Lieber Zerstörung von Natur, Umwelt und Gesundheit durch WEA oder saubere Energie durch neue Kernkrafttechnologien?
Mit Dank an René für diesen Beitrag!
„Wollen wir Windkraft und Kernkraft im Doppelpack oder schaffen wir es, die naturzerstörerische Windkraft im Zuge des Comebacks der Kernkraft loszuwerden? Hier wäre eine Technologiefolgeabwägung, wie sie bei der Energiewende 2011 übersprungen worden ist, nötig. Nicht zuletzt gilt: Windkraft im Naturraum, wie sie § 35 Abs. 1 Nr. 5 sogar privilegiert, ist verfassungswidrig!“ Zitat René Sternke auf seinem Blog zu „Bekommen wir die Kernkraft mit oder ohne Windkraft?„
Die Kernkraft ist auf de einem triumphalen Vormarsch und sie ist nicht mehr zu stoppen. Mit dem Erlangen einer Finanzierungssumme von fast sieben Millionen kanadische Dollar hat Dual Fluid Energy einen großen Schritt vorwärts getan und liegt in seinem Zeitplan, der den Beginn der Serienproduktion im Jahre 2035 vorsieht. An der Entwicklung der neuen Technologie sind deutsche Hirne wesentlich beteiligt und Deutschland wird deren Arbeit früher oder später importieren. Auch Dual Fluid Energy predigt auf seiner Website Decarbonisierung. In der Tat, wenn man Kohlendioxid wirklich für schädlich hält, so lehrt ein Blick auf https://www.electricitymap.org/map, welche Technologie man einsetzen muss, um die Emissionen dieses lebenswichtigen Stoffs zu reduzieren. Wie wir wissen, ist die Klima-Doktrin ja ursprünglich der Kernkraft auf den Leib geschneidert worden. Nur die Schulschwänzer wissen nicht, wofür sie die Schule schwänzen. Die Windkraft läuft ziemlich unglücklich in diesem ihr eigentlich schlecht anliegenden Kleid herum und vermag ihre Blößen nur zu verdecken, weil die deutsche Bevölkerung ganz und gar ideologisch verblendet ist. Die Frage ist nun: Wollen wir Windkraft und Kernkraft im Doppelpack oder schaffen wir es, die naturzerstörerische Windkraft im Zuge des Comebacks der Kernkraft loszuwerden? Hier wäre eine Technologiefolgeabwägung, wie sie bei der Energiewende 2011 übersprungen worden ist, nötig. Nicht zuletzt gilt: Windkraft im Naturraum, wie sie § 35 Abs. 1 Nr. 5 sogar privilegiert, ist verfassungswidrig!
Vgl. Norbert Große Hündfeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE
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JR