Änderung der Vogelschutzrichtlinie „durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften“?

Der Wattenrat aus Ostfriesland schreibt dazu – mit Dank an Manfred Knake:

Auszug:

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) war dem Antrag der deutschen Generalanwältin Juliane Kokot in seinem Urteil vom 04. März 2021 (Rechtssachen C-473/19 und C-474/19) nicht gefolgt, die Absenkung des EU-Artenschutzrechtes zu unterstützen. Häufigere Vogelarten sollten nach ihrem Plädoyer von den Vorschriften des Tötungsverbotes ausgenommen und der Individuenschutz aufgehoben werden. Damit war sie im Einklang mit der deutschen Umweltministerkonferenz, die erst im Dezember 2020 im vorstehenden Sinne den Versuch unternommen hatte, die an Windenergieanlagen einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzten Vogelarten per Beschluss auf wenige bedrohte Arten zu reduzieren. Der Wattenrat berichtete. Das Urteil des EuGH sorgte für Alarmstimmung bei der Windenergiewirtschaft, die ebenfalls die Absenkung der Schutzstandards im Sinne des weiteren Ausbau von Windkraftanlagen unterstützte und dies in den politischen Geschäftsgang gab.

Nun muss weiter damit gerechnet werden, dass gegen Windparkplanungen erfolgreich im Sinne des Vogelschutzes geklagt werden kann, die bekannten Genehmigungshemmnisse, die nicht selten zum Verschwinden von Greifvogelhorsten oder gezielten Tötungen bei Nacht und Nebel geführt hatten. Das Urteil rief auch die Anwaltskanzlei „Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“, deren Rechtsgebiet u.a. die Windenergie ist, auf den Plan.“ […]

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Der Wattenrat verweist zudem auf die Nachricht der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. – EGE, dort liest man:

„Wer die Art und Weise der Energiewende oder einzelne ihrer Erscheinungen infrage stellt und den Schutz von Natur und Landschaft in diesem Zusammenhang als ein verteidigungswürdiges Schutzgut zur Geltung bringen möchte, gerät bisweilen in den Verdacht, den Klimawandel zu leugnen oder einem bestimmten politischen Spektrum anzugehören.

Nicht ganz ohne eine gewisse Brisanz und geradezu verstörend ist in diesem Zusammenhang eine gegenläufige Beobachtung, nämlich das Fazit, das im Newsletter der in Leipzig, München und Köln firmierenden Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Maslaton vom 10. März 2021 als Reaktion auf das am 04. März 2021 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Artenschutzrecht gezogen wird. In einem mit martin@maslaton.de unterzeichneten Beitrag, der zugleich als ein „offener Brief an die Windenergiebranche und an die Mandatsträger in allen Parlamenten, die die Energiewende wollen“ gerichtet ist, heißt es:

„Die Änderung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ist nötig und im EU-Parlament auch möglich durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften. Biografisch bedingt kann ich diese Allianz nicht fördern – rational müssen die dem Klimaschutz und der Energiewende Verpflichteten genau dies tun. Änderung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie und zwar jetzt!“

Die Anwälte der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten Mandanten u. a. auf dem Gebiet des Naturschutz- und Erneuerbare-Energien-Rechts.“

Quelle:
„Diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften“ – März 2021