Kampfansage der Umweltministerkonferenz an die Natur

Naturverachtung unter dem Deckmantel einer angeblichen Quadratur des Kreises zur „Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz“
Neuer Angriff aufs Bundesnaturschutzgesetz seit der Änderung des Gesetzes durch Umweltministerin Hendricks im Dienste der Windkraftbranche
In ihrer Presseerklärung zur gerade abgeschlossenen Konferenz rufen die Beteiligten aus Ländern und Bund auf „im Kampf gegen die Klimakrise und das Artensterben sowie im Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht nachzulassen“

Man beachte die geschickte Einbettung des „Artensterbens“ in „Klimakrise und den Ausbau der Erndeuerbaren Energien“:

Hier suggeriert man uns, dass die „Klimakrise“ den Auslöser und der „Ausbau der Erneuerbaren Energien“ die Rettung der Artenvielfalt darstellen…

Mit welchen Mitteln die UmweltministerInnen den Kampf gewinnen wollen, lesen Sie insbesondere in der Zusammenfassung der TOP 4/6 .
Eins ist bereits sicher: Die gute Vorbereitung der Lobbyisten und  ihrer Unterstützer hat sich gelohnt! Rufe angekommen, Forderungen akzeptiert und (teils umformuliert) übernommen.

TOP 4/6 – Die Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz:

Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss. Gesetzgebungsverfahren des Bundes, die zur Erreichung eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 notwendig sind, müssen umgehend aufgenommen werden. Daher hat die Umweltministerkonferenz die vorgelegten Hinweise zu rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Zulassung von Windenergievorhaben beschlossen. Ziel ist es, mit diesen Auslegungshinweisen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung und Förderung von Windkraftanlagen zu verbessern. Bis 2023 wird durch den Bund gemeinsam mit den Ländern eine Evaluierung zu den rechtlichen und fachlichen Hinweisen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG durchgeführt und der Umweltministerkonferenz berichtet.“

Fiktion oder Albtraum?

Die Lobbyisten aus der Riege der Windkraft-Profiteuere, die Klimaretter der Umweltschutzverbände und die juristische Lobbyvertretung (wir berichteten) sehen einer gewinnbringenden Zukunft entgegen und werden weiterhin intensiv Einfluß auf die Regierung, insbesondere Wirtschaftsminister Altmaier und die Mitglieder des Bundestages nehmen, ihre Lobby-Forderungen und damit die der Umweltministerkonferenz zügig durchzuwinken, um sogleich daran zu erinnern, dass sie für eine rasche rechtlich abgesicherte Umsetzung bis 2023 zu sorgen und der Umweltministerkonferenz befehlsgemäß zu berichten haben.

Es lebe eine rechtssichere ‚License to Kill‘ zum Artengenozid

…für alles, das fliegt und damit den weiterhin sicheren Milliardengewinnen einer Ausnahmebranche.
So wird dann die Windkraftbranche mit all ihren Unterstützern zur unangefochtenen Nummer Eins  der Corona-Krisengewinnler, während die Avifauna, von Insekten, Fledermäusen bis zu Vögeln mittels Barotrauma, Tod durch Erschlagen, Verlust ihrer Habitate von den Krisengewinnlern zu Tode gerettet wird. Dieser Artengenozid macht natürlich nicht bei der Avifauna halt, sondern betrifft alle weiteren Arten der zugehörigen Nahrungskette und Habitate.

Unter  https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html  sind 270  Entscheidungen zu § 45 BNatSchG nachzulesen.

Die letzte Änderung zur Lizenz für Ausnahmen zum Tötungsverbot stammt aus 2017 von der damaligen Umweltministerin Hendricks (SPD).
Wenn sich die Eingriffe in die Naturschutz-Gesetzgebung durch und zugunsten von Windkraftprofiteuren in diesen kurzen Zeitabschnitten fortsetzen, wird das BNatSchG im Hinblick auf den Schutz der Natur vor den Eingriffen und Zerstörungen durch die Windkraftnutzung in spätestens 10 Jahren gestrichen sein.

Ausblick in die ländliche Zukunft?

Oder es wird komplett umgedreht, damit die Windkraftwerke dann endlich vor der Natur geschützt werden. Das gleiche gilt natürlich für die lästigen Klagen von Naturschützern und schallerkrankten Anwohnern, denn die Windkraftbranche arbeitet ja bereits intensiv an Vorlagen, wie die Klageflut durch Rechtseinschränkungen geändert werden soll, damit die Profiteure schliesslich auch per Gesetz vor Naturschutzklagen und gewinnbeeinträchtigenden gesetzlich geregelten Einschränkungen fürs Überleben der Avifauna verschont bleiben. Vielleicht kommt auch hier eines Tages die Umkehr, mit der dann Windkraftbetreiber und Landverpächter die Zwangsumsiedelung von Naturschützern und aufmüpfigen Anwohnern und Übernahme deren Grundbesitzes beantragen können. Wundern würden wir uns in der Lobbytatur, die umsetzt, was Lobbyisten fordern und vorschreiben nicht.

