ACHTUNG: Entwurf zur DIN 45680 in der Überarbeitung!

Erneutes Beteiligungsverfahren bis zum 22.09.2020

Beteiligen sollte sich jeder Anwohner von WEA oder anderer technischen Infraschall emittierenden Anlagen, aber auch alle Menschen, denen der Erhalt der Gesundheit und der Bürgerrechte wichtig sind!

In den nächsten Tagen wird windwahn, wie zur letzten Beteiligung in 2013/14,  eine ausführliche Hilfestellung zur Kommentierung veröffentlichen.
Lassen Sie uns die Zahl der Einwendungen von 2014 toppen und peilen wir gemeinsam das Ziel von mindestens 3000 und mehr Stellungnahmen an!

!Verpassen Sie nicht den Abgabetermin 22. September 2020!

Beteiligen sollte sich jeder Anwohner von WEA, aber auch alle Menschen, denen der Erhalt
der Gesundheit und der Bürgerrechte wichtig sind!Wie zum letzten Entwurf 2013 geben wir Hilfestellung beim Prozedere und zu den Inhalten
Ihrer, wie damals sachbezogenen argumentierten Einwendungen und Stellungnahmen.Mehrere Inhalte der überarbeiteten Version lassen weiterhin die Probleme und Bedürfnisse
der Menschen außer Acht, die gezwungen werden, unter Dauerbeschallung mit Infraschall
in der Umgebung von WEA zu leben und zu leiden.

Warum das so ist zeigt Ihnen die Grafik mit der Verteilung des Normenausschusses Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS): Kommissionsmitglieder aus Wirtschaft und Anwendung bilden gemeinsam mit den Vertretern der Landesumweltämter und des UBA eine Stimmenmehrheit von
81 %.
infografik-nals-data

Obwohl es bei der Norm 45680 um physikalische Fakten geht, wird den Vertretern von wirtschaftlichen Interessen und Amtsvertretern, die ein Staatsdogma durchsetzen sollen die Stimmenhoheit in der Kommission zugesprochen.

Lassen Sie uns das als Motivation nehmen, diese weitere Ungerechtigkeit in Sachen Bürgerrechte beim Thema Windkraftnutzung mit Tausenden Einwendungen öffentlich machen, indem wir die Gegenseite zum Stand der Wissenschaft und Technik aufklären!

Jetzt zum Prozedere der Anmeldung, die nun umgehend erfolgen muss, denn es sind nur noch gut zwei Wochen bis zum Abgabeschluss:

Am einfachsten geht das online. Dafür muss man sich anmelden. Da von der Anmeldung bis zur Freischaltung ein paar Tage vergehen, sollten Sie sich so schnell wie möglich registrieren lassen, damit Sie noch genug Zeit haben für die Kommentierung haben!

Windwahn hilft Ihnen bei der Anmeldeprozedur:

  1. Diesen link anklicken: https://www.din.de/de/user-management/email-verification
  2. Email-Adresse eintragen und auf „Email prüfen“ klicken
  3. Falls die Email-Adresse noch nicht registriert ist, erscheint folgende Meldung:
    Registrierung
    Vielen Dank für Ihr Interesse an din.de.
    Sie erhalten in Kürze eine E-Mail zur Fortsetzung der Registrierung. Bitte bestätigen Sie den Link, den Sie in der E-Mail erhalten, innerhalb von 24 Stunden!!!
  4. Posteingang checken und link in der Bestätigungsemail anklicken. (Der Eingang der Bestätigungsemail kann ein paar Minuten dauern.
  5. Weiter auf der DIN-Seite
    • Tragen Sie Ihre Daten in die Pflichtfelder ein
    • vergessen Sie nicht, die Kontrollkästchen für Datenschutz und Nutzungsbedingungen anzuklicken.
    • Klicken Sie auf „Jetzt registrieren
  6. Sie erhalten eine Email mit dem Inhalt:
    • Vielen Dank für Ihr Interesse an www.din.de
      Sie haben sich erfolgreich registriert und können jetzt unsere Angebote Norm-Entwurfs-Portal, Online-Normungsantrag und DIN-TERMinologieportal nutzen.
      Mit freundlichen Grüßen
      DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
  7. Loggen Sie sich auf der DIN-Seite ein und rufen Sie unter „Mitwirken -> Aktuelle Norm-Entwürfe“ die DIN 45680 auf. Der Versuch einen Kommentar abzugeben, führt zu der Aufforderung, die nun per Email (Betreff: Norm-Entwurfs-Portal: Einräumung von Urhebernutzungsrechten) zugesendete Abtretungserklärung zu unterschreiben und per Post an den DIN zu schicken.
  8. Wenn Ihre Abtretungserklärung bei der DIN eingegangen ist, erhalten Sie eine Mail mit dem Betreff „Norm-Entwurfs-Portal: Eingangsbestätigung Formular zur Einräumung von Urhebernutzungsrechten„. Nun können Sie im Onlineportal den Entwurf der DIN 45680 kommentieren.

Die Onlinebeteiligung hat den Vorteil, dass die Kommentierung abschnittsweise erfolgt und der zu kommentierende Text dabei jederzeit einsehbar ist!
Bitte keine Sammeleinwendungen – die werden als Einzelstellungnahme betrachtet und verzerren den Eindruck der Anzahl Betroffener und Interessierter!

