„Für Mensch und Umwelt“? – Aber nicht für Betroffene durch Infraschall!

Dr. Wolfgang Müller, Biologe und Naturforscher widerlegt die Totschlagargumente der Ämter und Behörden in Bezug auf  Infraschallemissionen von WEA

„Beurteilung amtlicher Aussagen zur angeblichen Harmlosigkeit der Emissionen von Windenergieanlagen“

Zwei Auszüge
„Die Einschätzung des Umweltbundesamtes, dass derzeit die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infraschall einer Nutzung der Windenergie nicht entgegenstehen, ist falsch!
Die Überprüfung der Argumente amtlicher Aussagen und Stellungnahmen hat ergeben, dass die staatliche Meinung zu den Auswirkungen der Emissionen von WEA wesentlich nur auf Annahmen und puren Behauptungen basiert, dagegen biologische Grundtatsachen und medizinische Befunde unbeachtet lässt.

Die Behauptung, man könne Infraschall über das Gehör wahrnehmen ist widerlegt. Daraus folgt konsequenterweise, dass die in der DIN 45680 (Entwurf 2013) angegebene Wahrnehmungsschwelle unterhalb des Frequenzbereiches von 20 – 16 Hz gar nicht existieren kann und dass alle darauf aufgebauten Schlussfolgerungen falsch sind.
Die amtliche Aussage, eine Wirkung des Infraschalls trete ausschließlich bei hohen Schalldruckpegeln auf, ist ebenso nicht haltbar. Wenn die Wahrnehmungsschwelle und die geforderten hohen Schalldruckpegel nicht stimmen, dann ist auch der Bezug zur Wahrnehmungsschwelle nicht mehr gegeben.

Die A-Bewertung, auf die sich die TA Lärm sowie die DIN 45680 (Entwurf 2013) stützt, wird in keiner Weise den Umweltsituationen gerecht und stellt keine solide Basis für die Beurteilung der Immissionen von WEA dar.
Die aus messtechnischen Gründen angewandte Mittelung über Terzfrequenzbänder stellt ebenfalls eine ungeeignete Messmethode dar, weil Mittelwerte keine biologisch relevanten Größen sind.“

„Für Mensch und Umwelt″ lautet der Leitspruch des Umweltbundesamt (UBA) und er bringt es auf den Punkt, wofür das Umweltbundesamt da sei. Deutschlands zentrale Umweltbehörde, sie forscht, berät und informiert zu zahlreichen Fragen.
„Wir lassen niemanden alleine“  prangt derzeit auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Das galt bisher für Menschen, die unter Windenergieanlagen leiden, nicht!
Das Land Baden-Württemberg mit seiner Landesanstalt für Umwelt (LUBW) behauptet, mit seiner Politik einen Weg zu weisen, wie man Aufgaben in Angriff nehme und Lösungen für Probleme finde, wobei es besonders wichtig sei, die Energie- und Klimapolitik darauf auszurichten den Klimawandel zu begrenzen.
Deshalb soll auch der Ausbau der Windenergiegewinnung vorangetrieben werden, weil er für den Klimaschutz alternativlos sei.
Was für eine Anmaßung!

Wie glaubwürdig sind der Leitspruch des Umweltbundesamtes oder das Bundeswirtschaftsministerium oder der gewiesene Weg Baden-Württembergs angesichts der amtlichen Aussagen zur angeblichen Harmlosigkeit der Emissionen von Windenergieanlagen? Hätten die Beschwerden der Menschen nicht schon längst dazu führen müssen, dass man die eigenen Aussagen überdenkt?
Medizinische Befunde der betroffenen Bürger nicht nur nicht anzuerkennen, sondern die Personen auch zu diffamieren, kann keine Problemlösung auf Dauer sein.“

Dr. Wolfgang Müller, Biologe, Mitglied der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte im April 2020 

Mit großem Dank an Wolfgang Müller für seine klaren Worte in der Auseinandersetzung mit dem staatlichen Meinungsdiktat zum Infraschall von WEA für und diese Hilfestellung!

Die folgende Zusammenstellung soll auch als Vorlage bei Gericht dienen.
Sie wurde wissenschaftlich überprüft durch:
Dr. med. S. Kaula
Dr. med. J. Mayer D.O.M.

Download:

Weitere hilfreiche Veröffentlichungen und die Auseinanderstzungen mit dem LUBW in 2018 von Dr. Müller auf Windwahn

Meinungsfreiheit außer Kraft gesetztz: Aufgrund seiner Kritik an den Willkürhandlungen des LUBW reagiert dieses mit einer Strafandrohung:

und sein Buch – auch gut für Einsteiger:

[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70aa00″ border_style=“solid“ icon=“bullhorn“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“]

Die Beurteilungen der verschiedenen Wissenschaftler und Mediziner, sowie die Studienergebnisse aus aller Welt und vor allem die Zeugnisse Betroffener und durch Infraschall Erkrankter ergeben ein umfassendes Bild des Ausmaßes an Willkür*, mit der die staatlichen Vertreter ohne sachliche Gründe gegen Verfassungsprinzipien verstoßen.

