Immobilienentwertung durch Windindustriezone in der Nachbarschaft

Ein Phänomen, das es in Deutschland angeblich nicht gibt, weil alle die Windkraft toll finden und dafür brennen, neben WEA leben zu dürfen…
Die Einsichten eines französischen Gerichtes zum Thema Wertverlust einer Immobilie in der Umgebung von WEA von 2010 wurde nun, 10 Jahre später, durch ein Berufungsgericht bestätigt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung zum Wertverlust mit dem Hinweis auf Schädigung durch Lärm und Landschaftsverschandelung durch die Windkraftanlagen. Im Berufungsverfahren bestätigten die Richter, dass ein Windprojekt die Stornierung eines Immobilienverkaufs rechtfertigte, wenn der Käufer nicht informiert wurde.

Besonders bitter für (beklagte) Immobilienverkäufer:
Erst verlieren sie durch politischen Willen und staatliche Maßnahmen den Wert ihres Hauses, ihrer Alterssicherung und ihrer Kreditwürdigkeit zum Teil oder auch komplett, je nach Nähe der Immobilie zur nächsten Windindustriezone und der Anzahl der WEA in der Umgebung. Ganz zu schweigen von der jahrelangen Mühe und dem finanziellen Aufwand zum Aufbau eines Lebenstraumes, den dies für viele Menschen bedeutet und den Verlust des sozialen Umfelds, möglicherweise des (nahen) Arbeitsplatzes für Menschen, die deshalb aufs Land gezogen sind.
Und im Nachgang “zahlen” sie nochmals für ihr Verschweigen einer geplanten Windeignungszone und eines Windkraftprojektes in der Nähe ihres Hauses oder ihre Immobilie ist nur mit großen Abschlägen zu verkaufen. In  den vielen Fällen, in denen sie unverkäuflich ist, bleibt den Besitzern nur, die Immobilie zu verlassen und diese leer stehen zu lassen oder bis zum bitteren Ende unter Erduldung zunehmender Erkrankungen zu bleiben.
Bekanntermaßen gehören Depressionen, Burnout und Arbeitsunfähigkeit zu den häufig genannten Erkrankungen von WEA-Anwohnern. In den schlimmsten Fällen, z.B. bei zunehmenden Schallerkrankungen und dem Gefühl des Ausgeliefertseins mit anhaltender Aussichtslosigkeit, diese Situation ändern zu können, führen diese zu Suiziden.
Siehe die Studie von Eric Zou, Wissenschaftler aus Oregon, USA

JR

René Sternke berichtet dazu in seinem Blog – mit Dank! Lesenswert!

Menschenverachtende Politik will weiter Windkraftprofiteure fördern und dazu geschädigte Anwohner mehrfach berauben

Während bei unseren französischen Nachbarn die Wertminderung gerichtlich bestätigt wird, versuchen die deutsche Politikzyniker und Windkraft-Interessenvertreter allen Ernstes die Zwangsanwohner von WEA im ländlichen Raum mit Almosen, wie Stromvergünstigungen von 100 – 200 € pro Jahr zu bestechen, in der Hoffnung, dass diese sich ihre Gesundheit, Wertverluste, Landschafts- und Naturzerstörung abkaufen lassen. Diese “großzügige” milde Gabe an die Geschädigten soll aber nicht zur Pflicht werden, schließlich wäre das eine Gewinneinschränkung der Windkraftprofiteure, sondern soll nur optionell zu leisten sein:

“Die Zahlung der Anlagenbetreiber an die Kommunen soll verpflichtend sein. Ob sie den Bürgern vergünstigte Tarife anbieten, sollen sie entscheiden dürfen.”

“Wenn die Windpark-Betreiber wollen, sollen sie zudem selbst oder über Stromanbieter, etwa Stadtwerke, günstige Bürgerstromtarife anbieten können. Diese sollen höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorger-Tarifs betragen, heißt es im Papier. Stromkunden könnten so 100 bis 200 Euro pro Jahr sparen.”

Noch perfider:  Sie versuchen Windkraftnachbarn zu verdummen und zu verhöhnen, als Kommanditisten ihr Erspartes in das benachbarte Windkraftprojekt zu investieren – ganz zum Wohle der Projektierer und Betreiber, die dadurch weniger Geld aufnahmen müssen für ihre Kredite zur Finanzierung der WEA. Wohl wissend, dass die ersten Jahre wegen der Abschreibungen keine Gewinne zu erzielen und keine Ausschüttungen an Anleger anfallen. Zwischendurch werden die Windkraftanlagen dann verkauft, sobald das Projekt steht oder sobald Steuern und Wartungs- und Reparaturkosten anfallen.

Umfrage zu Wertverlusten an WEA durch große Maklerfirma aus SH

Die Pflicht zur Information potentieller Käufer soll hier selbstverständlich nicht infrage gestellt werden. Auch in Deutschland gibt es die Pflicht, Käufer über die Nachteile des Wohnortes und der Nachbarschaft zu unterrichten und damit das eigene Haus weit unter Wert zu verkaufen. Die Immobilienmaklerfirma Otto Stöben in Schleswig-Holstein, das sich seit dem Aufbau des “Growian” (steht für Große Windenergie Anlage) im Kaiser-Wilhelm Koog in Süddithmarschen gern als  “Wiege der Windkraft” bezeichnet, hat 2015 dazu eine Umfrage unter ihren Kunden durchgeführt. Diese ist realistischer und belastbarer als all die Umfragen, gern von der Windkraftbranche und den alten Umweltverbänden, aber auch von der Politik  bezahlt, die  sich an die unbedarfte Allgemeinheit zumeist im städtischen Raum richtet. Wir berichteten hier – zur Umfrage der Immobilienmakler hier

Heute, fünf Jahre und tausende zusetzlicher, höherer und leistungsstärkerer WEA mehr in Deutschland und weltweit, dürfte eine solche Untersuchung sehr viel drastischer ausfallen, wie die 2016 abgeschlossenen Umfragen zur Finnischen Studie

jüngst in ihrem Fazit mit Ausblick gezeigt hat. JR

Ein Kommentar

  1. Vgl. auch “Prof. Dr. Manuel Frondel: Die Installation einer Windkraftanlage kann für Hausbesitzer einen Vermögensverlust von mehreren Zehntausend Euro bedeuten” (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/02/18/prof-dr-manuel-frondel-die-installation-einer-windkraftanlage-kann-fur-hausbesitzer-einen-vermogensverlust-von-mehreren-zehntausend-euro-bedeuten/)
    und “Enteignungen von Immobilienbesitzern? Der Rechtsweg steht offen” (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/04/10/enteignungen-von-immobilienbesitzern-der-rechtsweg-steht-offen/)

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