Kurzmeldung aus Hessen
Keine Windindustrieanlagen durch Ausnahmen vom Tötungsverbot!
Am Homberg bei Alsfeld (Vogelsbergkreis) in Hessen zeigten Untersuchungen zu projektierten Windindustrieanlagen unüberwindbare artenschutzrechtliche Konflikte. Der relevante Vorsorgebereich zu den Anlagen weist mit sechs nachgewiesenen Brutplätzen des Rotmilans ein bedeutsames „Dichtezentrum“ für diese Art auf. Ebenfalls brüten hier Schwarzmilan, Mäusebussard und Wespenbussard als schlaggefährdete Arten. Anstatt als zwingende Konsequenz der Untersuchungen die Planung einzustellen, hat die Genehmigungsbehörde Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot erteilt, um den Bau dennoch zu ermöglichen. Für die NI ist diese immer rücksichtsloser praktizierte Energiewende zum Schaden der Artenvielfalt nicht hinnehmbar. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind mit europäischem Naturschutzrecht nicht vereinbar. Daher hat die NI Klage gegen die Genehmigung eingereicht.
Quelle: Rundbrief der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) vom 06.03.2020 www.naturschutz-initiative.de