Windkraft gegen Artenschutzgesetze:

BWE & Co und 7 windkraftnahe Klimaschutzverbände im Dauerkampf gegen die Natur

I. Drei Lobbyverbände der Windkraftbranche fordern Überprüfung zur Notwendigkeit einer Gesetzesänderung

Die bemerkenswerten Fragestellungen, Erkenntnisse, Lobbyzynismen und dreisten Forderungen der verwöhnten, jahrzehntelang auf Kosten der Allgemeinheit gemästeten Windkraftbranche behandeln folgende Punkte:

  • Klagewelle blockiert Windparkplaner
  • Grundrisiko des Lebens
  • Stellungnahme zu Papier des BfN
  • Ausnahmen
  • Forderung von BWE, VKU und BNE, die jedem wahrhaftigen Naturschützer besonders zu denken geben müsste:

BWE, VKU und BNE fordern, die vorgelegten Papiere („Methodenvorschlag zur Prüfung der Signifikanz“, „Anforderungskatalog an die Prüfung der Signifikanz“, „Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen“) im Paket zu diskutieren und hierbei auch eine rechtliche Verbindlichkeit anzustreben. Die Diskussion sollte von folgender logischen Schrittfolge geleitet sein: 1.Klare Definition des Signifikanzbegriffs, 2. Erarbeitung verbindlicher, auf Rechtsprechung und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender, Maßstäbe zur Frage, ob das Tötungsrisiko eines Individuums durch das Vorhaben signifikant erhöht ist, und 3. Klärung rechtlicher Unsicherheiten bei der Anwendung der Ausnahmegründe sowie eine ergebnisoffene Prüfung, ob eine Gesetzesänderung notwendig ist.“
erneuerbareenergien.de veröffentlicht einen Artikel zu die Klagen und Forderungen der Lobbyverbände BWE, VKU und BNE

signifikant erhöhtes Tötungsrisiko
(c) Löblich / Wildtierauffangstation Struck

„ZWEIFELHAFTE ENTWÜRFE ZUR UMWELTMINISTERKONFERENZ“

von Nicole Weinhold, 11. Mai 2020

„BfN: Bei Vogelschutz keine Zusammenarbeit mit Windbranche“

Bei der Umweltministerkonferenz ab 13. Mai geht es auch um Windkraft und Vogelschutz. Über ein „signifikantes Tötungsrisiko“, das keiner definieren will.

Wer eine Windkraftanlage plant, der kennt sich sehr bald aus mit seltenen heimischen Greifvogelarten, mit Fledermäusen, gelegentlich auch mit Feldhamstern oder sogar mit Süßwassermuscheln. Denn an jedem geplanten Windkraft-Standort muss zunächst nachgewiesen werden, dass seltene Arten nicht gestört oder geschädigt werden.“

Stark verkürzte Leseproben:

Klagewelle blockiert Windparkplaner
Für Windparkplaner wird es immer schwieriger, hier einen Fuß an den Boden zu bekommen. Nicht nur ist es so, dass sich viele seltene Arten wie etwa der Rotmilan gut entwickelt haben und daher vielerorts anzutreffen sind – und damit den Bau von Windkraftanlagen in den jeweiligen Regionen ihres Vorkommens in Frage stellen. Zudem ist es seit einigen Jahren auch so, dass jeder, der einen „Naturschutzverband“ gründet, nun gegen die Windkraft klagen kann. Diese Klageflut hat der ohnehin zum Beispiel durch die holprige Umstellung auf Ausschreibungen gebeutelte Windkraft schwer zugesetzt.“ […]

Grundrisiko des Lebens
Ein anderer Aspekt ist die Frage nach dem Grundrisiko für einen Vogel, durchs Leben zu fliegen. Dazu gehört es, von anderen Tieren geschlagen zu werden, dazu gehören aber auch Hochspannungstrassen, der Tod im Straßenverkehr oder an Gebäuden.[…]

Nun also soll das Thema zur Umweltministerkonferenz auf den Tisch. Im Vorfeld haben Bundesverband Windenergie, VKU und BNE zwei Stellungsnahmen verfasst, zumal sie bei den Vorbereitungen für neue Entwürfe zu dem Thema beim Bundesamt für Naturschutz außen vor blieben, während der Vogelschutz sehr wohl Beachtung fand.“

„Stellungnahme zu Papier des BfN
[…] Sie warnen davor die BfN-Formulierungen auf der Umweltministerkonferenz abzusegnen, zumal sie für die Windkraft keinerlei Erleichterungen bedeuten würden. Im Gegenteil, in dem Papier wird auf das sogenannte Helgoländer Papier verwiesen, das von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten stammt, keinerlei wissenschaftliche Basis hat und für die einzelnen Vogelarten sehr hohe Abstände zur Windkraft vorsieht.“

Ausnahmen
[…] Bundesamtes für Naturschutz (BfN). […] Ausnahmegenehmigungen seien aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben mit großen Rechtsunsicherheiten verbunden und hielten daher der gerichtlichen Überprüfung oftmals nicht stand.

