Abwägungsdefizite, Abwägungsfehler, Abwägungsausfall

Argumentationshilfe für Kläger und Juristen

von Achim Göbel, Vorsitzender des RVT e.V., Weilmünster, September 2020

Nachdem immer mehr Gerichte in ihren Urteilen Abwägungsdefizite, Abwägungsfehler oder sogar komplette Abwägungsausfälle monieren, wie z.B. 2015 das OVG in SH und nun der VGH BW, hat Achim Göbel diesen Mißstand zum Anlaß genommen, dieses umfangreiche Thema aufzuarbeiten und in verschiedene juristische Auseinandersetzung des Regionalverbandes Taunus e.V. (hier mit der hessischen Regionalplanung) mit richtungsweisendem Charakter einzubringen.
Dass diese wichtige Einführung in den Umgang mit dem Thema Abwägung keinesfalls nur auf die Auseinandersetzung des RVT versus Regionalplanung Mittelhessen hilfreich ist, sondern alle gerichtlichen Auseinandersetzungen betrifft, in denen es um die einseitigen Begünstigungen der Windkraft- und anderer sog. EE-Lobbies per EEG oder um den Windkraftausbau versus Schutz von Mensch und Artenvielfalt, Landschaften, Denkmäler etc. geht, sollte alle Betroffenen, Einsprecher, Kläger und Anwälte motivieren, sich intensiv mit dem folgenden Aufsatz zu beschäftigen und seine Inhalte zu nutzen. Denn

“Der Kläger weist nach, dass seit in Kraft treten des EEG vor 20 Jahren keine Abwägung der Vor- und Nachteile stattfand (Abwägungsausfall).
Ob durch den Ausbau der WE die Ziele des EEG, Umwelt und Klima zu schützen, die Stromkosten zu senken, die Energieversorgung zu sichern in 20 Jahren erreicht wurde, ob man diesen Zielen überhaupt näher gekommen ist und damit verbunden, die Klärung der Frage ob der Ausbau der WE geeignet, angemessen und erforderlich ist, fand in den zurückliegenden 20 Jahren nicht statt.
Das begründet einen eklatanten Verfahrensfehler.
Der Kläger zeigt nachfolgend Abwägungsausfälle, Abwägungsdefizite, Abwägungsfehleinschätzungen und Abwägungsdisproportionalitäten auf.”

Die Schrift von Achim Göbel zum Thema Abwägungsdefizite hat nicht nur in die Klagen im Raum Mittelhessen Eingang gefunden, sondern auch in die Verfassungsbeschwerde zu Art. 2 Abs. 2 und Art. 20a und andere Gerichtsverhandlungen sowie Stellungnahmen z.B. zu Planverfahren. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen unten eine weitere, von uns überarbeitete neutrale, d.h. nicht ortsbezogene, kommentarfreie Version zur Verfügung, die Sie ebenfalls für Ihre juristischen Belange, zu Informationszwecken und für Ihre Stellungnahmen nutzen können.

Auch im erfolgreichen Verfahren vor dem VGH der Städte und Gemeinden Baden-Baden und Malch versus Regionalplanung Mittlerer Oberrhein (BW) von RA Rico Faller kam der folgende Aufsatz vom Vorsitzenden des gemeinnützigen Regionalverband Taunus e.V., Achim Göbel, zum Tragen.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung die Urheberrechte und geben Sie die Quelle an!
Wir danken Achim im Namen aller Leser und Nutznießer für diese außergewöhnliche Hilfestellung und die enorme Arbeit, die er, nicht etwa als Jurist, sondern als Ingenieur für Luft-und Raumfahrt bei der Recherche und der Umsetzung geleistet hat!
JR

Download: https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2020/11/Abwaegungsausfall_Achim_Goebel_1.pdf

WINDWAHN-VERSION – Hier finden Sie unsere überarbeitete unkommentierte Version der Abwägungsdefizite

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Kläger, die stellvertretend für alle Betroffenen und Erkrankten, aber auch für alle von Windkraft in ihrem Umfeld Bedrohten stehen, ziehen auf Initiative des Regionalverbandes Taunus e.V. mit Unterstützung von windwahn.com und EPAW, sowie weiterer großzügiger Spender und einem fachkundigen Team von vor Gericht.
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Auch René Sternke hat die Abwägungsausfälle der Bundesregierung thematisiert, die mittlerweile viele Menschen beschäftigen, auch im Bundestag:

“Die Bundesregierung ist unfähig, ihre Politik kritisch zu reflektieren”

Download: https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2020/10/abwaegungsausfall-abwaegungsfehler_rpsh_iv_auslegung.pdf

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