Privilegierung einer Lobbygruppe ./. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aller und der Tiere

§ 35 BauGB Absatz 1 Nummer 5 versus Artikel 20a GG – Ein Normenkonflikt

Dr.René Sternke: Auseinandersetzung mit einer Genehmigungsbehörde

Artikel 20 a Grundgesetz
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“

§ 35 BauGB  –  Bauen im Außenbereich (Baugesetzbuch)

  1. „Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
    […]
    5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient“

Viele unserer Leser führen aus Sorge um den Schutz der Tiere (insbesondere der Avifauna, aber auch der Haus- und sog. Nutztiere) und unser aller Lebensgrundlagen solche oder ähnliche Auseinandersetzungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden. Zumeist lassen sich diese Konflikte nur noch mit Hilfe von Gerichten auflösen.
Mit Dank an René Sternke für dieses Lehrstück, das vielen Betroffenen und Naturschützern nützlich sein kann.
JR

Die Antwort des StALU auf meine Bitte, die Genehmigung für den Bau des Windfelds Battinsthal zurückzuziehen

In meinem Schreiben vom 3. November 2020 an das StALU Neubrandenburg habe ich Amtsleiter Christoph Linke darum gebeten, die Genehmigung für das Windfeld Battinsthal, welche gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und gegen Artikel 20a GG verstößt, umgehend zurückzunehmen und die Bundesregierung und die Landesregierung auf den zwischen BauGB § 35 Absatz 1 Nummer 5 und Artikel 20a GG existierenden Normenkonflikt hinzuweisen (vgl. „Aufforderung an das StALU, die Genehmigung des Windfelds Battinsthals zurückzunehmen“). Da ich lange Zeit keine Antwort erhalten hatte, habe ich Herrn Linke angerufen und er hat sich sehr viel Zeit genommen, um in einem freundlichen Gespräch meine Argumente anzuhören und mir seinen Standpunkt darzulegen, der in folgendem Schreiben knapp zusammengefasst ist:

Sehr geehrter Herr Sternke,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 3. November 2020.

Ihrer Bitte, die Genehmigung zurückzunehmen, werde ich nicht nachkommen, da sie rechtskonform erteilt worden ist. Bei der Beurteilung des Vorliegens der Genehmigungsvoraussetzungen kommt es auf den Zustand zum Genehmigungszeitpunkt an, der im Zweifel tagegenau zu Grunde zu legen ist. Vor diesem, durch die Rechtsprechung gefestigten Hintergrund lagen am 7. September 2018 alle Genehmigungsvoraussetzungen vor, so verschieden sich die von Ihnen angesprochenen Belange in der Folgezeit auch entwickelt haben mögen. Im Übrigen verweise ich auf das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung der erteilten Genehmigung.

Für Ihre Bitte, Forderungen an die Landes- oder Bundesregierung zu stellen, bin ich nicht der richtige Adressat. Als Leiter einer unteren Landesbehörde ist es meine Aufgabe und die meiner Behörde, geltendes Recht unter Beachtung der dazu ergangenen Rechtsprechung anzuwenden.

Ich wünsche Ihnen ein gesundes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2021.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christoph Linke

Amtsleiter

Meine Antwort

Sehr geehrter Herr Linke,

ich danke Ihnen vielmals für Ihr freundliches Schreiben vom 21. Dezember 2020. Ich habe selbstverständlich volles Verständnis dafür, dass Sie Ihre Entscheidungen auf der Grundlage der geltenden Gesetze treffen, und erwarte von Ihnen als Verantwortungsträger und Vertreter des Staats auch nichts anderes. Bestehen bleibt jedoch mein Einwand, dass der Gesetzgeber bei der Baugesetznovelle von 1996 die in Artikel 20a GG formulierte Forderung des Verfassungsgebers, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, aus dem Auge verloren hat und dass aus diesem Grunde die Entscheidungen Ihrer Genehmigungsbehörde im Zusammenwirken mit den Entscheidungen anderer Genehmigungsbehörden zu einer Ausrottung einer Reihe von Greifvogel- und Fledermausarten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zu weiteren starken Schädigungen der Tiere und der natürlichen Lebensgrundlagen führen und damit auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Meines Erachtens müssen Ihnen bei Ihren Entscheidungen nicht allein die einzelnen Gesetze, sondern auch das Grundgesetz als Handlungsrichtlinie vor Augen stehen.

