kennen.

Im Januar 2021 kam die Sendung, die den Fehler von 2020 berichtigen sollte. Doch in dieser Sendung heißt es wieder über die BI Freie Friedländer Wiese: „‚Wir sind für den Naturschutz, nicht in erster Linie gegen Windräder, nur dort wo sie dem Naturschutz schaden‘, erklärt Ehemann Jens Funk.“ (https://www.ndr.de/radiomv/Dorf-Stadt-Kreis-Warum-sind-Windraeder-in-MV-so-unbeliebt,windraeder258.html ) Dabei hat der Verein Freie Friedländer Wiese die Verfassungswidrigkeit von Windkraftanlagen im strenggeschützten Außenbereich deutlich herausgestellt:
„Der Staat darf nicht beeinträchtigen, was zu schützen ihm die Verfassung in Artikel 20a GG gebietet! – Die BauGB Novelle vom 30.07.1996 hat keine Privilegierung von Windkraft bewirkt. – Im Anwendungsbereich von Paragraf 35 BauGB sind Bauvorhaben der Windindustrie gemäß Paragraf 35 Abs. 2 BauGB unzulässig.“ (http://freie-friedländer-wiese.de/?p=863)
Im Vorfeld der Sendung habe ich dem Journalisten eingehend dargelegt, dass der Protest der Windkraftgegner in Vorpommern sich gegen den Verfassungsverstoß richtet, der durch die Errichtung von Windkraftanlagen im strenggeschützten Außenbereich begangen wird. Durch die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich wurde das äußerste Schonungsgebot des Außenbereichs aus den Angeln gehoben. Die Windindustrie hat die Möglichkeit, sich im gesamten Naturraum einzuklagen und zahlreiche bedrohte Arten verlieren ihre Lebensräume. Das verstößt gegen Art. 20a GG, der dem Staat gebietet, die Wildtiere zu schützen (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/01/17/der-ndr-kehrt-die-verfassungsverstose-der-windkraft-unter-den-tisch/).

Am 20. Mai überreichte ich dem Umweltminister in MV, Dr. Backhaus, eine Petition gegen die Ausrottung der Rotmilane und anderer geschützter Arten. In der zweistündigen Diskussion mit dem Minister und seinem Fachjuristen auf der einen Seite und dem Münsteraner Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und Artenschützern aus Vorpommern auf der anderen Seite, wurde darüber gesprochen, dass Mecklenburg-Vorpommern gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie verstößt, weil die Vorkommensgebiete der durch Anlage I strenggeschützten Arten, die laut dieser Richtlinie als Schutzgebiete auszuweisen wären, als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden und weil der Rotmilanbestand, wie durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen, in Abhängigkeit vom Windkraftausbau zurückgegangen ist.
Wir informierten den Minister und seinen Fachjuristen darüber, dass im Rahmen der Energiewende keine Technikfolgenabschätzung stattgefunden hat und dass das äußerste Schutzgebot für den Außenbereich, den das Bundesverwaltungsgericht noch 1994 in einem Urteil bestätigt hat, 1996 durch eine verfassungswidrige Baugesetznovelle aufgehoben worden ist. Der Minister und sein Fachreferent konnten unsere Argumente nicht widerlegen und haben weitere Informationen erbeten.
Die Diskussion wird fortgeführt und die Stellungnahme des Ministeriums steht noch aus. Darüber informierte der NDR nicht, sondern berichtete stattdessen fälschlicherweise, dass wir Vogelschützer Abschaltzeiten für Windkraftanlagen während der Brutzeit forderten. Diese Forderung haben wir nicht erhoben, sondern dagegen protestiert, dass das Ministerium in einem Brutgebiet, indem es in das Genehmigungsverfahren eingriff und auf die Genehmigungsbehörde Druck ausübte, Windkraftanlagen genehmigen lassen hat, um im Nachhinein mit der Windfirma zu regeln, dass diese Anlagen während der Brutzeit ja angehalten werden könnten. (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/05/21/die-ubergabe-der-petition-zum-schutz-des-rotmilans-an-minister-backhaus/)

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Der NDR informiert vorsätzlich und systematisch nicht darüber, dass es einen breiten verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstand in Vorpommern und im übrigen Deutschland gibt, der die Energiewende ablehnt, weil sie die Lebensräume der geschützten Arten verknappt und die Natur auf vielfältige Weise schädigt und somit gegen Artikel 20a der Verfassung verstößt.

Stattdessen liefert der NDR regelmäßig und systematisch die Falschinformation, dass die Gegner von Windkraftanlagen diese Anlagen nur in ihrem eigenen Lebensumfeld nicht wünschen und die Energiewende grundsätzlich bejahen würden, dass sie mit Windkrafteuros beteiligt werden wollen würden und ähnlichen Unsinn.

Die Bedrohung des Fortbestands der geschützten Arten durch den Windkraftausbau wird durch den NDR systematisch heruntergespielt und geleugnet.

Falschinformationen liefert der NDR weiterhin zur Möglichkeit, mittels Windkraftanlagen CO2-Emissionen zu verringern (vgl. dazu https://www.electricitymap.org/map) und die Energieversorgung zu gewährleisten (vgl. dazu https://www.smard.de/home/marktdaten). Einseitig und verzerrt ist auch die Berichterstattung zum Thema ‚Klimanotstand‘.Um ein gut/böse-Schema durchzusetzen und die Bevölkerung in zwei antagonistische Fronten zu spalten, damit die Regierung auf der Grundlage dieser Frontstellung wirtschaftspolitische Maßnahmen (vorgebliche Klimaschutzmaßnahmen) implementieren kann, betreibt der NDR wie alle öffentlich-rechtlichen Sender systematisch Fehlinformation und das Prinzip der faktischen Korrektheit von Aussagen ist vollkommen ausgehebelt.

Dieses Prinzip, dass der gute Zweck die Mittel heilige, kulminiert bei Anne Will in willkürlicher Verleumdung und Rufmord. Doch Anne Will ist nur die Spitze des Eisberges. Es ist nötig, dass der Intendant seine eigene Tätigkeit kritisch reflektiert und gegebenenfalls ausgetauscht werden muss. Eine alternative Lösung sehe ich darin, dass wir Bürger nicht mehr gezwungen werden, die vorsätzliche Desinformation von uns Bürgern zu finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Quelle