Klimaschutz predigen um jeden Preis – Hypokrisie in der Windkraftjuristerei

Urteil des EuGH – Stillstand im Artenschutzrecht? 

Zugleich ein offener Brief an die Windenergiebranche, den eigenen Verband und an die Mandatsträger in allen Parlamenten, die die Energiewende wollen

10.03.2021
Eine Leseprobe aus dem Aufruf aus der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 04.03.2021 (Rs. C-473/19, C-474/19) in dem durch ein schwedisches Gericht eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren bringt keine Bewegung in die europäische Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots. Anstatt die Chance zu einer Positionierung in Richtung Energiewende zu nutzen, hält der EuGH an seinem festgefahrenen Verständnis des Artenschutzrechts fest.

[…]

Politische Bewertung

Das Artenschutzrecht stellt neben rechtlichen Fragen des Umgangs mit artenschutzfachlichen Vorgaben eine zunehmend komplexe politische Herausforderung dar. Mit der Behebung rechtlicher Unsicherheiten liegt es in der Hand des Gesetzgebers, den Ausbau der Windenergie nunmehr endlich wieder voranzubringen.

Zum einen kann der europäische Gesetzgeber Abhilfe schaffen, in dem sich die Kräfte im Europäischen Parlament inhaltlich verständigen, um gemeinsam die europäischen Rechtsquellen der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie dahingehend zu verändern, dass Infrastrukturmaßnahmen und insbesondere Erneuerbare-Energien-Projekte, die zur Energiewende beitragen, Priorität erlangen. Andererseits hat auch bereits die Generalanwältin Kokott die nicht unerheblichen Konkretisierungsmöglichkeiten der nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinien in innerstaatliches Recht hervorgehoben, die es zu nutzen gilt.

Angesichts dieser Entscheidung ist zu konstatieren:

Alle Juristerrei und alle wohl gemeinten Exekutivanstrengungen bleiben letztlich vergeblich – sie werden keinen durchgreifenden Erfolg erzielen!

Die Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie ist nötig und im EU-Parlament auch möglich durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften. Biografisch bedingt kann ich diese Allianz nicht fördern – rational müssen die dem Klimaschutz und der Energiewende Verpflichteten genau dies tun.

Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie und zwar jetzt!“

Lesen Sie alles!

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Es ist stets hilfreich hinter die Kulissen zu schauen, um immer wieder zu erkennen, dass es nicht um einen Schutz des Klimas geht oder andere, durch stets wiederholte Totschlagargumente beschworene Gutmenschambitionen, sondern um Macht und Millionen für die Schreiber von Gesetzesvorlagen und juristischen Vertretungen in allen Angelegenheiten rund um den Profit durch WEA zulasten von Mensch und Natur im Umfeld von Windkraft-Industriezonen. Und um Milliarden an Subventionen, Fördergeldern, um Begünstigungen und Sonderrechte für die parasitäre Windenergiebranche zulasten der Allgemeinheit, Stromkunden, Steuerzahler, des Sozialgefüges, der Volkswirtschaft, Anwohner und Artenvielfalt.

Gehört zu den üblichen Killerphrasen der grün-rot-bunten Wetterretter und selbsternannten Gutmenschen normalerweise das Totschlagargument „Naturschützer sind Nazis, rechte Klimaschädlinge oder zumindest „AfD“, so scheint es opportun zu sein, sich der Unterstützung rechtsnationaler Kräfte zu bedienen, um Gesetzesänderungen im EU-Parlament gegen die dringend schutzbedürftige Artenvielfalt zugunsten der eigenen wirtschaftlichen Interessen und der Ideologien ihres instrumentalisierten Fußvolks zu erzwingen.

Offenbar fühlt sich die „Juristerei“ der Windkraftbranche, dank jahrzehntelanger Sonderalimentierung durch Politik und Behördenvertreter derart unangreifbar, dass sie vor lauter Selbstgefallen und Scheinheiligkeit, auf die vermeintliche „Anmaßung“ des EuGH, anstatt wie üblich der deutschen Generalanwältin, dem eigenen Rechtsverständnis zu folgen, mit einem Aufruf zu „einer diabolischen Allianz mit rechtsnationalen Kräften“ reagiert…

Ob diese aggressive Lobbyarbeit mit direkter Einflußnahme auf die „Mandatsträger in allen Parlamenten“ aus dem Rechtswesen der Windkraftbranche zu einem Aufschrei der grün-linken, klima- und planetenrettenden Gutmenschen und zu einer Reaktion von Lobbycontrol und Abgeordnetenwatch führen wird? Gerade jetzt, in Zeiten berechtigter Abwatscherei von Corona-Maskengewinnlern…
Ob dieses Pharisäertum überhaupt irgend jemandem in Politik und Behörden, der gehirngewaschenen Bevölkerung und den verbissenen Klimaretterideologen auffällt?
Ob irgendein „Qualitätsmedium“ darüber berichten wird? Und falls doch, wie??