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Warum soll ich das tun?
Lassen Sie sich nicht abschrecken vom diesmalig extra aufwändigen Prozedere zur Anmeldung, denn das ist sicherlich gewollt, damit wir nicht zu Wort und zu unserem Recht auf Gehör kommen. Tun wir den Interessenvertretern nicht den Gefallen, uns wieder abspeisen zu lassen, z.B. weiterhin mit A-bewerteten Messungen, anstelle unbewerteter dB(Z) Messungen, die ehrlich und ungeglättet den Schalldruck abbilden! Fordern Sie komplette Infraschallmessungen die nicht nach unten bis höchstens 8 Hz messen, wie es geplant ist, anstatt den ganzen Infraschallbereich nach unten bis 0,1 Hz!  Fordern Sie die Berücksichtigung, oder besser eine eigene DIN für den Körperschall, der mit seinen Ganz-Körper-Vibrationen schwere Schäden in Organen und Gefäßen anrichtet. Ebenso zu fordern ist die Berücksichtigung aller, im Umkreis von Wohnungen, Arbeitsstätten, Schulen, Kitas, Tierparks, Ställen u.ä. Infraschall emittierenden technischen Anlagen wie WEA, anläßlich von Schallprognosen und Beschwerdemessungen und nicht nur der Anlage, die Ihrer Wohnung am nächsten steht.
Weiteres nach Ihrer Anmeldung.

Lohnt die Mühe?
Der Staat sorgt sich nicht um unsere Gesundheit. Er ist nicht wirklich gewillt, einen vorbeugenden Gesundheitsschutz für Mitbürger, die von Infra- und Körperschall betroffen sind aufzubauen, sondern sorgt sich nur um den Geldbeutel der Windkraftprofiteure und anderer Nutzniesser sog. „Erneuerbarer“ und nennt das „Klimarettung“. Dem sollten wir Argumente entgegensetzen!
In dem Moment, in dem Sie Stellung genommen und Einspruch erhoben haben, wird man Ihnen im Klagefall nicht den Vorwurf machen können, Sie hätten entgegen besseres Wissen nicht für Aufklärung gesorgt und damit versäumt, die Gegenseite auf den technischen Stand der Wissenschaft aufmerksam zu machen, um so zu versuchen, eine Änderung herbeizuführen!

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Machen Sie mit und sorgen Sie, wie beim letzten Mal, mit sachlich fundierten Argumenten und mit möglichst vielen  Nachweisen für ein Zeichen, dass es höchste Zeit ist, anstatt Lobbyisten zu verwöhnen, uns Mitmenschen zu schützen!

Nutzen Sie gerne das physikalische Expertenwissen, das Dr. Hübner uns zur Verfügung stellt für Ihre Einwendungen und Stellunmgnahmen zur DIN 45680:
https://www.windwahn.com/2020/08/02/neue-praesentation-von-dr-huebner-zur-gesundheitsgefaehrdung-im-nahfeld-von-windkraftanlagen/

Melden Sie sich jetzt an:  https://www.din.de/de/user-management/email-verification

JR & MB – mit Dank an alle, die sich nicht drücken!!

7 Kommentare

  1. Bis dato (10.09., 19:10; erfolgreiche Registrierung etc. 07.09.) keine ‚2.Mail‘ erfolgt, die ‚Abtretungserklärung‘ nach erneuter Aufforderung dann am 08.09. (L.Behrens) per Postlieferung angekündigt, notabene ebensowenig eingetroffen, heute ‚2.Mail‘ wiederholt erfolglos angemahnt, keine Reaktion, vll. gibt’s doch noch eine vor’m St.Nimmerleinstag: m.E. jämmerliche fristbedingte (22.09.) Zeitschinderei oder gar Verhinderung der Mitwirkung, habe man scheint’s so viel zu kaschieren resp. Angst vor (zu) vielen fundierten Einsprüchen, wenn nicht auszuschließen sei, dass normopathische Anwandlungen selbst einem Deutschen Institut für Normung hätten eingeflüstert werden können?

    1. Versuchen Sie es auf folgendem Weg:
      Auf der DIN-Seite über Login anmelden, die Registrierung hat ja geklappt.
      Unter -> Mitwirken -> Aktuelle Norm-Entwürfe die DIN 45680 aufrufen und versuchen, einen Kommentar abzugeben.
      Nun sollte automatisch die mail mit der Abtretungserklärung an Sie gesendet werden.
      Viel Glück ….

  2. Was ein bürokratischer Aufwand, aber natürlich so gewollt.
    Da muss man sich echt gut zureden, damit man da am Ball bleibt, Spass macht das ja nicht.

  3. Falls die 2. mail nicht kommt, bei din.de anmelden und unter Mitwirken, Norm-Entwurfs-Portal, Einsprecher werden, das Formular anfordern.

  4. Hallo,
    offensichtlich muss man jetzt das Formular zur „Einräumung von Urhebernutzungsrechten“ von der DIN.de einfordern. Bei mir ist es trotz des oben beschriebenen Anmeldeweges nicht automatisch als E-Mail gekommen.
    Monika

    1. Vorsichtshalber im Spamordner nachsehen. Ansonsten beim DIN auf diesen Mißstand hinweisen und die Abtretungserklärung nochmals anfordern.

Kommentare sind geschlossen.