Wie Sie mir in unserem Gespräch erörtert haben, dienen das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz der Umsetzung von Artikel 20a GG. In meinem Schreiben vom 3. November habe ich darauf hingewiesen, dass wissenschaftlich nachgewiesen worden ist, dass sich der Rotmilanbestand im Nordosten Deutschlands in kausaler Abhängigkeit vom massiven Windkraftausbau verschlechtert hat, was ein Beleg dafür ist, dass diese Gesetze keinen hinreichenden Schutz für diese Art bilden und dass Bundesregierung und Bundestag mit ihrer Energie- und Wirtschaftspolitik, die Sie durch Ihre Entscheidungen umsetzen, gegen das Grundgesetz verstoßen. Unabhängig davon, dass Sie und ich unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie die Energiepolitik Deutschlands aussehen könnte, müssen wir doch das gemeinsame Interesse haben, dass diese Politik und ihre Umsetzung durch Ihre Entscheidungen verfassungskonform sind.

Wie Sie aus den zahlreichen Einwendungen gegen vermutlich alle Anträge auf den Bau von Windfeldern, die Ihnen zur Genehmigung vorliegen, wissen, bin ich bei Weitem nicht der einzige Bürger, der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des massiven Windkraftausbaus im strenggeschützten Außenbereich und damit auch an der Verfassungsmäßigkeit Ihrer Entscheidungen hegt. Das einzige zu dieser Frage vorliegende Gutachten eines Verfassungsrechtlers, dasjenige von Prof. Dr. Murswiek, kommt zu dem Schluss, dass die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich verfassungswidrig ist. Wäre es nicht wünschenswert zur Stärkung unserer Demokratie, dass im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt würde, die feststellt, ob diese Zweifel gerechtfertigt sind oder nicht? Darf es Ihnen als Verantworungsträger gleichgültig sein, dass es begründete Zweifel daran gibt, dass Ihre Entscheidungen, die zwar gesetzeskonform sind, auch verfassungsgemäß sind? Hier bitte ich Sie, nachzudenken, ob Sie nicht doch eine Möglichkeit sehen, unsere Zweifel „nach oben“ weiterzutragen, insofern Sie sie nicht entkräften können, indem Sie aufzeigen, dass sich der Naturzustand im Allgemeinen und der Rotmilanbestand im Besonderen unter den Bedingungen des massiven Windkraftausbaus nicht verschlechtert, denn niemand hat das Recht, die durch das Grundgesetz geschützten Schutzgüter gegen wirtschaftliche oder politische Interessen abzuwägen.

Der Fall Battinsthal zeigt meines Erachtens exemplarisch, dass die geltenden Gesetze unzureichend sind, um die von der Ausrottung bedrohten Arten zu schützen und Artikel 20a GG umzusetzen. Die Entwicklungen „in der Folgezeit“ der Genehmigung, von denen Sie schreiben, waren abzusehen. Rotmilane brüteten und jagten vor der Genehmigung des Windfelds in diesem Gebiet und es stand fest, dass sie es auch nach der Genehmigung wieder tun würden, da bekannt ist, dass sie zwar ihre Brutstätte zuweilen wechseln, ihrem Brutwald aber treu bleiben.

Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, deutlich herauszustellen, dass meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit Ihrer Entscheidungen nicht als persönlicher Angriff intendiert sind. An Ihrer moralischen Integrität habe ich niemals den geringsten Zweifel gehabt und das Gespräch mit Ihnen hat mir bestätigt, dass Sie mit hohem Verantwortungsbewusstsein handeln und Ihre Entscheidungen allein auf der Grundlage des geltenden Rechts treffen. Der Wurm steckt in § 35 BauGB Absatz 1 Nummer 5 und der Verfassungsverstoß wird kollektiv begangen.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/12/22/die-antwort-des-stalu-auf-meine-bitte-die-genehmigung-fur-den-bau-des-windfelds-battinsthal-zuruckzuziehen/

