Verstößt der geplante forcierte Windradausbau gegen die Verfassung?

EIFELON informiert wie immer trefflich!

Eifel: Der ökologische Nutzen der Windkraftförderung lässt sich kaum exakt berechnen. Wer eine politische Weichenstellung, die auf eine Verdoppelung oder Verdreifachung der Windanlagen in Deutschland hinausläuft und immense Umweltbeeinträchtigungen verursachen wird, durchsetzen will, hat die Argumentationslast dafür, dass der ökologische Nutzen größer ist als die Schäden. Es reicht nicht aus, dass die Bundesregierung einfach auf den globalen Klimawandel hinweist. Sie müsste in rational nachvollziehbaren Abschätzungen zeigen, welche CO2-Einsparungen durch den Windkraftausbau netto zu erwarten sind und wie diese sich auf die Erd­erwärmung auswirken.

Der weitere Ausbau der Windkraft ist verfassungswidrig. Die Organe des Staates müssen die Verfassungsmäßigkeit ihres weiteren Tuns durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.“
ist sich Prof. Dr. Werner Mathys, Sprecher für den Landesverband Vernunftkraft NRW e.V., sicher.

Es müsse abgewogen werden, ob der Nutzen der Windkraft für den Klimaschutz – genauer für die Vermeidung von Umweltschäden, die durch eine menschenverursachte Erderwärmung entstehen – größer ist als die Umweltschäden, die von dieser Technologie verursacht werden. Das verlangt der Artikel 20a des Grundgesetzes.

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Mit Dank für die Info an die Bürgerallianz Ruhmannsberg!!

Ein Kommentar

  1. Vielen Dank an Prof. Mathys und seine fleißigen Helfer, die diese Aktion für uns Mitstreiter sehr gut vorbereitet haben!
    Wir haben bereits an der Aktion „von unten nach oben“ teilgenommen. Unsere Briefe samt Pressemitteilung sind verschickt.
    Hoffentlich beteiligen sich viele Bürgerinitiativen!!

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