Achim Göbel, der Verbandsvorsitzende des RVT, ist zunächst zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes im Eilverfahren.
Bei Missachtung des Artenschutzes zulasten von Wespenbussard, Rotmilan und Uhu, aber auch des Gesundheitsschutzes für Anwohner bei verschiedenen Rechtsverletzungen z.B. gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, ist jedoch zu hoffen, dass all diese schwerwiegenden Argumente im Hauptsacheverfahren zur Sprache kommen und sich Beklagte und Beigeladene dazu äußern müssen, hofft er und mit ihm die Aktiven der BI Blasbach.
JR
BI ist zufrieden mit Gerichtsurteil
Blasbacher erwarten, dass Baugenehmigung für Windpark vollständig aufgehoben wird
WETZLAR.BLASBACH (pre).
Als „tollen Erfolg und Bestätigung unserer Einwände“, sieht die Bürgerinitiative Gegenwind aus Blasbach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen für einen Baustopp für den Windpark am Hirschkopf.
Es sei zu erwarten, „dass noch weitere Sachverhalte aufgegriffen werden und die Baugenehmigung gerichtlich vollständig aufgehoben wird“. heißt es in einer Stellungnahme der BI, herausgegeben von Thomas Wagner und dem früheren Ortsvorsteher Karl-Thomas Köhler.
Seitens der BI habe man sowohl „im Einwandverfahren als auch in der öffentlichen Anhörung sehr ausführlich und begründet dargelegt, dass bei den Gutachten des Investors eine mangelnde Methodik und grobe Fehler festzustellen sind, die zudem unseren Beobachtungen vor Ort widersprechen und damit für die Bewertung abzulehnen sind“.
Neben dem Wespenbussard mit dessen Schutz das Verwaltungsgericht seine Entscheidung einen Baustopp begründet hatte, seien in der Nähe der geplanten Standorte auch Rotmilan und Uhu als Streng geschützte Arten zu nennen.
Geklagt hatte allerdings nicht die BI, sondern der „Regionalverband Taunus Windkraft mit Vernunft“ mit Sitz in Weilmünster. Der eingetragene Verein setzt sich laut Satzung für „die Förderung des Umwelt-. Natur- und Landschaftsschutzes insbesondere für den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und den Erhalt der Natur- und Kulturlandschallen im Bereich Taunus und Westerwald, aber auch angrenzender Räume ein“.
Der Verbandsvorsitzende Achim Göbel ist mit der Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren zunächst zufrieden, stellt aber auch fest, dass sich das Gericht nicht mit allen vorgebrachten Argumenten befasst habe. Die
Kammer habe sich zunächst nur mit den Einwendungen befasst, deren Klärung am wenigsten Zeit in Anspruch genommen habe.
Kläger erkennen mehrere Grundrechtsverletzungen
Dabei gehen die Argumente des Klägers gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen deutlich weiter. „Wir sind der Meinung, dass mit der Genehmigung zahlreiche Rechtsverletzungen, unter anderem Grundrechtsverletzungen, begangen wurden“, stellt Göbel fest.
Unter anderem nennt er hierbei Artikel 2 des Grundgesetzes. Er garantiere die körperliche Unversehrtheit für jedermann. Dagegen verstießen die Behörden mit ihren Genehmigungen von Windkraftanlagen.
Die schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen des von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschalls seien aber wissenschaftlich belegt. „Wir halten diese Rechtsverletzungen für schwerwiegend“ ,
stellt Göbel fest „Im Hauptsacheverfahren werden Beklagte und Beigeladene sich auch zu diesen Punkten äußern müssen.“
Wann in diesem Hauptsacheverfahren eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, stellt bislang nach Angaben des Gerichts noch nicht fest.
Mit Dank an Achim!