Wie die Rechtsanwälte Matthias Hangst und Moritz Lange die Energiewende rechtlich begleiten und welche Kompetenzen dabei gefragt sind
veröffentlicht unter https://doldemayen.de/aktuelles/ am 05.02.2020
Der Klimawandel erhitzt die Gemüter und erneuerbare Energien dominieren die öffentliche Diskussion. Dr. Matthias Hangst (unten rechts) und Dr. Moritz Lange (unten links) blicken als Rechtsanwälte für Öffentliches Recht aus einem besonderen Blickwinkel auf dieses Brennpunktthema. Sie arbeiten bei Dolde Mayen & Partner, einer renommierten Kanzlei für Öffentliches Recht mit Büros in Bonn und Stuttgart. Dort beschäftigen sie sich intensiv damit, dass Windenergieprojekte genehmigt und verwirklicht werden“
Leseproben aus dem Interview
Aus welchem Bereich kommen Ihre Mandanten für gewöhnlich und wie viel Zeit nimmt die Verwirklichung eines solchen Projektes etwa in Anspruch?
Moritz Lange: Unsere Mandanten sind vorwiegend Unternehmen, die einen Windpark planen. Das sind entweder Windparkprojektierer, die sich auf die Planung von Windenergieanlagen spezialisiert haben, um sie später an Betreiber wie Energieversorger zu verkaufen. Oder es sind die Energieversorgungsunternehmen selbst, die Anlagen planen und errichten, um sie zu betreiben. Für Kommunen sind wir aktiv, wenn es etwa darum geht, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Sie wollen verhindern, dass die Windräder das Gemeindegebiet komplett verspargeln. Im Schnitt dauern die Verfahren vom Projektstart bis zur Erteilung der Genehmigung für eine Windenergieanlage circa vier bis fünf Jahre mit steigender Tendenz, allerdings habe ich auch schon sieben Jahre erlebt. Wir steigen oft zeitlich verzögert ein. Ungefähr zwei Jahre entfallen aufs Genehmigungsverfahren, manchmal dauert es auch erheblich länger. Am Ende prüfen wir umfassend, ob die Genehmigung rechtmäßig ist. Dabei steht nicht nur der klassische Immissionsschutz, wie Lärm, im Fokus. Besonders zeitintensiv ist es, die Fachgutachten im Kontext von Arten- und Naturschutz, Grundwasserschutz oder der Flugsicherung zu analysieren und juristisch einzuordnen.
Herr Hangst, die Rechtsberatung macht bei Genehmigungsverfahren nur einen kleinen Teil aus. Was gehört bei den Verfahren ebenfalls dazu?
Matthias Hangst: Ein Vorhabenträger startet mit dem Ziel, am Ende einen Windpark zu errichten. Also muss er zunächst die Flächen dafür verfügbar haben und sie sichern. In dieser Phase gilt es, die Zuwegung zu klären und zu gewährleisten, dass der Betreiber später den Strom in das Netz einspeisen kann. Und es ist natürlich zu prüfen, ob der Wind tatsächlich ausreicht. Unsere Mandanten geben Gutachten zu Windhöffigkeit, Lärm und Schattenwurf in Auftrag und lassen Flora und Fauna begutachten. Ein Beispiel: Sie beauftragen Biologen damit, vor Ort zu beobachten, ob und wie oft der Rotmilan die Anlagenstandorte überfliegt. Unser Job in dieser Phase: die Behörde davon zu überzeugen, grünes Licht zu geben, weil alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. So fungieren wir quasi als Übersetzer zwischen dem, was im Gesetz steht, und dem, was dem Artenschutz und dem Naturschutzrecht gerecht wird. Wird der Bau und der Betrieb eines Windparks genehmigt, sind wir allerdings – in den meisten Fällen jedenfalls – noch lange nicht durch. Dann machen wir uns stark dafür, diese Genehmigung gegen Rechtsbehelfe zu verteidigen.
Herr Lange, der Widerstand von Bürgerinitiativen und Umweltschützern gegen Windkraft geht immer wieder durch die Presse. Inwieweit ist Ihre Arbeit davon betroffen? Und wie gehen Sie damit um?
Moritz Lange: Es sind keineswegs nur große Umweltvereinigungen wie der BUND, die Einfluss nehmen. Fast immer organisieren sich engagierte Bürger in lokalen Initiativen. Sie haben ein natürliches Interesse daran, keine Windkraftanlage vor der Haustüre zu haben. Viele legen sehr früh Stellungnahmen vor oder geben selbst Gutachten in Auftrag. Wenn es diesen Bürgerinitiativen gelingt, vom Umweltbundesamt oder der zuständigen Landesbehörde offiziell als Umweltvereinigung anerkannt zu werden, dürfen sie in vollem Umfang klagen – und das tun sie auch. Es ist bedeutend, den Dialog mit den Initiativen ernst zu nehmen. Oft gewinnen wir im Austausch sogar Erkenntnisse, die am Ende der Genehmigung zu Gute kommen. Hinzu kommt: Bürger sind keine Windkraftexperten oder Juristen. Es ist normal, dass Laien breit und ausufernd berichten.