Schöne neue menschenleere Industrielandschaft

Noch versucht man Akzeptanz zu erkaufen , durch Almosen an die Gemeinden, für die sie die Zerstörungen durch Windkraftindustriezonen auf ihrem Gemeindegrund und die Verluste an Natur, Artenvielfalt, Landschaft, Kulturdenkmälern, Immobilienwerten, Alterssicherung, Kreditwürdigkeit und der Gesundheit und Lebensqualität von Mensch und Tier ohne Murren hinzunehmen hat.
Wenn dann die Bevölkerung schrumpft, weil keiner mehr zuziehen will und wer es sich leisten kann, die Flucht ergreift, somit auch die Steuereinnahmen schrumpfen, dann bleiben Geisterdörfer übrig. In denen werden die Windkraftprofiteure schliesslich ihre Erstwohnsitze haben, um ihre Akzeptanz-Bestechungsgelder selber zu kassieren und damit ihre Zweitwohnsitze in ruhiger erholsamer Umgebung, in denen sie sich weitab ihrer WEA hauptsächlich aufhalten, noch luxuriöser auszustatten….

Dann endlich ist das Landleben wieder in Ordnung! Es gilt, was der Windkraftbetreiber befiehlt, die Störer sind „weggemacht“ , keiner beschwert sich mehr über Dauerbeschallung und Vibrationen, über Monokulturen und Wasserverschmutzung durch Güllemassen oder Massentierhaltung.Und sollten sich Vogel, Fledermaus oder Wespe doch einmal aus Versehen in die Industriebrache verirren und einen Ansiedlungsversuch wagen, kann lustig gesägt, zerstört und gemordet werden, ohne dass sich jemand darüber beschwert. Schönes neues Landleben in der Windindustriezone!

Siehe TOP 5 der Zusammenfassung

Kampfansage der Umweltministerkonferenz an die von Windkraftnutzung betroffene Bevölkerung
Menschenverachtend: Bestechungsgeld für Akzeptanz
(TOP 5) Akzeptanz beim Windenergieausbau:
Die Länder und der Bund orientieren sich an einem bundesweiten Flächenziel von mindestens zwei Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen werden Bund und Länder einen Koordinierungsausschuss für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien einführen. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, u. a. Ausschreibungsdesign, Planungs- und Genehmigungsrecht, sind dahingehend auf eine geeignete Ausgestaltung zu prüfen. Als ein wichtiger Beitrag zu mehr Akzeptanz vor Ort sollten zudem geeignete Instrumente für eine stärkere Beteiligung der betroffenen Standort- und Nachbar-Kommunen an der Wertschöpfung durch Windenergie eingeführt werden. Neben weiteren Faktoren kann ein höherer wirtschaftlicher Nutzen von Windenergieanlagen zu einer positiven Bewertung vor Ort führen.
„License to make sick and poor“ gegen Bestechungsgeld für die Zustimmung der Gemeinden zur Windkraftnutzung…


Fortgesetzte EEG-Subventionen sorgen für den Abstieg eines Großteils der Bevölkerung über den Wohlstandsgenozid in die Armut

Der größte Teil der Bevölkerung, Stromkunden, Steuerzahler, kleine bis mittlere Betriebe und Selbständige aller Branchen wird in absehbarer Zeit unter der Belastung der Stromkosten zusammenbrechen. Sie sind es, die bereits seit Jahrzehnten und in Zukunft noch viel mehr die exorbitant weiter steigenden Kosten stemmen müssen für die Krisengewinne der „Erneuerbaren“-Branche dank EEG und für den Staat dank Stromsteuer. Hinzu kommt das geplante Erzwingen eines Umstiegs auf E-Mobilität und die Kosten dafür, durch die die Hochbelasteten der Gesellschafft über die finanzielle Belastbarkeitsgrenze hinaus in die Armut getrieben werden.
Systemimmanenten Großbetrieben und Industrien, die (noch) nicht ins Ausland abwandern sollen, werden bereits weitere Vergünstigungen und Strompreisnachlässe versprochen. Finanzspritzen zum Ruhighalten sind allerdings nicht langfristig erfolgreich.
Prognostiziert werden z.Zt. 20 – 30 % höhrere Strompreise ab 2021, zu einem Zeitpunkt, wenn sich Privathaushalte und mittelständische Betriebe noch lange nicht von der Corona-Pandemie erholt haben und die darauffolgende Rezession gerade so richtig Fahrt aufgenommen haben wird:

Video Welt.de
https://www.welt.de/wirtschaft/video207928619/EEG-Umlage-auf-den-Strompreis-wird-durch-die-Decke-schiessen.html

FAZ.net
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/bis-zu-20-prozent-fachleute-erwarten-hoehere-eeg-kosten-16733661.html

Tichys Einblick,de
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/knauss-kontert/der-oelpreis-stuerzt-aber-die-strompreise-steigen-wg-eeg-sozialismus/