ACHTUNG – Es kursiert ein falscher Abgabetermin für die EU-Stellungnahmen!
Abgabeschluss für die Einreichung Ihrer Einwendungen ist und bleibt
FREITAG der 03. APRIL!
Liebe Leserinnen und Leser von Windwahn.com, liebe EPAW-Mitglieder, Mitstreiter, Kläger und Klagewillige vom Regionalverband Taunus (RVT), von DSGS, von Aefis, VLAB und NI und all den anderen Aktiven, die sich einsetzen für die Bewahrung von Gesundheit, Artenvielfalt, Natur- und Kulturlandschaften und allem, das uns lieb und teuer ist.
Die ausschließlich wirtschaftliche Interessen begünstigende Politik zugunsten einiger Branchen hat aus Mensch und Natur einen Notfall gemacht, vor allem in den ländlichen Räumen der BRD.
Darum wird jede Stimme gebraucht, um die Öffentliche Beteiligung zum Thema Klagemöglichkeit im EU-Umweltrecht zu beleben.
Worum geht es?
Es geht um die Aktualisierung der Rechtsvorschriften im EU-Umweltrecht, um einen besseren Zugang zu Gerichten, nicht nur für Verbände, sondern auch für Privatpersonen.
Viele von uns erleben seit Jahren oder auch seit Jahrzehnten, mit welcher Ignoranz und Selbstgefälligkeit viele Ämter und Behörden mit ihren Beschwerden und Aufforderungen zum Handeln umgehen und die Politik sich über EU-Direktiven hinwegsetzt, anstatt diese umzusetzen. Die Androhungen von Strafzahlungen in Millionenhöhe sind an der Tagesordnung, besonders wenn es um Vorgaben der EU im Umweltrecht geht. Denken Sie z.B. an die jahrelangen Hinauszögerungen der Ausweisung von FFH-Gebieten durch viele Bundesländer oder an die derzeitige Verschleppung der Trinkwasserschutzverordnung mittels strenger Verordnung zum Ausbringen von Gülle und Kontrollen der Einhaltung.
Wenn es darum geht, Lobbyisten zu schonen, ist Deutschland ein Musterschüler…
Besonders bei Genehmigungen und Auflagen zur Windkraftnutzung und Kontrollen ist die Missachtung z.B. des Gesundheitsschutzes, der EU-Vogelschutzrichtlinie und der internationalen Selbstverpflichtung „EUROBATS“ inkl. der Anhänge der FFH-Richtlinien zum Schutz der Fledermäuse in Deutschland der bittere Normalfall für Mensch und Tier.
Mit anderen Worten: In unserem Land werden wir nach den Erfahrungen der letzten 30 Jahre auch künftig keine Besserung für einen vorbeugenden Schutz für Mensch, Natur und Arten und den Zustand unserer Umwelt erleben.
Darum bitten wir Sie:
Nutzen Sie die dankenswerte Möglichkeit zur Öffentlichen Beteiligung. Werden Sie aktiv, zeigen Sie Misstände auf und beteiligen Sie sich am Vorschlag für eine Verordnung!
Diese EU-Gesetzgebungsinitiative haben wir übrigens einer Beschwerde bei der EU und damit dem besonderen Engagement eines Mitstreiters verdanken – Michael Krabbe sei Dank!!!
Deadline ist der 03. April 2020 – bitte senden Sie Ihre Stellungnahmen möglichst am 02. April an die EU:
Vielen Dank an alle, die sich bereits beteiligt haben und sich beteiligen werden!
JR
Die EU ist keine EUROBATS-Vertragspartei – sämtliche europäischen Fledermausarten sind aber in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (92/43 EG – kurz „FFH“) erfasst und auch in den Anhängen I und II der FFH wird dem Fledermausschutz Rechnung getragen. Darüber arbeitet die Europäische Kommission zurzeit an einem Fledermaus „Multispecies Action Plan“.
Weiter Infos
9. Fortgesetzt nachhaltige Beeinträchtigung, sich summierende und teilweise irreparable Schädigung der Gesundheit von millionen Bürgern. Daraus resultierende, auf die Gesellschaft zukommenden Folgekosten im Gesundheits und Pflegewesen sind überhaupt nicht abschätzbar. Erst recht nicht das drohende Ausmaß an Zerstörung sozialer Strukturen wie Familie, Bekannten, Freundes- und Kollegenkreis von unmittelbar und mittelbar Betroffenen.
Vielen Dank für die Erinnerung an diesen wichtigen Termin!
Hoffentlich sind noch viele Rückmeldungen zu diesem wichtigen Thema in Brüssel eingegangen!
Dieser Wahnsinn mit Windkraftanlagen (insbesondere in Wäldern ) muss sofort gestoppt werden. Sie bringen uns keinerlei Vorteile, sondern nur Nachteile :
1. Windstrom kann man nicht speichern.
2. Wenn kein Wind weht, kaufen wir teuren ATOMSTROM aus dem Ausland.
3. Der Boden um die WKA’s werden dauerhaft mit Beton versiegelt.
4. Landschaftsverschandelung
5. Schlagschatten
6. Infraschall
7. Tötung von vielen Vogelarten
8. Vergrämung von Mäusen, Ameisen und vielen anderen Tieren und Insekten.
Es gibt sicherlich noch viele weitere Punkte, aber das soll es von meiner Seite erstmal sein.
Ich bin uneingeschränkt für einheitliche, bürgerfreundliche, rechtlich fundierte Regelungen (z. B. Mindestabstände zu WKA) zum Schutz und Wohl von FFH und des allgemeinen biologischen Gleichgewichts. Wirtschaftliche Belange (z. B. Platzieren von ineffektiven WKA – insbesondere im Wald-) dürfen nicht mehr als einen (maximal!) sekundären Stellenwert einnehmen.