Forderung von BWE, VKU und BNE s.o.

Unbedingt alles lesen!

Mit Dank an Tilo von RVT!

BWE: Bundesverband Windenergie
VKU: Verband Kommunaler Unternehmen
BNE: Bundesverband Neue Energiewirtschaft

Wer tiefere Einblicke in die Welt und Wahrnehmung der WK-Branche sucht, liest von „Festgefahrenen Fronten“

und in der Rubrik  „Windrecht“

JR

II. Auch René Sternke behandelt das Jammern und Wehklagen von Windkraftlobbyisten –
hier aus der Riege ehemaliger Umwelt- und Naturschützer, heute Klimaschutz-Verbände

„Als Kostprobe aus dem abscheulichen Machwerk bitte ich den ganz am Ende angeführten Absatz „Artenschutzrechtliche Ausnahme zielführend gestalten“ zu lesen. Es geht darin darum, Individuen geschützter Arten systematisch unter Ausnutzung der im Bundesnaturschutzgesetz enthaltenen Ausnahmeregel zu töten und zu stören.Diese Organisationen bezeichnen sich selbst als Umweltorganisationen. Sie organisieren die Umwelt, in dem sie sie zerstören.“

Aus der gemeinsamen Pressemeldung von DNR, BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF

Umweltorganisationen fordern Fortschritte für einen schnellen und naturverträglichen Ausbau der Windenergie

Berlin, 12.05.2020.

Die Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU, WWF und der Umweltdachverband DNR haben an Bund und Länder appelliert, den besorgniserregenden Stillstand beim Ausbau der Windenergie möglichst rasch zu beheben. Anlässlich der Umweltministerkonferenz am 13. Mai verweisen die Verbände auf ihr gemeinsames Thesenpapier, in dem sie Wege zur Beschleunigung eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie aufzeigen.Darin fordern die Verbände eine verbindliche Bund-Länder-Strategie, die bundesweite und länderspezifische Strommengenziele für erneuerbare Energien inklusive der dafür auf Länderebene notwendigen Flächen definiert. Zudem setzen sich die Verbände für einheitliche Maßstäbe bei der Anwendung des besonderen Artenschutzrechts im Genehmigungsverfahren ein, um mehr Rechts- und Verfahrenssicherheit herzustellen. Da aktuell Unsicherheiten bei Methoden und Bewertungsmaßstäben bestehen, kommt es in den Genehmigungsverfahren regelmäßig zu Verzögerungen.


„Wir begrüßen die Initiative der Umweltministerinnen und Umweltminister von Bund und Ländern, bundesweite Standards für den Artenschutz bei Windenergieplanungen zu schaffen. Die bei der Umweltministerkonferenz diskutierten Vorschläge bieten eine wichtige Chance für schnellere Verfahren und eine erhöhte Rechts- und Verfahrenssicherheit im Einklang mit dem Artenschutz“, so die Verbände in ihrer gemeinsamen Einschätzung. Die Verbände appellieren zugleich an die Länder, sich konstruktiv in die Debatte einzubringen und eine Vereinfachung und Vorhersehbarkeit von Genehmigungsverfahren lösungsorientiert zu unterstützen. Dies hilft dem Artenschutz und schafft Planungs- und Investitionssicherheit gleichermaßen.Nach Überzeugung der Verbände darf die Diskussion um den dramatisch eingebrochenen Windenergieausbau nicht auf den Artenschutz verkürzt werden. Es gebe weitere wesentliche Herausforderungen, die parallel angegangen werden müssen. Hierzu gehören insbesondere die unzureichende Regionalplanung, fehlendes Personal in den Vollzugsbehörden und nicht zielführende pauschale Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung.„Der schnelle und naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine tragende Säule im Kampf gegen die Klimakrise und sichert Arbeitsplätze in innovativen Zukunftsbranchen. Eine gemeinsame Offensive von Bund und Ländern für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie im Einklang mit dem Natur- und Klimaschutz ist daher dringend überfällig“, so die gemeinsame Position der Verbände.

Unbedingt alles lesen!

Wandelt sich BirdLife auch zur Windkraft-Lobbyorganisation?

Treffend zum gewissen- und verantwortungslosen Umgang mit unserer Avifauna, hier insbesondere mit dem Rotmilan sind die Artikel zum Thema von René Sternke – unbedingt lesen!!

Rotmilan – Least Concern?

Die Tatsache, dass BirdLife den Rotmilan, trotz seines massiven Rückgangs in Deutschland, wo er weltweit immer noch am häufigsten vorkommt , und das daher die Verantwortung hat, diese wertgebende Art zu erhalten, aus der Kategorie „Near Threatened“ (Vorwarnliste) in die Kategorie „Least Concern“ (ungefährdet) zurückstufen will, hat Dr. Sternke veranlasst, an BirdLife zu schreiben, um sein Entsetzen und Unverständnis über das Verhalten der Organisation BirdLife:

Mit Dank an René!!