Grüne Lobbyarbeit: Erst Tötungsverbot außer Kraft setzen und Lebensräume zerstören, dann Ausgleichsflächen* schaffen
Klimaverträglichkeitsprüfung statt Umweltprüfungen, Fristen für Behörden für schnelle Planungsprozesse und schnelle Baufreigaben, keine „Gutachtenflut“ und vor allem Ausnahmen beim Naturschutzrecht zum Thema Tötungsverbot.
Höherrangige Gesetze wie die Europäischen Vogelschutzrichtlinien spielen für die Grünen keine Rolle. Sie schreiben sich ihre eigenen Gesetze oder übernehmen die von den Juristen des BWE formulierten Forderungen und vorgeschriebenen Gesetzestexte.
SPIEGEL ONLINE berichtet
Ausbau der Windenergie
Grüne plädieren für Ausnahmen beim Naturschutz
Für den schnelleren Ausbau der Windenergie sind die Grünen bereit, Ausnahmen beim Naturschutz in Kauf zu nehmen.
Zum Ausgleich schlagen sie Schutzprogramme für durch Bauprojekte gefährdete Arten vor.
Von Valerie Höhne
21.12.2020,
Leseproben:
„Mit dem Vorstoß wollen die Grünen verhindern, dass künftig einzelne Tiere ein gesamtes Bauprojekt zum Erliegen bringen können. Stattdessen soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn Lebensraum zerstört wird.
In dem Beschluss heißt es, man wolle Ausnahmen bei artenschutzrechtlichen Maßnahmen »in Gebieten rechtssicher ermöglichen, in denen Flächen für Windenergie planerisch ausgewiesen sind«. Eine »Verschlechterung der Population« solle dabei ausgeschlossen werden. Eingriffe, schreiben die Grünen, seien »an einer räumlich mit der betroffenen Population zusammenhängenden Stelle wirkungsvoll auszugleichen«.
„Der Beschluss ist der Versuch, die Windenergie als Träger der Energiewende stärker zu etablieren. Noch Anfang des Jahres wollte die CDU einen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen einem Windrad und einer Wohnsiedlung festlegen. SPD und Grüne kritisierten das scharf, die Große Koalition einigte sich schließlich auf einen Kompromiss.Der Ausbau erneuerbarer Energien könnte bei möglichen Koalitionsverhandlungen zwischen Grünen und CDU/CSU nach der kommenden Bundestagswahl eine wichtige Rolle spielen.“
Mit Dank für die Info an Manfred Knake, www.wattenrat.de !!
* À propos Ausgleichsflächen – Ein Praxisbericht aus S-H
Grüne Lobbyarbeit: Erst Tötungsverbot außer Kraft setzen und Lebensräume zerstören, dann Ausgleichsflächen schaffen für Arten, die man zuvor getötet oder vergrämt hat und neben denen sich die wenigsten Arten nach Errichtung der Windkraftwerke je wieder ansiedeln…? Diese perfide Art, für eine dauerhafte „Bereinigung“ von ehemals artenreichen Habitaten zugunsten industrieller Windkraftnutzung zu sorgen, ist nicht zu toppen.
Begehrte Alternative des Freikaufens durch die Windkraftprofiteure ist die Ausweisung von Ausgleichsflächen in Folge, die sich entfernt der ursprünglichen Habitate befinden oder wie in unmittelbarer Nachbarschaft persönlich erlebt, eine Ausgleichsfläche direkt neben der ersten Tranche von drei WEA ausgewiesen wurde, auf der bereits drei weitere WEA projektiert, aber noch nicht errichtet worden waren. In der Konsequenz wurde diese Ausgleichsfläche mit einer WEA der zweiten Tranche weiterer drei Anlagen bebaut.
Der damalige Vertreter der Naturschutzbehörde, der sich alle Jahre der Planung (1990 – 1993) gegen die Industrialisierung des artenreichen Grünlandes, ausgesprochen hatte, inmitten eines Feuchtgebietes auf wertvollen Moorböden im Bereich der Tiefsten Landstelle Deutschlands (3,54 m unter Null) mit diversen geförderten Biotopen, Brut-, Rast- und Nahrungsflächen für eine beeindruckende Vielfalt auch besonders gefährdeter Arten insbesondere der Avifauna (Vögel, Fledermäuse, Insekten) Windindustrieanlagen zu errichten, deckte diese illegale Handlung auf.
Daraufhin wurden Projektierer und Betreiber von amtswegen zur Zahlung von gut 500 DM Strafe für den Verstoß gegen die Auflagen zur Genehmigung verurteilt. Der zuständige Naturschützer in der Naturschutzbehörde wurde versetzt…
P.S. Diese und weitere Verstöße gegen die Genehmigungsauflagen konnten wir erst 2008, nach der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes in Schleswig-Holstein durch Einsichtnahme in die Genehmigungsakten aufdecken, die Unterlagen liegen uns vor.
Die von uns im Zuge unserer Einsichtnahme zusätzlich entdeckten Verstöße der Betreiber gegen die Genehmigungsauflagen – z.B. Nichteinhalten des 300m Abstands der WEA zur benachbarten Wohnbebauung, eigenmächtige ungenehmigte Verschiebungen der WEA-Standorte in der Bauphase, weg vom Wohnhaus der Betreiber hin zu den Wohnhäusern von benachbarten Anwohnern, Nichtbeachtung der Auflagen zu verpflichteten akustischen Messungen an den Wohnorten betroffener Nachbarn – wurden trotz Aufforderung zur Sanktionierung bzw. zur nachträglichen Heilung durch Abschaltung der WEA, nach 5-jähriger Auseinandersetzung mithilfe juristischer Unterstützung, von den Vertretern der Genehmigungsbehörden in Kreis- und Landesamt, die den Prozess ständig durch Untätigkeit und Ausflüchte verzögerten, durch einen kurzen Anruf beendet:
„Wir teilen Ihnen mit, dass die WEA neben Ihnen am 1. April 2013 abgeschaltet werden.“
18 Jahre und drei Monate nach Inbetriebnahme, etliche schwere Erkrankungen und heute 300 WEA in Sicht- Hör- und Spürweite später.
JR, im Dezember 2020
Nützliche Hilfestellung durch IFG, IZG und UIG
Achtung: Nutzen Sie Ihr Informationsfreiheitsgesetz (IFG), heute in vielen Fällen Informationszugangsgesetz, IZG (abgespeckte, aber noch sinnvolle Version) und das Umweltinformationsgesetz (UIG), um die Genehmigungsunterlagen einzusehen!