Ausverkauf der Bürgerrechte?

Nicht gegen das Europäische Recht!

Wie ernst es die meisten Parlamentarier, egal welcher Couleur, mit der Demokratie und den Bürgerrechten meinen und welchen Stellenwert sie den  Europäischen Rechtsvorschriften und Richtlinien einräumen, beweist nicht nur ihr Umgang mit den Europäischen Vogelschutzrichtlinien, sondern auch der anhaltende Versuch mit dem Verbandsklagerecht ein Bürgerrecht zu kippen.

Die WELT thematisiert dies am Beispiel der Klagen gegen Tesla.

P.S.
Übrigens handelt es sich beim mehrfach monierten Verfahren „bayerischer Verbände“ und dem „Verein aus Bayern“ um den VLAB, einen bundesweit anerkannten Verein für Landschaftspflege und Artenschutz, der bundesweites Klagerecht im Bereich Landschafts- und Artenschutz besitzt und nicht um irgendeinen  Verein in Bayern.  Soviel Recherchezeit muss sein.
JR

CDU- und SPD-Politiker wollen Klagerecht von Umweltverbänden einschränken

WELT.de am 29.12.2020

Linnemann, CDU:
„Wir müssen das Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind“,
„Das würde auch ausschließen, dass bayerische Verbände gegen ein Planungsvorhaben in Brandenburg klagen können“

Fechner, SPD:
„Wichtige Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen wurden in der Tat durch Prozesse unnötig verzögert, und das muss sich ändern“, sagte er dem „Handelsblatt“. Natürlich könne nicht jeder Verband klagen, fügte der Bundestagsabgeordnete hinzu. Das Umweltbundesamt müsse daher genau
prüfen, ob etwa der Verein aus Bayern tatsächlich klageberechtigt sei.

Wissing und Theurer, beide FDP:
Deutschland habe „sich Fesseln angelegt, die schnelle Investitionen in der Krise erschweren“. Die Freien Demokraten seien offen für jeden Vorschlag,
der zu effizienteren Planungs- und Genehmigungsverfahren führe.
Theurer hält es denn auch für unabdingbar, das Verbandsklagerecht und die Planungsbeschleunigung zu reformieren. „Deutschland darf nicht durch
ewige Klagewellen von technischem Fortschritt, Infrastrukturausbau und Wohlstand abgeschnitten werden“

„Der Staatsrechtler Joachim Wieland erteilte Überlegungen, das Verbandsklagerecht für Umweltverbände einzuschränken, indes eine Absage. „Das Verbandsklagerecht im Umweltbereich ohne unmittelbare Betroffenheit schreibt das Recht der EU zwingend vor“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Die EU nutze die Verbände „zur Durchsetzung ihres Rechts, weil sie nicht über Verwaltungsbehörden verfügt, die ihr Recht durchsetzen“.
Deutschland könne daran einseitig nichts ändern.“

Alles lesen:

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und andere Anregungen…:

Danke René für die wahren Worte!

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