Ein Kommentar

  1. Ich möchte den Hintergrund zum Windfeld Battinsthal kurz erläutern, da hier seit September ein Windpark direkt im Brut- und Nahrungshabitat von Rotmilanen mit dem Wissen gebaut wird, dass es sich um das Vorkommensgebiet einer strenggeschützten Art handelt. Dieser neuartige Vorgang könnte Vorbildwirkung haben, denn der Planungsverband Vorpommern hat reihenweise Windeignungsgebiete in Vorkommensgebieten von Rotmilanen und Schreiadlern ausgewiesen, die doch laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiete auszuweisen sind. Der Planungsverband hatte das Windeignungsgebiet Battinsthal bei der vierten Auslegung des Regionalplanentwurfs aus dem Plan gestrichen, weil das Dorf Schuckmannshöhe durch diesen Windpark eingekesselt wird. Battinsthal liegt inmitten eines größeren Rotmilan- und Schreiadlergebiets im Süden Vorpommerns. Innerhalb von zwei Jahren wurden in diesem Gebiet über 20 Horste im Zusammenhang mit Windfeldplanungen zerstört. Dennoch wurden die betroffenen Gebiete vom Planungsverband immer wieder als Windfelder ausgewiesen. Politiker, Behörden und Straftäter wirken innerhalb eines Wirkungszusammenhangs zusammen, um Windfelder in den Vorkommensgebieten geschützter Arten zu ermöglichen. Nach der Streichung des Windeignungsgebiets Battinsthal aus dem Regionalplan hat die Firma juwi sogleich Antrag auf Genehmigung des Windfelds gestellt, ohne den Beschluss dieses Regionalplans abzuwarten. Der Amtsleiter des StALU, dessen Brief an mich oben publiziert ist, hatte gegen die Genehmigung remonstriert. Das Energieministerium MV griff jedoch in das Genehmigungsverfahren ein und wies an, dass vier der ursprünglich fünf geplanten Anlagen genehmigt werden. Der Amtsleiter musste genehmigen, weil zum Genehmigungszeitpunkt keine Rotmilane unmittelbar in oder neben dem Windeignungsgebiet waren. Der Planungsverband Vorpommern nahm das Windfeld „wegen zwischenzeitlich erteilter Genehmigung“ wieder in den Regionalplan auf. Als die Untere Naturschutzbehörde im April 2020 feststellte, dass keine einzige der vier Anlagen, weil die Rotmilane wieder unmittelbar am Windfeld brüteten, gebaut werden darf, hat das Naturschutzministerium die Firma juwi, nicht jedoch die Gemeinde, die gegen juwi einen Rechtsstreit führt, informiert. Daraufhin hat juwi nach Abschluss der Brutzeit rasch mit dem Bau begonnen, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Weder der Landrat Michael Sack (CDU), der Ministerpräsident werden will, noch das Naturschutzministerium noch die Genehmigungsbehörde schreiten ein, sondern spielen mich wie einen Pingpongball hin und her.
    Kommt so der Staat seiner in Artikel 20a GG formulierten Verpflichtung, die Wildtiere zu schützen, nach? Und was ist von dem „demokratischen Beteiligungsverfahren“ zu halten, wenn Genehmigungen bereits vor dessen Abschluss erteilt werden und Ministerien willkürlich in die Belange von Behörden eingreifen?
    Das ist nur eine Auswahl meiner Beiträge zum Thema ‚Battinsthal‘:

  2. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/02/der-bau-des-windparks-battinsthal-ist-unverzuglich-zu-stoppen/
  3. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/20/norkurier-mv-landesregierung-lasst-windfeld-bauen-das-nur-wahrend-weniger-monate-betrieben-werden-darf/
  4. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/26/juwi-belugt-die-presse/
  5. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/27/battinsthal-wiederaufnahme-wegen-zwischenzeitlich-erteilter-genehmigung-des-stalu/
  6. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/28/minister-pegel-hat-mich-belogen-landesregierung-wies-das-stalu-zu-rechtswidriger-genehmigung-an/
  7. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/11/03/der-landkreis-verweist-mich-bezuglich-der-genehmigung-des-gesetzeswidrigen-windfelds-battinsthal-an-das-stalu/
  8. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/11/03/auforderung-an-das-stalu-die-genehmigung-des-windfelds-battinsthals-zuruckzunehmen/
  9. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/11/18/antwort-des-umweltministeriums-zu-meiner-anfrage-zum-bau-des-windfelds-battinsthal-im-vorkommensgebiet-einer-strenggeschutzten-art/

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