5. Welche Vor- und welche Nachteile hat die Nutzung von Windkraft aus Ihrer Sicht?
Nur Nachteile für Mensch und Natur, Anwohner, Artenvielfalt, Natur, Landschaft, Lebensqualität, Gesundheit, Wohnwerte, Alterssicherung, Kreditwürdigkeit, Volkswirtschaft, Bürgerrechte
- Schädigung von Natur, Artenvielfalt und Landschaften durch Barotrauma insbes. bei Fledermäusen, Vogelschlag, Vergrämung, Vernichtung von Horsten und Habitaten sowie Tötungen insbes. wertgebender und seltener Arten, milliardenfacher Insektentod, Zerstörung der Echolote von Walen – Änderungen des Mikroklimas, , Dürren, Versiegelung der Böden, Vernichtung der Moore und Wälder, div. Gifteinträge in Böden und Gewässer inkl. Meere….
Zerstörung der Landschaftsvielfalt (Natur- und Kulturlandschaften),L- Ästhetik u, L-Identität, aus Landschaften wurden großflächige Industriebrachen frei von Erholungswerten, Zerstörung von Lebensqualität für Mensch und Tier, wertvolles artenreiches feuchtes Grünland wird entwässert und Ackerflächen der Nahrungsgewinnung entzogen etc. - Schädigung der Gesundheit von Mensch und Tier im Einflussbereich von Infraschall (<20 Hz), Körperschall (Vibrationen) und Hörschall von bis zu 20km Umreis um Windindustriezonen, Erkrankungen durch Druckveränderungen wie Vibroacoustic Disease (VAD), Whole Body Vibration (WBV) und WindTurbineSyndrome (WTS), teilweise identisch der Symptome bei Flug- und Tauch- und Reisekrankheiten, ausgelöst durch die physikalische Noxe Infraschall und das mechanische Trauma Vibration nehmen immer mehr zu (ca. jeder dritte Anwohner von WEA erkrankt, Tendenz weiter steigend wegen der zunehmenden Massenbebauung mit WEA und Regionen mit Windindustrieclustern von Hunderten Anlagen, heute bis zu 250 m hoch und Leistungsstärken von > 7,5 MW, Symptome der Schallerkrankungen betreffen den ganzen Organismus, die Dosis mach das Gift. Wer erkrankt hat nur die Wahl zwischen Flucht in windkraftfreie Regionen oder aushalten, bis das Immunsystem streikt und sich schwere bis lebensbedrohliche Erkrankungen einstellen.
Bei Bränden und auch per Abrieb: Vergiftungen durch Carbonfasern (früher Asbest, heute Carbon – z.B. hochgiftig für die Atemwege), Brände sind nicht löschbar, Böden sind auf unabsehbare Zeit kontaminiert, Mensch und Tier hochgefährdet, insbesondere Weidetiere, Wildtiere und Nahrungsmittel vom Feld und aus dem Garten. - Verlust der Lebensqualität und sozialen Gerechtigkeit vor allem in ländlichen Räumen durch § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, Drohungen u. tätliche Übergriffe auf Mensch und Tier, auf Gegenstände bis zur Vertreibung durch jahrelangen Druck und Ausgrenzung durch Windkraftprofiteure, Einflussnahme auf Bürgermeister und Gemeinderäte durch Profiteure und Projektierer, Zunahme von Suiziden um WEA.
Verlust der Immobilienwerte teils bis zum Totalverlust wegen Unverkäuflichkeit, je mehr höhere, lautere, vibrierende, blinkende näherliegende Windindustrieanlagen sich um Wohn- und Betriebsimmobilien befinden, Zahl der Windkraftflüchtlinge nimmt kontinuierlich zu, dadurch Verlust von Alterssicherung und Kreditwürdigkeit, Arbeitsplatz, soziales Umfeld. Ländliche Räume werden zunehmend unbewohnbarer. Fliehen kann nur, wer es sich leisten kann, z.B., seine Immobilie ohne Gegenwert aufzugeben und brach liegen zu lassen. - (Volks-)wirtschaftliche Schäden
Alles für die Gewinnung von volatiler, nicht grundlastfähiger Stromerzeugung, durch jahrzehntelange Subventionierung (ab 1991: Stromeinspeisegesetz, ab 2000 EEG) durch alle Stromkunden finanziert, die damit die weltweit höchsten Strompreise zahlen, Stromabschaltungen bei ärmeren Bevölkerungsschichten nehmen zu, dadurch hohe Schäden für Privatpersonen, Wirtschaft und Industrie, Verlust des Wohlstandes für alle, der sozialen Marktwirtschaft, Abbau diverser Industrien und damit Tausender Arbeitsplätze, Abwanderung ins Ausland, Steuereinbußen. Lobbyismus, Filz und Korruption, sowie die sog. Vetternwirtschaft insbesondere auf dem Land bedingen Unfrieden, seit 1990 zunehmende Gier nach „Geld ohne Arbeit“ durch extrem lukrative Landverpachtung für WEA, Vergrößerung der Schere von Arm und Reich, schwere soziale Verwerfungen etc. - Missachtung der Gesetze
Art.1 Abs. 2 u. 20a GG, Aarhus Konvention, EU Vogelschutzrichtlinien, internationaler Fledermausschutz etc.
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