WINDINDUSTRIE – KRIMINELLE HANDLUNGEN BEIM NATURSCHUTZ

Erfahrungen der Naturschutzinitiative und der Deutschen Wildtierstiftung

Derzeit vergeht kaum ein Tag, an dem wir keine Meldungen über kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windindustrieanlagen erhalten: Horste und ihre Bäume werden gestört oder zerstört, Vögel werden vergiftet oder abgeschossen, im unmittellbaren Umfeld des Horstes finden lang anhaltende Forstarbeiten oder sogar Hubschrauberflüge statt.

Ein besonders gravierender Fall liegt nun in Mecklenburg Vorpommern vor, wobei die Motive hier noch nicht geklärt sind:

„In Mecklenburg-Vorpommern ist der Horst eines seltenen Schreiadlers spurlos verschwunden. Der oder die Täter müssen höchst professionell mit Seilen und Kletterausrüstung in das Waldgebiet bei Zimkendorf südlich von Stralsund eingedrungen sein, so die Meinung von Dr. Andreas Kinser, Schreiadler-Experte der Deutschen Wildtier Stiftung. Der Landkreis Vorpommern-Rügen wird Anzeige gegen unbekannt erstatten und sucht dringend Zeugen.“

Mehr Infos:

Bei der Horstzerstörung und Tötung von windenergiesensiblen Arten, für die Deutschland eine weltweite Verantwortung hat, kommen die politisch Verantwortlichen in Berlin und in den Landesregierungen über alle Parteigrenzen hinweg ihrer Verantwortung nicht nach. Eine einfache Gesetzesänderung würde diesen kriminellen Machenschaften ein Ende bereiten. In der Corona Pandemie haben wir gesehen, wie schnell Gesetze beschlossen und geändert werden können, wenn man nur will. Offensichtlich besteht aber beim Natur- und Artenschutz hieran kein Interesse. Das Mantra der deutschen Politik lautet: „Wir retten die Welt in Deutschland, offensichtlich sind dazu alle Mittel recht“.

Und wieder zeigt sich, dass es ohne juristische Vorgehensweise zumeist keine Chance gibt, die kriminellen Handlungen aus den Kreisen der Windkraftprofiteure und ihres ideologisierten Fußvolkes öffentlich zu machen und zu sanktionieren:

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erzielt erneut einen großen Erfolg für die Natur
Windpark Friesenhagen abgelehnt!

„Wir begrüßen die Entscheidung der Kreisverwaltung Altenkirchen außerordentlich. Die Genehmigungsbehörde und Untere Naturschutzbehörde sind ihrem Auftrag als Wächter und Garant des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes vollumfänglich nachgekommen.“


Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht Betriebsstopp der Windenergieanlagen im Dahlemer Wald
Erneuter Erfolg für den Natur- und Artenschutz bei Dahlem IV

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) begrüßt den vom Verwaltungsgericht (VG) Aachen getroffenen Betriebsstopp durch eine Zwischenverfügung vom 05.06.2020 zum Schutz der Population der Rotmilane im Dahlemer Wald.

Bereits am 09.03.2020 hatte die NI gemeinsam mit dem NABU Euskirchen einen sofortigen Baustopp der Anlagen von Dahlem IV zum Schutz der brütenden Rotmilane im Rotbachtal in unmittelbarer Nähe der Windkraftanlagen bei der Genehmigungsbehörde in Euskirchen gefordert. Die Genehmigungsbehörde hatte die Forderung abgelehnt und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die Rotmilane erkennen können.

Das VG Aachen jedoch bewertete dies jetzt im Sinne des Artenschutzes und verhängte für die drei fast fertiggestellten Anlagen einen Betriebsstopp, um die Rotmilane vor den irreversiblen und somit ggf. tödlichen Folgen der Schläge der Rotoren durch die Windkraftanlagen zu schützen.

Bitte unterstützen Sie die NI mit Ihrer Spende und Ihrer Mitgliedschaft!

JR

Ein Kommentar

  1. Mecklenburg-Vorpommern, das von seiner Landesregierung zum Energieexportland Nr. 1 gemacht werden soll, ist leider führend bei den Verstößen gegen das Tötungsverbot. Vgl. den Film „Wildvögel gegen Windräder“ (https://www.youtube.com/watch?v=GOO1_M-F7sw). Hier meine Kritik zu dem Film: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/04/28/wildvogel-gegen-windrader/
    Der Planungsverband Vorpommern hat die Straftäter stets ermutigt, indem er die Gebiete, in denen Horste vernichtet wurden und die nun eigentlich unter Schutz stehen müssten, auch nach diesen Straftaten immer wieder von Auslegung zu Auslegung und schließlich im beschlossenen Regionalplan als Windeignungsgebiete ausgewiesen hat. Vgl. dazu https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/06/11/die-missachtung-des-artenschutzes-durch-den-planungsverband-vorpommern/

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