Welch ein mensch- und naturverachtender Zynismus verfolgt uns in dieser Windkraft-Diktatur!
JR

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Eine weitere Analyse des EuGH-Urteils (Az: C 473/19 vom 04.03.2021) zum Artenschutz stammt von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte

EuGH urteilt zu Artenschutz

von Dombert Rechtsanwälte

vom 16.03.2021
Meldungen | Dr. Jan Thiele | Umwelt und Klimaschutz | Tobias Roß
Quelle: https://www.dombert.de/eugh-urteilt-zu-artenschutz-2/

„In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Artenschutz befasst (Az: C 473/19 vom 04.03.2021). Auslöser war ein Fall aus Schweden, in dem es um die Erlaubnis zur Abholzung eines Waldes in der Gemeinde Härryda ging. Diese Erlaubnis war vor Schwedischen Gerichten von Umweltverbänden angegriffen worden, weil in dem Wald auch geschützte Arten lebten.Das Gericht stellte zunächst (wenig überraschend) klar, dass alle in Europa heimischen Vogelarten generell dem Artenschutz unterliegen. Wider Erwarten nicht geäußert hat sich der EuGH dagegen zu der Frage, ob artenschutzrechtliche Verbote auch dann eingreifen, wenn eine menschliche Handlung nicht darauf abzielt, Vögel beispielsweise zu töten, sondern dies nur eine mögliche Folge der Handlung sein könnte – wie es zum Beispiel bei der Errichtung von Windenergieanlagen der Fall ist.Die Klärung dieser Frage war mit Spannung erwartet worden, zumal sich die Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, in ihren Schlussanträgen dafür ausgesprochen hatte, bei der Auslegung der Verbote aus der europäischen Vogelschutzrichtlinie, die in Deutschland den Verboten in § 44 (Bundesnaturschutz-Gesetz) entsprechen, „unverhältnismäßige Einschränkungen zu vermeiden“ und dabei eine populationsbezogene Betrachtung vorzunehmen.“

Warum das Urteil Vorhabenträger in Deutschland aber dennoch ermutigen könnte, beschreibt Rechtsanwalt Tobias Roß in einem Gastbeitrag in „Energie & Management“ -kostenpflichtig!
https://www.energie-und-management.de/nachrichten/suche/detail/das-urteil-richtig-lesen-141696

Ansprechpartner zu naturschutzrechtlichen Fragen in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.

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Quelle: https://www.dombert.de/themengebiete/umwelt-und-klimaschutz/

4 Kommentare

  1. Ups. War mein Kommentar hier nicht erwünscht 😀

    Ja, es kann halt nur eine Meinung geben und das scheint wohl nicht meine zu sein…

    1. Natürlich ist Ihr Kommentar erwünscht. Nur weil Ihre Schlussfolgerungen falsch sind, heißt das nicht, dass wir den Kommentar nicht veröffentlichen.
      Dass er erst jetzt veröffentlicht wurde hat schlicht und ergreifend damit zu tun, dass wir auch noch arbeiten müssen und windwahn in unserer Freizeit pflegen.
      Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Antwort auf Ihren Kommentar, da sie etwas umfangreicher sein wird, noch auf sich warten lassen muß.

  2. Wer ohne Schuld ist der werfe den ersten Stein.
    Die Argumentation den Schutz der Vögel in den Vordergrund zu stellen ist lobenswert, aber Hand auf´s Herz, wer von euch ist bei sich selbst so Konsequent. Ein verzicht aufs Auto würde schon viel bringen. Wer von euch hat eine Katze und sperrt diese konsequent weg? Wer von euch hat alle Fenster mit Netzen davor so gesichert, dass kein Vogel mehr schaden kommen kann?
    https://w3.windmesse.de/windenergie/news/24363-vogelsterben-vogelschlag-windkraft
    Wenn der Klimawandel kein Erfolg hat, werden tausende von Arten aussterben! Klimawandel bedeutet einen klaren Wandel in den Technologien zur Energieerzeugung oder einen weitgehenden Verzicht auf Energieverbrauch. Wer die Vögel schützen möchte, kann zwangsläufig nicht für eine Fortführung vorhandenen Energieerzeugung sein!

    1. Lieber Urknuff,
      dieselbe Argumentation habe ich in einem Kommentar zu einem Blogbeitrag von mir zum Bau eines Windparks im Brutgebiet einer strenggeschützten Art gefunden. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass die Firma Sabine Reinekes, die diesen Kommentar verfasst hat, am Bau dieses gesetzes- und verfassungswidrigen Windparks mitverdient ( vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/02/der-bau-des-windparks-battinsthal-ist-unverzuglich-zu-stoppen/). Sie Ihrerseits geben ‚Windmesse‘ als Quelle an.
      Diese Argumentation dient ganz offenbar dazu, eine Naturschädigung, an der man verdient, damit zu rechtfertigen, dass man auf das Vorhandensein anderer Naturschädigungen hinweist. Lässt sich eine Untat durch eine andere rechtfertigen oder kompensieren?
      Ich sehe die Probleme, die Sie ansprechen, ebenfalls schon seit längerer Zeit und habe auch für mein persönliches Verhalten Konsequenzen gezogen. Ich habe Gardinen vor den Fenstern, obwohl ich das nicht schön finde, habe mein Fahrverhalten grundlegend geändert und lasse die zahlreichen Nistkästen und Vogelhäuser in meinem Garten durch meinen Hund vor Katzen beschützen.
      Der Fall der Windkraft ist jedoch noch etwas anders gelagert. Durch die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 kann sich die Windindustrie im gesamten Außenbereich, d.h. im gesamten Naturraum, einklagen. Sie ist aufgrund der Konkurrenz zwischen den Unternehmen und ihrer großen Gewinnmöglichkeiten aufgrund ihrer Begünstigung im Wettbewerb gegenüber anderen Branchen sogar dazu gezwungen. Dadurch werden viele Individuen bedrohter Arten getötet und es verlieren mehrere geschützte Arten ihre Lebensräume. Artikel 20a GG verpflichtet jedoch den Staat, die Wildtiere zu schützen. Windkraft im Außenbereich ist verfassungswidrig (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/).
      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. René Sternke

      P.S. Den Vorstoß von Prof. Dr. Maslaton, der endlich deutlich werden lässt, wer da Seit‘ an Seit‘ marschiert, habe ich ebenfalls kommentiert: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/03/22/die-windindustrie-ruft-zum-europaischen-bundnis-mit-den-rechtsnationalen-auf/

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