Rechtsbegriff „Willkür“ –  Ein anderes Wort für „Unrecht“

Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der LegislativeExekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.

Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtlicheEntscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern „[…] unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht.“[2] Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf.[3]

Im Bereich der Exekutive liegt Willkür vor, wenn die Behörde bei der Anwendung einer Norm von selbst gesetzten Entscheidungskriterien aus der Vergangenheit in einem Einzelfall abrücken will: Die Verwaltungspraxis der Vergangenheit bei der Ausfüllung von Handlungsspielräumen (Ermessen) bindet die Behörde auch für die Zukunft. Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG resultiert für den einzelnen Bürger ein Anspruch auf gleiche Behandlungsweise gemäß diesen Entscheidungskriterien. Sein Fall darf nicht anders beurteilt werden als der bzw. die davor behandelten Fälle. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Verwaltung, ihre Praxis generell für die Zukunftabzuändern.

Sofern Grundrechtsträger betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dar und kann auf die Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben werden, wenn kein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung gegeben ist.

Auch im Zivilprozessrecht ist der Begriff der Willkür von Bedeutung: Eine gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindende Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht hat ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn die Verweisung willkürlich ist.[4]



Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Willkür_(Recht)

Nutzen Sie die Beurteilung  im Hinblick auf Ihre Beschwerden bei Ämtern, Behörden, in gerichtlichen Auseinandersetzungen, in der Auseinandersetzung mit Politikern und zur Information und Aufklärung Betroffener und der Allgemeinheit!
JR

[/box]

Bei Auseinandersetzungen mit Ämtern und Behörden und vor Gericht nutzen Sie auch folgende aktuellen Hilfestellungen von Dr. Wolfgang Hübner

2 Kommentare

  1. Vielen Dank an Herrn Dr. Müller für die zusammenfassende Widerlegung der gängigen Argumentationsketten von Politik und Lobbyisten und für sein menschliches Engagement in der Aufklärungsarbeit zu dieser Thematik.

    Anmerkend dazu noch..

    In Berlin scheint bei Politik, Behörden und Polizei in der Tat ein ideologisches Dogma über der Thematik zu schweben, welches grundsätzlich schon die Kontaktaufnahme zur Problematik erschwert und die Anliegen Betroffener herunterspielt und relativiert. Durch repetative Unterstützung von Massenmedien und „öffentlich-rechtlichen“ beim Verharmlosen und Leugnen jeglicher gesundheitlicher Konsequenzen der Windenergieerzeugung, hat sich das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung der Gesellschaft als „Nogo-Aerea“ manifestiert und leider auch bei vielen Medizinern. Aufklärung ist schwer, wenn die Menschen es nicht wissen wollen.

    Zu sehen, dass das Ignorieren von Informationen und Fakten mittlerweile gesellschaftlich als Ausdruck der persönlichen Freiheit und Meinungsbildung interpretiert wird oder als politisches Fundament zu dienen hat, stimmt schon nachdenklich. Oft einher gehend mit Diskreditierung und Stigmatisierung der Betroffenen.
    Dazu kommt, dass es nie nur einen Betroffenen gibt, das ganze soziale Umfeld – Familie, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen – ist ebenfalls indirekt oder direkt berührt..

    In „blindem“ politischen?! Aktionismus wird hier ein gesundheitliches Disaster geschaffen, dessen gesellschaftliche Folgekosten nicht abschätzbar sind und dessen Profiteure in Windkraftlobby und Politik mit Sicherheit dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ich erinnere an Contergan. Und weil diese wissen, dass es so ist, tun sie was sie tun – weiterhin vorsätzlich Körperverletzung und Folter an Millionen Menschen ausüben, bei immaterieller oder materieller Selbstbereicherung, unter billigender Inkaufnahme von Todesfolgen.

    Ab wann würde da eigentlich in einer normalen Welt das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen? Wie imun ist die Politik per se gegen Strafverfolgung? Mit was für Netzwerken hat man es hier zu tun ?

    Ironischer Weise scheint niemand der Akteure in Berlin zu begreifen, dass vertuschen und ignorieren den Infraschall nicht davon abhält, sein schädigendes Werk an Allen, auch an ihnen selbst, zu vollziehen. Manchmal stellt sich mir die Frage, ob nicht einige der Entscheidungsträger vielleicht schon zu lange der auch die kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigenden, schädigenden Wirkung des Infraschalls ausgesetzt sind..

    Stichprobenartige Bluttest mit Apoptose -Nachweis in der Stadt, in Bevölkerung und Politik, wie sie das RKI gerne zur Erfassungen der Corona Verbreitung einsetzen würde, könnten hier Klarheit verschaffen und Augen öffnen.

    Gerade wo ich dies schreibe, fangen meine Extremitäten unter dem enormen Signalpegel wieder an zu zucken, meine Füsse wollen zu Händen werden und zugreifen. Neuronal absolut toxisch. Und ja, man kann es irgendwann fühlen und hören, Sensorik und Akustik „syncronisieren“. Man kann den Krankheitsherden beim Entstehen zuhören.Unglaublich.

    Grüsse aus der Stadt, die niemals schläft..

Kommentare sind geschlossen.