Unter Missachtung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Artikel 20 a des Grundgesetzes:
Jahrzehntelange Artenvernichtung durch die schleswig-holsteinische Politik zugunsten der Windenergienutzung –
Besonders effizient arbeiten die GRÜNEN seit ihrer Übernahme des Ministeriums für Energiewende und Naturschutz (!) an den letzten Todesstößen
Die Aushebelung des Vogelzugkorridors um den Nord-Ostseekanal, einst auf ganzer Länge des NOK von Brunsbüttel bis Kiel – zuletzt nur noch ca. 2 Kilometer breit und ca. 14 Kilometer lang zwischen zwei Naturschutzgebieten vorgesehen und bei Planungen berücksichtigt, dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei Neufeld an der Elbmündung zum NSG Kudensee im Binnenland im Regionalplan für Windenergienutzung des Landes Schleswig-Holstein. Ein „Windfeld PR3-DIT-110“ befindet sich bereits im Bau.
Es ist davon auszugehen, dass Ausnahmegenehmigungen von Tötungsverbot bereits erteilt wurden, wie in SH seit Jahrzehnten üblich. Ein Verstoß gegen die EU Vogelschutzrichtlinie und Art. 20 a des Grundgesetzes und damit illegale Handlungen werden als selbstverständlich angesehen.
Der ehemalige Leiter der Genehmigungsbehörde im LLUR und gleichzeitiger Lobbyvertreter der Windkraftbranche in Sachen Beratung der Gemeinden zu WK-Projekten, sowie Referent des BWE sprach vor gut 10 Jahren uns gegenüber auf Nachfrage von einer „Formalität, bei der in der Rubrik ‚Antrag auf Ausnahmen vom Tötungsverbot‘ neben der Beschriftung im vorgedrucktem Kästchen nur ein Haken oder ein Kreuz gesetzt werde und damit die Genehmigung erteilt sei“ – der Gesetzesverstoß wird nicht hinterfragt, die Behördenmitarbeiter missachten regelmäßig das Grundgesetz Art. 20 a und übergeordnete europäische Gesetze.
Genau das macht die „wirklich“ GRÜNE, Politik in SH, aber auch allen anderen Bundesländern aus! Schleswig-Holstein ist zudem dafür bekannt, dass die Interessen der Windkraftbranche von fast allen politischen Parteien durchgesetzt wird, weil in SH Poltiker jedweder Couleur gleichzeitig als Windkraftlobbyisten fungieren.
JR
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PRESSEMITTEILUNG der NI vom 16.06.2021
16.06.2021 – PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI): Letzte Kolonie der Lachseeschwalben in Mitteleuropa schützen!
Die Westküste Schleswig-Holsteins mit ihrem UNESCO-Welterbe Wattenmeer ist ein Rastplatz und Nahrungsgebiet für Millionen Zugvögel und zahlreiche einheimische Arten. „Insbesondere muss hier die letzte Kolonie der Lachseeschwalben in Mitteleuropa geschützt werden. Dieses Gebiet wird schon jetzt durch eine Vielzahl von immer mehr und größeren Windindustrieanlagen zunehmend bedrängt. Der Druck auf die unmittelbaren Küstenregionen wächst, da der für das Ökosystem wichtige drei Kilometer breite Küstenstreifen von der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Schutzstatus reduziert wurde. Schleswig-Holstein hat aber aufgrund seiner geographischen Lage eine hohe Verantwortung für den internationalen Vogelzug“, erklären die wissenschaftlichen Beiräte der Naturschutzinitiative e.V. (NI) Dr. Ursula Bellut und Roland Dilchert.
Im April sind die letzten Lachseeschwalben Mitteleuropas wieder zu ihrem letzten Brutgebiet am Neufelder Koog zurückgekehrt. Es befindet sich in den Salzwiesen des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches-Wattenmeer im Bereich der Elbmündung in die Nordsee. Eine biologische Schutzstation erwartet ab April jeden Jahres die letzten Tiere ihrer Art. Durch eine 24-stündige Überwachung wird versucht, die Art vor dem Aussterben zu bewahren. Die aktuellen Zählungen im Mai 2021 ergaben nur noch 37 Brutpaare.
Auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten sind die Tiere in die höchste Gefährdungskategorie eingestuft. Noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts umfasste die sogenannte cimbrische Population in Jütland (Dänemark) und Schleswig-Holstein etwa 500 Brutpaare. Vor über 100 Jahren war diese in Mitteleuropa und Deutschland auch im Binnenland weit verbreitet.
„An ihrem letzten Rückzugsort am Neufelder Koog können sie nur unter dem Schutz einer großen Flussseeschwalbenkolonie ihre Jungen aufziehen“, betonten Dr. Ursula Bellut-Staeck und Roland Dilchert von der NI.
In den Medien wurde in den letzten Jahren ausführlich über die Bedrohung der Lachseeschwalben und die zunehmend schlechteren Nahrungsbedingungen durch die neunte Elbvertiefung hingewiesen.
Nun kommt weiterer Druck auf die Kolonie hinzu. Im Regionalplan für Windenergienutzung des Landes Schleswig-Holstein sollte ursprünglich ein ca. 2 Kilometer breiter und ca. 14 Kilometer langer Vogelzugkorridor freigehalten werden. Dieser sollte sich vom Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei Neufeld an der Elbmündung zum Binnenland bis zum Naturschutzgebiet (NSG) Kudensee erstrecken.
„Es ist völlig unverständlich, dass dieses Vorhaben nun unter Beteiligung des grün geführten Umweltministeriums verworfen wurde“, so die NI-Vertreter Roland Dilchert und Dr. Ursula Bellut-Staeck. Es sei sogar schon mit den ersten Bauarbeiten zur Errichtung von Windindustriegebieten im Eingangsbereich des Korridors begonnen worden. Dieser Bereich sei jedoch nur ca. 6 Kilometer von der Brutkolonie entfernt, so der Umweltverband.
Seit 2011 werden im Bereich der jetzt geplanten Windindustriegebiete von örtlichen Ornithologen regelmäßig Trupps von nahrungssuchenden Lachseeschwalben kartiert. Dies verwundere auch nicht, da Lachseeschwalben bis zu 40 Kilometer weite Nahrungsflüge unternehmen, so die Ornithologen. Die weiten Nahrungsflüge der Lachsseeschwalben würden auch im Gutachten zu dem derzeit im Bau befindlichen „Windfeld PR3-DIT-110“ bestätigt. Der Grund für die Nahrungsflüge ins Binnenland sei, dass sich die Lachseeschwalbe als einzige Seeschwalbenart häufig von kleinen Landtieren ernähre. Jede weitere Einschränkung der Lebensräume hingegen fördere das Aussterben dieser einzigartigen Vogelart, so die NI.
Hinzu komme, dass dieser wichtige Vogelzugkorridor für viele weitere geschützte Arten eine herausragende Bedeutung habe, z.B. für den Austausch des Binnenlandes zur Nordsee.
„Deshalb wurde ja noch 2012, trotz des Druckes durch die Windkraftindustrie, dieser Korridor freigehalten. Offensichtlich wird jetzt keine Rücksicht mehr auf den Vogelzugkorridor genommen und auch der ursprüngliche Vogelzugkorridor soll mit Windindustriegebieten auch noch verschlossen werden. Wirklich grüne Politik sieht für uns anders aus. Um das Artensterben nicht noch weiter zu forcieren, muss der nur ca. 2 Kilometer breite Vogelzugkorridor zwischen Elbmündung und NSG Kudensee von Windindustriegebieten freigehalten werden“, fordern die Ornithologen der NI Roland Dilchert und Dr. Ursula Bellut-Staeck.
https://www.naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=989&catid=22
Mit Dank an die NI!