Rettet unsere Gesetze!

Art. 20 a GG – Art. 2 Abs 2. GG – § 44 BNatSchG – Europäische Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG…

Wenn Vögel und Gesetze geschreddert werden

Die fortwährende Missachtung der oben genannten und weiterer Gesetze zum Schutz des Wohles und der Gesundheit von Mensch und Tier beweist mit dem neuesten Angriff aufs Bundesnaturschutzgesetz, auf die Europäischen Vogelschutzrichtlinien und viele weitere Richtlinien zum Schutz unserer Fauna, aber auch der Flora, dass sie gerade jetzt einen neuen unrühmlichen Höhepunkt erreicht hat. Wieder einmal soll per Gesetzesänderung der Schutz unserer Avifauna zugunsten der verwöhnten Wirtschaftbranche mit Füßen getreten werden, aufgrund der Forderung der starken Windkraftobby, die von Staatsseite seit dreißig Jahren zulasten der Stromkunden und Mensch und Tier im ländlichen Raum gefördert wird.
JR

René Sternke wendet sich mit seiner Kritik und einer „Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt“ – 
mit Dank im Namen unserer tierischen Mitgeschöpfe und aller mitstreitenden Artenschützer!

Renés Artikel

Beachten Sie auch die weiteren Beiträge von René Sternke verlinkt unter dem obigen Artikel, sowie die von RA Norbert Große Hündfeld zu den Grundgesetzverletzungen des § 20 a GG auf seinem Blog

„Gesucht wird“

Ein Mitglied des Deutschen Bundestags, das folgende Anfrage an die Bundesjustizministerin stellt:

„Ist es dem Staat im Hinblick auf Artikel 20 a GG erlaubt, den Bau und Betrieb von immer mehr Windkraftanlagen zu zulassen, obwohl doch Artikel 20a GG den Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen?“

Bitte lesen und verbreiten:


Wieviele Vögel und Fledermäuse sterben tatsächlich an deutschen WEA?

3 Kommentare

  1. Die Menschen in den Städten sind seit langem genauso betroffen, nur wegen der Anonymität untereinander schlechter informiert als Bewohner ländlicher Gefilde, welche offensichtlich die Ursachen bewusster wahrnehmen, Anlagen im entstehen beobachten, kommunizieren und sich organisieren. Der kausale Zusammenhang Ursache – Wirkung ist einfach klarer erkennbar in ländlichen Gebieten, weil Veränderungen direkt erfahren werden.

    Die meisten Leute in den Städten wissen nicht einmal von der Thematik, geschweige denn von der Bebauungsdichte im Umland. Höchstens kennen sie die Begriffe Energiewendefeinde, Klimawandelleugner und Populismus. Bürgerinitiativen gegen Windenergie enstehen nicht deshalb überwiegend auf dem Land, weil nur ländliche Gegenden betroffen sind, sondern die Menschen in den Städten einfach schwerer zueinander finden um sich gegenseitig als Betroffene erkennen und outen können.

    Obwohl die Betroffenenanzahl in Ballungszentren ungleich höher sein müsste, gibt es keine Initiativen. Die Psychologie zwischenmenschlicher Kommunikation funktioniert in der Grossstadt anders, es sind Hemmschwellen zu überwinden, was auch wegen Einwohner Fluktuationen und Demografieverschiebungen schwerer ist. Hier ist Handlungsbedarf.

    Die Gesetzgebung der Politik, nicht nur in in Energiefragen, trifft uns alle in Deutschland seit Jahren brutal hart, zerstört unsere Gesundheit auf Basis fragwürdiger „Expertengremien“ und lobbyistischer Netzwerke, ob auf dem Land oder in der Stadt. Hier Betroffene zu dividieren, halte ich nicht wirklich für ratsam und hilfreich in der Sache. Wir brauchen in der Thematik alle Solidarität im Land die wir untereinander aufbringen und kriegen können. Und dazu muss das Wissen darum auch in die Städte getragen und dort verbreitet werden.

    In Berlin gibt es z.b. nicht einmal BI’s oder Ärzte, die in der Thematik engagiert sind, und medizinischen Beistand und Hilfestellung geben können.
    Aber wahrscheinlich ungleich mehr unwissend Betroffene auf einen Fleck als z.b. in Greven. Alles Menschen, welche langfristig und nachhaltig geschädigt, rund um die Uhr belogen, fehlerhaft diagnostiziert und behandelt werden. Menschen, die keine Chance hatten vor 20-30 Jahren im Vorfeld zu erkennen was auf sie zukommt. Und auch heute nicht darum wissen. Wie es in anderen Grosstädten aussieht, weis ich nicht, Bürgerinitiativen konnte ich in München, Köln, Hamburg oder Dortmund z.b. nicht übers Internet verorten.

