Lobbyarbeit in NRW: Landesregierung „reagiert auf die Kritik“ der Windkraftverbände und gibt Ihre Abstandsregelungen auf

Planung für umstrittenes Gesetz in NRW zeigt einmal mehr, wie gut die Lobbyarbeit der Windkraftbranche funktioniert.

Ging es bei der Landtagswahl in 2017 noch um von Schwarz-Gelb versprochene Mindestabstände von 1500 m  von WEA zur Wohnbebauung, so wurde wenige Jahre später die Gelegenheit, Altmeiers vermeintlicher Akzeptanz-Abstanz von 1000 m des Bundes bot, willfährig aufgegriffen und der Bevölkerung untergejubelt.

Nun sollen als nächster Doppelschritt dieser lächerliche, die Anwohner von WEA verhöhnende Mindestabstand von 1000 m und dazu auch die sog. 10-Häuser-Regel fallen und zur Beute der Windkraftlobby werden.

Die gierigen Freibeuter der Windkraftprofiteure erleben die seit Jahrzehnten gewohnte Genugtuung und haben dennoch nicht genug, denn es gibt ja noch immer diese fiesen Artenschutzgesetze in Land, Bund und vor allem in Europa und die vielen artenschützenden Natur- und Landschaftsschutz- und Windkraftgegnerverbände mit ihren klagebefugten Vereinen. Um diese ihrer Rechte zu berauben, arbeiten die Windkraftlobbyisten mit Hilfe ihrer juristischen Vertreter, ihrer Handlanger in der hiesigen Politik und – why not – auch mittels der europäischer ultrarechter Parteivertreter im EU-Parlament, längst an der Beseitigung der Europäischen Schutzvorschriften.

Augen auf bei den nächsten Wahlen!  Aber welcher Politiker hält nach der Wahl, was er vorher versprochen hat, wenn es sich als Marionette der Windkraftlobby um viels leichter leben läßt…?
JR

Landesregierung weicht 1000-Meter-Abstandsregelung für Windräder auf

21. April 2021

Düsseldorf
Es gab viel Kritik an der sogenannten „10-Häuser-Regel“. Die ist im neuen Gesetz der Landesregierung nun vom Tisch. Im Wald hingegen sollen weiterhin keine Windräder stehen.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zu den Abstandsregelungen für Windkraftwerke vorgelegt – und damit auf die Kritik von Verbänden reagiert. Ursprünglich war geplant, dass neue Windkraftanlagen – wie vom Bund grundsätzlich vorgesehen – immer einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern haben müssen.

Diese Regel soll nun nur für Städte und Gemeinden gelten, die das auch möchten. „Die Kommunen können den Bereich des Schutzabstandes selbst definieren“, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU), „wir müssen vor Ort mehr Freiheit schaffen“. Die geplante „Zehn-Häuser-Regel“ wird zudem komplett gestrichen. Diese sah vor, dass der Mindestabstand bei Wohnbebauungen ab zehn Häusern eingehalten werden muss. Die hätte aber in einigen Kommunen den Ausbau der Windenergie verhindert, so Scharrenbach.

Alles lesen:

Mit Dank für die Info an Tilo!

Ein Kommentar

  1. Auszug aus der Machbarkeitsstudie des Bundesumweltamtes zur Wirkung von Infraschall aus dem Jahr 2014:
    An im Labor oder auch im Langzeitversuch Infraschall ausgesetzten Probanden wurden folgende krankhafte Veränderungen festgestellt: vertikaler Nystagmus (unkontrolliertes Zucken der Augen), Müdigkeit, Benommenheit, Apathie, Depressionen, Konzentrationseinbußen und Schwingungen der inneren Organe, Verringerung der Leistung der Herzmuskelkontraktion, Modulation der Stimme, Gefühl der Schwingung des Körpers, Anstieg des Blutdrucks, Herzratenveränderung, Veränderung der Atemfrequenz, Erhöhung der Adrenalinausschüttung, veränderte Gerinnungsfähigkeit des Blutes, veränderter Sauerstoffgehalt des Blutes, starke Veränderung des Blutdrucksystems, Absenkung der Herzfrequenz, Verminderung der Aufmerksamkeit und der Reaktionsfähigkeit, Sinkender elektrischen Leitfähigkeit der peripheren Gefäße, Absinken der Hauttemperatur, Abfall der Leistung bei der Lösung serieller Wahlreaktionsaufgaben, Schwindelanfälle,
    Schlafstörungen, Schmerzen in der Herzgegend und Atembeschwerden, signifikante Verschlechterung des Hörvermögens, signifikante Auswirkungen auf subjektive Wahrnehmungen. Besonders beunruhigend ist, dass viele dieser gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen sich bei den Probanden auch längere Zeit
    nach Ende der Exposition noch nicht normalisiert hatten.
    Das lesen Sie bei dieser sogenannten Machbarkeitsstudie des Bundesumweltamtes aus dem Jahr 2014 auf Seite 59.

    Wieso brauchen wir also Abstandsregeln? Hatten wir überhaupt welche?
    An unserem Ort stehen 7 Monsterräder (2 mit 120 mtr. und 5 mit 130 mtr. Rotordurchmesser), davon stehen 4 unter 1.000 mtr. Laut Schreiben der Staatsanwaltschaft, die meine Strafanzeige auf Körperverletzung politisch korrekt abgelehnt hat, gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand für Windenergieanlagen zur Wohnnutzung.
    Mein Bruder befindet sich seit 2 Monaten in psychiatrischer Behandlung, in unserem Ort geben 20% der Haushalte gravierende gesundheitliche Probleme an, die mit Inbetriebnahme der Windräder begannen oder bestehende Krankheiten sich verstärkten. Ich habe monatelang im Keller geschlafen und fahre jetzt zum Übernachten in einen 15 km entfernten Ort.

    Also also bestens, und damit die massive Schädigung unserer Gesundheit, die Zerstörung unserer Landschaften und Meere, das Töten von Vögeln, Fledermäusen und Insekten, vorangetrieben werden kann für eine irrsinnige Energiewende (Nutzen der Windkraft = Null), vertrauen wir doch unserem besten Personal, was wir haben.

    https://www.youtube.com/watch?v=BVN-OlIZMwo

Kommentare sind geschlossen.