Welche Perspektiven erkennen Sie für die Windkraft? Und was wünschen Sie sich vom Gesetzgeber?
Moritz Lange: Die Windkraft ist eine wichtige Säule der Energiewende. Die Bundesregierung hat sich wieder ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Ohne die Windkraft ist dieses Ziel nicht erreichbar. Es ist also wichtig, Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Selbstverständlich ist es zentral, umfassend zu prüfen, ob Vorhaben rechtmäßig sind. Doch der Gesetzgeber könnte schon dazu beitragen, die Verfahren zu vereinfachen – etwa wenn es darum geht, den Natur- und Artenschutz zu bewältigen. Ein Beispiel: In Bezug auf kollisionsgefährdete Vögel untersuchen Experten: Welche Flugrouten wählen die Tiere? Erhöht das Vorhaben signifikant das Risiko, dass sie getötet werden? Hier stößt auch die Fachwissenschaft an ihre Grenzen. Im Moment wird eine TA Artenschutz, also eine technische Anleitung zum Artenschutz, diskutiert. Sie soll in derartigen Fällen Methoden und Maßstäbe vorgeben: Das wäre eine große rechtliche Stütze, wie ich finde. Denn im Moment sorgen die Vielzahl wissenschaftlicher Leitfäden und Windenergieerlasse der Länder, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, für Verunsicherung
Herr Hangst, Sie sind u.a. Mitglied in der Gesellschaft für Umweltrecht. Verhelfen Initiativen wie Fridays for Future oder die mediale Aufmerksamkeit klimapolitischer oder naturschutzbezogener Themen dem Umweltrecht zu mehr Popularität?
Matthias Hangst: Ja, das Umweltrecht boomt. Die Umweltthemen rücken mehr in den Fokus und die Öffentlichkeit diskutiert rege mit. Kurzum: Das Umweltrecht wird immer wichtiger, der Beratungsbedarf ist enorm, denn die Projekte werden immer komplexer. Initiativen wie Fridays for Future hinterlassen politisch und rechtlich Spuren: Der Gesetzgeber ändert das Umweltrecht, so wie wir das zurzeit auch beim Kohleausstieg erleben. Es gibt also gerade in den letzten Jahren viel zu diskutieren im Umweltrecht. Dass wir auch in den Austausch mit anderen gehen, entspricht unserem Selbstverständnis, über den Tellerrand zu blicken und unsere Position an der Marktspitze im Umweltrecht zu behaupten. Die Gesellschaft für Umweltrecht organisiert einmal im Jahr eine umweltrechtliche Fachtagung in Leipzig oder Berlin, an der wir regelmäßig teilnehmen. Wir beschäftigen uns dort mit aktuellen Themen wie Umweltschutz in der Landwirtschaft oder Rechtsschutzmöglichkeiten anerkannter Umweltvereinigungen
Quelle
Erschreckend, wie unverfroren das Wunschdenken ihrer Mandanten in der Vorstellungskraft dieser Kanzlei als offensichtlich schon gelebte und praktizierte Realität an Dritte weiter kommuniziert wird. Das ganze Interview erzeugt einfach nur körperliche Beschwerden. Allein dieses kleine Schlüsselzitat..
„Hinzu kommt: Bürger sind keine Windkraftexperten oder Juristen. Es ist normal, dass Laien breit und ausufernd berichten.“
..schade eigentlich, dass Juristen keine Mikrobiologen, Humanmediziner oder Schall-Physiker sind. Und sich trotzdem anmaßen Definitionshoheit in der Thematik zu besitzen und beurteilen zu können, wer ein Windkraftexperte sein darf und wie dessen Standpunkt auszusehen hat?
Hingegen ist hinreichend erwiesen, dass Juristen Unwahrheiten inklusive Diskriminierung der Opponenten bei gleichzeitiger Heiligsprechung ihrer Mandanten in knappe Worte fassen können und viele keine ethischen oder moralischen Probleme damit haben, dies auch tun. Siehe Zitat oben. Qed. Vermutlich ist die Definition eines Windkraftexperten dann auch ausschliesslich Interessenvertretern der Mandanten dieser Kanzlei zuzuordnen.
Lüge mag sich durch permanente Wiederholung in der öffentlichen Wahrnehmung temporär als imaginäre Realität festigen können, zur Wahrheit wird sie deswegen nicht.
Dem Ganzen den Anstrich von Umweltsendungsbewusstsein und sozialem Verantwortungsgefühl geben zu wollen ist dreist, unverfroren und spricht Bände. Mithin ein superbes Beispiel für die fortgesetzt politisch und medial ausgeübte problemflankierende Sprachanästhesie in diesem Land.
Es boomt gerade, das haben sie schön gesagt..