License to Kill zum Nachteil des Rotmilans

Hilfe, die Bestände des Rotmilans sind in Baden-Württemberg in gutem Erhaltungszustand!
Dass muss doch zu ändern sein…

Baden-Württemberger Rezept gegen zuviele Rotmilane, die ständig Suizid an Rotorblättern begehen und diese verschmutzen:

„Die Neudefinition von Rotmilan-Dichtezentren“

Von wegen „wertgebende Art“… –  Wert gibt uns unser Windkraftwerk dank der Abgaben dösiger deutscher Stromkunden und Steuerzahler.

Aber – bitte genau lesen: Seit 2018 gibt es ein Trendmonitoring, das eine Trendumkehr anzeigt, als Kontrollinstrument zum „zeitnahen Gegensteuern“!
Ob dieses dann zeitnah den Abriß der WEA einleitet, wurde vom LUBW, der Fachanstalt in Deutschland für Arten- und Menschenschutz, sowie für Schallmessungen nicht erklärt.
JR

Die FDP im Landtag hat bei der Landesregierung nachgefragtund z.B. Folgendes erfahren:

Wann und in welcher Form hat die Landesregierung eine Neudefinition von Rotmilan-Dichtezentren vorgenommen?

„Die Neudefinition von Rotmilan-Dichtezentren wurde am 17.Januar 2020 im Rahmen einer Presseerklärung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft angekündigt. Die Festlegung des Schwellenwertes zur Definition eines Rotmilan-Dichtezentrums im 3,3 km-Radius um eine geplante Windenergieanlage auf sieben oder mehr Revierpaare (RP) erfolgte im März 2020 durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version der von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg herausgegebenen „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“.

Auf welcher rechtlichen und fachlichen Grundlage hat sie diese Neudefinition vorgenommen?
„Landesbehörden können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Verwaltungsvorschriften zur Auslegung von Rechtsvorschriften erlassen. Die LUBW hat im Auftrag des Umweltministeriums aufgrund ihrer besonderen Sachkunde von der Rechtsprechung als wichtige Orientierungshilfe anerkannte fachliche Hinweise zum Themenfeld Windenergie und Artenschutz erstellt, wie dies in den meisten Bundesländern erfolgte. Fachliche Grundlage für die Neudefinition war eine von der LUBW durchgeführte Kartierung der Rotmilanbestände des Landes in Form einer repräsentativen Stichprobe auf 240 Quadranten des Netzes der Topografischen Karten im Maßstab 1:25.000. Die Kartierung hat einen gegenüber der letzten Kartierung aus den Jahren 2011 bis 2014 höheren Bestand ergeben (4.100 bis 4.500 RP gegenüber 2.600 bis 3.300 RP).“

„Die Landesregierung geht insbesondere vor dem Hintergrund der in der Antwort auf Frage 2 geschilderten Zunahme des Bestands davon aus, dass der besondere Schutz der Quellpopulationen des Landes in Dichtezentren ausreicht, um den derzeit günstigen Erhaltungszustand des Rotmilans zu stabilisieren. Dies gilt selbst dann, wenn einzelne Rotmilane durch Windenergieanlagen im Rahmen des üblichen Naturgeschehens unterhalb eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos oder im Rahmen von artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Absatz 7 BNatSchG verletzt oder getötet werden.
Das Land hat zudem seit 2018 ein Greifvogel-Trendmonitoring etabliert, welches auch bezüglich des Rotmilans ein Erkennen einer Trendumkehr ermöglicht. Somit besteht ein Kontrollinstrument, das bei einer erkennbaren Gefährdung des Erhaltungszustands des Rotmilans ein zeitnahes Gegensteuern ermöglicht.“

Auf Antrag des Abgeordneten Daniel Karrais für die FDP/DVP zum Thema

Änderungen des Schutzes des Rotmilans durch die grün-schwarze Landesregierung

Drucksache 16/7722

können wir im Folgenden die Fragen der FDP/DVP und die Antworten der Baden-Württemberger Landesregierung lesen.

Ein neuer Fall für eine juristische Prüfung…?

Mit Dank für die Zusendung an Dr. Lukas Braun!
Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft,n Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg


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