    Und ja, in den Städten geht es mehr um die Gesundheit und das Sterben der Menschen als um die Fauna. Es hat halt nicht jeder hat das Privileg oder das Glück, auf dem Lande geboren zu sein. Oder die Möglichkeit dorthin ziehen zu können und Natur täglich zu erfahren.

    Infraschall ist kein aussschliesslich ländliches Problem, die Reichweite und Summierung der Immissionen der Windparks steigt mit jeder Anlage in den Windkorridoren Deutschlands für alle, und immer noch wird sich in den Begründungen hauptsächlich hinter Naturschutz und Landliebe versteckt, statt endlich einmal direkt die Menschenopfer durch ausgelöste Folgeerkrankungen anzusprechen und die Verantwortungsfrage zu stellen.

    Die Energiewende tötet Menschen. Sie schädigt sie nachhaltig, langfristig und nach ausreichender Immissions Exposition irreparabel. In den Krankenhäusern der Städte kann man die Ernte der jahrzehnte langen Saat sehen. Statistisch werden die Toten einfach den Folgeerkrankungen zugerechnet, statt ursächlich erfasst. Gerade bietet sich auch der CoronaVirus als gute Gelegenheit dazu. Und auch dort stimmen die Statistiken nicht.

    Infraschall verkürzt die Lebenspanne Betroffener signifikant. Alle relevanten Studien zeigen das auf. Das ist der Strang, an dem wir alle ziehen sollten, die darum wissen.

  2. Ich hatte nicht alle Beiträge auf windwahn.com gelesen und sehe nun, dass Jutta bereits am 14. Juni auf die Aktion, die mir besonders am Herzen liegt, aufmerksam gemacht hatte: https://www.windwahn.com/2017/06/14/art-20-a-des-grundgesetzes-verfassungsrechtliche-bedenken-eines-rechtsanwaltes/
    Nun geht es darum, dass wir, die wir die Naturzerstörung und den Verstoß gegen Art. 20a der Verfassung nie und nimmer hinnehmen werden, als W i d e r s ta n d, der aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken handelt, kraftvoll öffentlich auftreten, sichtbar werden und fordern, dass die Verfassungskonformität der Windkraft durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, damit der Spuk ein Ende findet.

  3. Hier hat Jutta verschiedene Dinge zusammen vorgestellt, die inhaltlich im Zusammenhang stehen. Ich möchte jedoch die wichtigste davon hervorheben. Ob der Bundestag 1996, als er die Windkraft im strenggeschützten Außenbereich zugelassen hat, verfassungskonform gehandelt hat oder nicht, wurde niemals geprüft. Die damalige Entscheidung hat dazu geführt, dass der Zustand der Natur u.a. durch das Ausrotten zahlreicher geschützter Arten, die ihre Lebensräume verlieren, verschlechtert wird. Eine solche Verschlechterung des Naturzustandes steht im Widerspruch zu Artikel 20a des Grundgesetzes (= Verschlechterungsverbot). Das wurde von dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek deutlich herausgestellt. Wir möchten jetzt erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Bau der gewaltigen Windindustrieanlagen im Außenbereich, wo man wesentlich kleinere Bauwerke in der Regel nicht bauen darf, überhaupt zulässig ist. Anlass ist uns das Kohleausstiegsgesetz. Dieses regelt nicht, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann. Der Bundespräsident steht jetzt bei der Ausfertigung des Gesetzes vor der Aufgabe, zu prüfen, ob das Kohleausstiegsgesetz verfassungskonform ist. In diesem Zusammenhang muss er meines Erachtens auch prüfen, ob der weitere Windkraftausbau verfassungskonform ist, denn der Windstrom soll ja den Kohlestrom ersetzen, wobei die Speichermöglichkeiten, die das Gesetz voraussetzt, nicht einmal existieren. Wir fordern, dass der Bundespräsident das Bundesverfassungsgericht veranlasst, diese Prüfung vorzunehmen. Wir, Norbert Große Hündfeld, ich und viele andere Bürger, verstehen uns als Widerstand gegen ein Handeln des Staates, das gegen das Grundgesetz verstößt. Es ist unsere Pflicht als Bürger einer Demokratie, Widerstand gegen Verfassungsverstöße zu leisten, von welcher Seite sie auch kommen mögen.
    Vgl. außer dem oben verlinkten Beitrag von mir und dem Blog von RA Große Hündfeld:
    https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/07/wie-gedenkt-die-regierung-mit-dem-widerstand-umzugehen-der-eine-beantwortung-der-verfassungsfrage-aus-artikel-20a-gg-fordert/
    https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/15/informationen-zur-debatte-uber-artikel-20a-gg/
    https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/18/deutschlandfunk-greift-dem-bundesprasidenten-vor/

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