EEG-Novelle: Ökostrom-Privileg entfällt

„Die WELT berichtet vom glücklichen Umstand der „Kehrtwende: Der Bau von Windkraftanlagen soll nun doch keine Frage der öffentlichen Sicherheit sein“

„Die Bundesregierung wollte den Bau neuer Windkraft- und Solaranlagen per Gesetz zu einer Frage der nationalen Sicherheit erheben. Dazu kommt es jetzt aber doch nicht. Nach Protesten fällt die fragwürdige Aufwertung der Energiewende aus.Die schärfste Kritik kam von den Tierschützern: „Offensichtlich will die Bundesregierung der Windindustrie eine Art ‚Lizenz zum Töten’ verschaffen, wenn es darum geht, den Schutz streng geschützter Wildtiere auszuhebeln, die den Profitinteressen der Windlobby entgegenstehen“, schimpfte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) über die geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).„Eine Lex Windenergie lehnen wir entschieden ab und würden diese Gesetzesänderung auch nicht klaglos hinnehmen“, betonte Neumann.“

Versuch, das Abwägungsprinzip auszuhebeln gescheitert

Danke für diese frohe Botschaft, lieber Daniel Wetzel und für die Thematisierung des letzten Angriffs auf Natur und Demokratie in der WELT, die zu massenhaften Protesten geführt hat!
Welch eine Seltenheit, dass diesmal gegen die Forderungen der Windkraftlobby und Ideologen, aber für den Arten- und Menschenschutz entschieden wurde.

Ein von der Windkraftbranche gefordertes Weihnachtsgeschenk, wie üblich auf Kosten der Allgemeinheit und zulasten der Anwohner, ist den Profiteuren dennoch sicher:
„Mit der EEG-Novelle werden ansonsten einige Regeln für den Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom angepasst. Auch soll der Weiterbetrieb von Wind- und Solaranlagen finanziert werden, die in den nächsten Jahren das Ende ihres 20-jährigen Förderzeitraums erreichen.“JR

EEG 202

„Entfällt“ – das Ökostrom-Privileg wird aus dem neuen Gesetz entfernt

15.12.2020

Von Daniel Wetzel
Wirtschaftsredakteur

Leseproben:

„Nicht nur Naturschützer, auch Oppositionspolitiker sahen in dem Paragrafen den Versuch, richterliche Abwägungsentscheidungen etwa beim Bau neuer Windparks unmöglich zu machen oder zumindest einzuschränken.“

Der für Verkehr und Infrastruktur zuständige FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic sorgte sich ebenfalls um die Balance bei Abwägungsentscheidungen vor Gericht und in Behörden. „Windenergieanlagen sind derzeit bereits besonders privilegierte Bauvorhaben“, so Luksic. Ein zusätzlicher „Blankoscheck unter dem fragwürdigen Stichwort ,öffentliche Sicherheit’ ist daher gefährlich.“

Hier finden Sie den geänderten Passus:

Hier lesen Sie die Argumente der Lobbyagentur :

„Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende“ (KNE) verteidigte die gesetzliche Erhebung des Ökostrom-Ausbaus zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit. Die Berliner Agentur, die im Auftrag des Bundes Konflikte zwischen Naturschutz und Energiewende verringern soll, argumentierte, der Ökostrom-Ausbau diene dem Klimawandel, „der die Grundinteressen der Gesellschaft“ berühre.

In diesem Sinne sei „der Ausnahmegrund der öffentlichen Sicherheit durchaus geeignet, im Zusammenspiel mit den weiteren Regelungselementen der Vogelschutzrichtlinie und mit den übrigen Vorgaben des Europa- und Bundesrechts die Genehmigung von Windenergieanlagen in einen Einklang mit dem Schutz europäischer Vogelarten zu bringen“, formulierte das KNE.

Alles lesen!!!!

Danke, Achim, für diese frohe Botschaft!!

À propos „Abwägung“

Lesen und nutzen Sie zum Thema unbedingt unseren Artikel „Abwägungsdefizite, Abwägungsfehler, Abwägungsausfall“ mit der „Argumentationshilfe für Kläger und Juristen“
von Achim Göbel, Vorsitzender des RVT e.V.! Die Weitergabe an Ihre juristischen Vertreter, Politiker und Mitstreiter ist äußerst empfohlen!!